Wissenschaftliche Untersuchungen der letzten 25 Jahre belegen, dass der Erfolg einer Behandlung auch davon abhängt, wie häufig eine Klinik diesen medizinischen Eingriff durchführt. Besonders deutlich ist der Zusammenhang zwischen Fallzahl und Ergebnisqualität bei großen Operationen und der Behandlung Schwerkranker. Wissenschaftler in den USA stellten beispielsweise fest, dass in Kliniken, die jährlich nur eine geringe Anzahl von Pankreasresektionen (Entfernung der Bauchspeicheldrüse) durchführen, durchschnittlich 163 von 1000 Patienten während des Krankenhausaufenthalts verstarben. In einer Klinik mit hohen Fallzahlen starben dagegen nur 38 von 1000 Patienten.
Diese und weitere Ergebnisse der evidenzbasierten Medizin führten dazu, dass im Auftrag des Gesetzgebers im Dezember 2003 ein Mindestmengenkatalog für fünf medizinische Verfahren vorgelegt wurde (Entfernung der Speiseröhre, der Bauchspeicheldrüse sowie Leber- Nieren und Stammzelltransplantationen). Kliniken, welche die erforderlichen Mindestmengen nicht erreichen, dürfen seither die entsprechenden Leistungen nicht mehr erbringen.
Kritiker der Einführung einer Mindestmengenregelung argumentieren, dass durch die willkürliche Festlegung von Schwellenwerten kleinere Kliniken von der Versorgung ausgeschlossen werden. Dadurch wäre eine flächendeckende, wohnortnahe Behandlung gefährdet.
Der VUD sieht in der neuen Regelung jedoch ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Patientensicherheit und drängt dazu, den Mindestmengenkatalog noch weiter auszuweiten und an den heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand anzupassen. "Mit der jetzt vorliegenden Mindestmengenvereinbarung wird der Gesetzgeber sein Ziel der Verbesserung des Versorgungsniveaus in Deutschland mit Sicherheit nicht erreichen. Der Grund dafür liegt in den zu niedrig gewählten Schwellenwerten und in zwei Ausnahmetatbeständen, die zusammen genommen fast jeder Klinik die Möglichkeit eröffnen dürfte, den zur Abrechnung mit den Krankenkassen erforderlichen Schwellenwert zu erreichen", schreiben in einer Stellungnahme des VUDs die Vorsitzenden Rüdiger Strehl, Kaufmännischer Direktor des Universitätsklinikums Tübingen, und Prof. Dr. Rüdiger Siewert, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums rechts der Isar der TU München.
Wie kann über Mindestmengen die Versorgung der Patienten verbessert werden? Für welche Verfahren sollten Mindestmengen festgelegt werden? Welche Auswirkungen haben solche Regelungen auf die Versorgung der Bevölkerung und die Struktur der Kliniken? Und welche Erfahrungen haben die USA mit Mindestmengen gemacht?
Auf diese Fragen möchte der VUD auf dem Symposium eingehen und eine Überblick ü-ber den aktuellen und internationalen Diskussionsstand geben. Journalisten sind dazu herzlich eingeladen und haben die Möglichkeit, Experten aus Klinik, Gesundheitsökonomie und Politik zu der aktuellen Diskussion um die Einführung der Mindestmengen zu befragen.
Hinweise zur Teilnahme:
Das Programm, die Liste der Referenten und die Anmeldung schicken oder mailen wir Ihnen auf Anfrage gerne zu (E-mail: registration@esi-online.de, Tel: 040/5297-3236, Fax: 040/5297-3239)
Termin:
24.01.2004 10:00 - 16:00
Veranstaltungsort:
Das Symposium findet im European Surgical Insitute (ESI), Hummelsbütteler Steindamm 71 im Joseph-Lister-Auditorium statt.
22851 Norderstedt
Bayern
Deutschland
Zielgruppe:
Journalisten, Wissenschaftler
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
überregional
Sachgebiete:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Politik, Recht
Arten:
Eintrag:
17.01.2005
Absender:
Dr. Fabienne Hübener
Abteilung:
Unternehmenskommunikation
Veranstaltung ist kostenlos:
nein
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event13096
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