Medizinprodukte mit CE-Zeichen sind grundsätzlich auch im krankenversicherungspflichtigen Sinn funktionstauglich, damit aber noch längst nicht in die entsprechende Vergütung mit aufgenommen. Um die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen und damit einen wirtschaftlichen Einsatz in der Medizin zu erreichen, sind Belege über den „Medizinischen Nutzen“ unabdingbar.
Referent Martin Stockmann geht der Frage nach, was unter „Medizinischem Nutzen“ verstanden wird. Wie kann ein entsprechender Nachweis in der Produktentwicklung berücksichtigt werden? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten hier? Martin Stockmann ist studierter Mediziner und arbeitete u.a. als Fachgebietsleiter Medizinprodukte beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). In dieser Position beschäftigte er sich mit der sozialmedizinischen Beurteilung von Innovationen und der medizinisch-juristischen Beurteilung von Vorkommnissen mit Medizinprodukten. Heute berät Stockmann Krankenkassen in Vertrags- Vergütungs- und Ersatzanspruchsfragen und den MDS in speziellen medizintechnischen Fragestellungen.
Hinweise zur Teilnahme:
Der Fachworkshop beginnt um 15.00 Uhr in der Fachhochschule Südwestfalen, Bahnhofsallee 5 in Lüdenscheid. Interessenten können sich bis zum 5. März 2013 per Fax unter 02331 9330802 oder per E-Mail unter geteon@sharepoint-mail.com anmelden.
Termin:
07.03.2013 ab 15:00
Anmeldeschluss:
05.03.2013
Veranstaltungsort:
Fachhochschule Südwestfalen
Bahnhofsallee 5
58507 Lüdenscheid
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
Zielgruppe:
Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
regional
Sachgebiete:
Medizin
Arten:
Seminar / Workshop / Diskussion
Eintrag:
14.02.2013
Absender:
Dipl.-Soz.Wiss. Birgit Geile-Hänßel
Abteilung:
Presse- und Informationsstelle
Veranstaltung ist kostenlos:
ja
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event42548
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