Medizinische Forschung an einwilligungsunfähigen Menschen: Heilversuch oder Humanexperiment?
Zwischen individuellem Nutzen und Gemeinwohl
Vorträge mit anschließender Diskussion
Vorträge:
Prof. Dr. phil. Dr. med. Rolf D. Hirsch, Leiter der Abteilung für Gerontopsychiatrie/Gerontopsychiatrisches Zentrum an den Rheinischen Kliniken, Bonn
Dr. med. Michael Kölch, Universitäts- und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Ulm
Dr. jur. Michael Pap, Rechtsanwalt für Medizinrecht, Karlsruhe
Moderation:
Prof. Dr. Therese Neuer-Miebach, Mitglied des Nationalen Ethikrates
Medizinische Forschung am Menschen ist notwendig, um Erkenntnisse über Krankheitsursachen und -zusammenhänge zu gewinnen und therapeutische und diagnostische Verfahren zu entwickeln.
Sie ist legitim, wenn sie hochrangige Forschungsziele verfolgt, die Probanden frei und informiert eingewilligt haben und ein Nutzen für sie zu erwarten ist.
Kontrovers diskutiert wird medizinische Forschung an sog. einwilligungsunfähigen Menschen - Menschen, die Wesen, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs sowie Risiken und Belastungen de Teilnahme an einem Forschungsprojekt nicht oder nur begrenz erfassen, abwägen und beurteilen können (sog. Einsichtsunfähigkeit) und die nicht in der Lage sind, einen eigenen Willen dazu zu bilden und zu äußern - wie z. B. Menschen mit schwerer geistiger Behinderung, mit Demenzerkrankung und jüngere Kinder. Kontrovers ist die Diskussion insbesondere dann, wenn keine Aussicht besteht, dass die Forschung diesen Probanden selbst zugute kommen wird.
- Welche medizinische Erforderlichkeit besteht, unbedingt an einwilligungsunfähigen Menschen zu forschen?
- Welche Forschungsinteressen gibt es, und in welchem Verhältnis stehen sie zur Heilsaussicht für die Probanden?
- Ist sog. gruppennützige Forschung vertretbar, die keinen potenziellen Nutzen für die einwilligungsunfähigen Probanden selbst erwarten lässt?
- Welche Erfahrungen liegen vor, diese Menschen aufzuklären und zu informieren vor und während des Forschungsprozesses, um ihren Bedürfnissen und Empfindungen gerecht zu werden?
- Was muss getan werden, um die Persönlichkeitsrechte einwilligungsunfähiger Probanden zu schützen und ihr Wohl zu garantieren?
U. A. w. g. bis zum 16. Februar 2005:
Telefon: +49/30/203 70-242
Telefax: +49/30/203 70-252
E-Mail: forumbioethik@ethikrat.org
Weitere Informationen finden Sie unter www.ethikrat.org.
Hinweise zur Teilnahme:
Termin:
23.02.2005 18:00 - 20:00
Veranstaltungsort:
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Leibniz-Saal
Markgrafenstr. 38
10117 Berlin-Mitte
Berlin
Deutschland
Zielgruppe:
jedermann
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
überregional
Sachgebiete:
Biologie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Informationstechnik, Medizin, Philosophie / Ethik, Politik, Recht, Religion
Arten:
Eintrag:
12.01.2005
Absender:
Ulrike Florian
Abteilung:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Veranstaltung ist kostenlos:
ja
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event13050
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