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Veranstaltung


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04.12.2018 - 04.12.2018 | Bonn

DNA-Phänotypisierung in der Strafverfolgung – Was kann und was darf aus Genen gelesen werden?

Neue Verfahren können auf der Grundlage von DNA-Spuren an Tatorten Aussagen über die Augen-, Haar- und Hautfarbe, biogeographische Herkunft und das biologische Alter von Tätern treffen. Während sich einerseits damit mögliche Täter eingrenzen lassen, kann andererseits daraus ein Generalverdacht auftreten, der dem Grundsatz der Unschuldsvermutung entgegensteht. Inwiefern sollte der gesetzlich zulässige Einsatz von DNA-Spuren hin zum Erstellen eines ‚genetischen Phantombilds‘ ausgeweitet werden?

Mithilfe neuer Verfahren der forensischen Molekulargenetik können auf der Grundlage von DNA-Spuren an Tatorten Aussagen über die Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe, biogeographische Herkunft und das biologische Alter von Tätern getroffen werden. Die Angaben über den Phänotyp, d. h. das äußere Erscheinungsbild der betreffenden Personen, basieren auf der statistischen Auswertung der Kodierung und Verteilung ebendieser Eigenschaften innerhalb der menschlichen DNA.
Während sich hieraus große Potentiale für die Aufklärung von Verbrechen ergeben, bedarf die Interpretation dieser Wahrscheinlichkeitsaussagen einer sorgfältigen Analyse und Vermittlung. So kann einerseits auf der Grundlage von DNA-Spuren die Gruppe der möglichen Täter etwa anhand des Kriteriums der Haut- und Haarfarbe besonders dann sehr effizient eingegrenzt werden, wenn die Verteilung ebendieser Merkmale einer ausreichend kleinen Gruppe der Bevölkerung zugeordnet werden kann. Andererseits kann aus dieser Eingrenzung von Personengruppen ein Generalverdacht bezüglich ihrer Mitglieder auftreten, der dem Grundsatz der Unschuldsvermutung entgegensteht. Diese Abwägung von Potentialen und Gefahren spiegelt sich auch in der ethischen Debatte zur Regulierung der DNA-Phänotypisierung wider: Inwiefern sollte der gesetzlich zulässige Einsatz von DNA-Spuren hin zum Erstellen eines ‚genetischen Phantombilds‘ ausgeweitet werden?

Leitung und Moderation: Prof. Dr. Dieter Sturma, (Universität Bonn, Direktor IWE und DRZE)
Referenten: Prof. Dr. Peter M. Schneider (Institut für Rechtsmedizin, Uniklinikum Köln) und Frau Prof. Amade M’charek (Universität Amsterdam)

Hinweise zur Teilnahme:
Die Veranstaltung ist öffentlich und findet im Rahmen einer Reihe von jährlichen Fachtagungen des Instituts für Wissenschaft und Ethik (IWE) und des Deutschen Referenzzentrums für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE) statt, die sich dem Verhältnis von Ethik und Angewandter Ethik widmen. Tagungsgebühren werden nicht erhoben.

Anmeldung per Email an: anmeldung@ethik-forum.net

Termin:

04.12.2018 18:00 - 20:00

Veranstaltungsort:

Universitätsclub Bonn, Konviktstr. 9.
53113 Bonn
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Zielgruppe:

jedermann

E-Mail-Adresse:

Relevanz:

regional

Sachgebiete:

Philosophie / Ethik

Arten:

Konferenz / Symposion / (Jahres-)Tagung

Eintrag:

23.11.2018

Absender:

Johannes Seiler

Abteilung:

Dezernat 8 - Hochschulkommunikation

Veranstaltung ist kostenlos:

ja

Textsprache:

Deutsch

URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event62248


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