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17.01.2007 11:27

Grundnahrungsmittel überwiegend geringfügig belastet

Jochen Heimberg Pressestelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit legt die Ergebnisse des Lebensmittel-Monitorings 2005 vor - Bericht weist auf Problembereiche hin.

    Mehl und Süßwaren waren im Jahr 2005 nur geringfügig mit gesundheitsschädlichen Stoffwechselprodukten von Schimmelpilzen belastet. Bei Grundnahrungsmitteln wie Reis und Kartoffeln wurden keine oder nur vereinzelt Überschreitungen der gesetzlichen Höchstmengen für Pflanzenschutzmittelrückstände festgestellt.

    In Reis, Pilzerzeugnissen sowie Spinat wurden erhöhte Schwermetallgehalte registriert. Frischer Spinat fiel erneut durch hohe Nitratgehalte negativ auf. Dies sind Ergebnisse des Berichts zum Lebensmittel-Monitoring 2005, den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute zum Auftakt der Internationalen Grünen Woche in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Das Lebensmittel-Monitoring ermöglicht einen repräsentativen Überblick über die Belastung ausgewählter Lebensmittel in Deutschland. Der Bericht wird vom BVL jährlich auf der Grundlage von Daten aus den Bundesländern erstellt und basierte 2005 auf knapp 5200 Proben.

    In Säuglings- und Kleinkindernahrung sowie in Fertiggerichten wurde häufig das möglicherweise krebserregende Reaktionsprodukt Furan nachgewiesen, allerdings in Mengen, die nach derzeitigem Kenntnisstand als gesundheitlich unbedenklich gelten. Auch erhöhte Konzentrationen an gesundheitsschädlichen Stoffwechselprodukten aus Schimmelpilzen in Apfelsaft, Traubenmost und Qualitätsschaumwein müssen Anlass für die betroffenen Hersteller sein, die Belastung ihrer Produkte zu reduzieren. Der Handel sollte aus Sicht des BVL im Rahmen des Qualitätsmanagements den Anteil belasteter Waren weiter reduzieren und da-mit das Vertrauen der Verbraucher stärken.

    Mehr als zehn Prozent der untersuchten Proben von Orangen, Pfirsichen sowie einigen Küchenkräutern überschritten die Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittelrückstände. Aus Sicht des BVL ist es zweckmäßig, dass Importeure und Handelsunternehmen mit festen Partnern in der Landwirtschaft kooperieren und mit diesen praktikable Eckpunkte zum Pflanzenschutz festlegen, in denen beispielsweise die verwendeten Wirkstoffe und Anwendungsbedingungen festgelegt werden. Durch Kontrollen im Anbauland noch vor der Ernte können Handelsunternehmen und Importeure sicherstellen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

    Im Hinblick auf allgemein in der Umwelt auftretende Organochlorverbindungen und Schwermetalle schnitten Tee- und Mettwurst, luftgetrocknete Salami, Forellen und Karpfen gut ab. Streichfähige Rohwurst und Räucherfisch wiesen auch überwiegend geringe Gehalte an Benzo(a)pyren auf, einer krebserregenden Substanz, die im Prozess des Räucherns gebildet werden kann.

    Der gedruckte Bericht "Lebensmittel-Monitoring 2005" kann von Journalisten über die Pressestelle des BVL bezogen werden und ist als pdf online verfügbar unter http://www.bvl.bund.de/lebensmittelmonitoring.

    Hintergrundinformationen

    Das Lebensmittel-Monitoring gliedert sich in zwei Teile.

    Im Rahmen des Lebensmittel-Monitorings wird eine für jedes Untersuchungsjahr festgelegte Gruppe von Lebensmitteln von den Bundesländern untersucht, um repräsentative Daten zur Belastung dieser Lebensmittel mit unerwünschten Stoffen zu gewinnen. Dieses so genannte Warenkorbmonitoring umfasst dabei innerhalb eines Jahres nicht die gesamte Breite der angebotenen Lebensmittel, sondern einen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Lebensmittel-Monitoring festgelegten Ausschnitt des Warenkorbes. Im Zuge der allgemeinen Lebensmittelüberwachung durch die Bundesländer werden auch all die Lebensmittel untersucht, die nicht im Monitoringprogramm des laufenden Jahres berücksichtigt wurden. Das Warenkorbmonitoring 2005 umfasste folgende Lebensmittel: Streichfähige Rohwürste, Salami, Karpfen, Regenbogenforelle, Reis, Blätterteig, Brotteige, Müsliriegel und -happen, Leinsamen, Mohn, Kartoffeln, Kartoffelpuffer, Kroketten, Kartoffelbrei- und -kloßpulver, Spi-nat, Artischocken, Broccoli, grüne Bohnen, Karotten, Champignon-Konserven, getrocknete Shiitake-Pilze, Birnen, Pfirsiche und Nektarinen, Orangen und Mandarinen, Ananas-, Apfel- und Grapefruitsaft, Qualitätsschaumwein und teilweise gegorenen Traubenmost, Marzipan- und Persipan-Rohmassen sowie Süßwaren aus anderen Rohmassen.

    Treten spezielle stoff- bzw. lebensmittelbezogene Fragestellungen zur Lebensmittelsicher-heit auf, so werden diese im Rahmen des Projektmonitorings repräsentativ untersucht, um mögliche Belastungsursachen für den Verbraucher frühzeitig erkennen zu können. Im Rahmen des Projektmonitorings wurden im Jahr 2005 Gurken und Tomaten im Hinblick auf Pflanzenschutzmittelrückstände, andere Gemüsearten und Küchenkräuter speziell auf Herbizid-Rückstände sowie Fruchtsäfte auf das Fungizid Carbendazim untersucht. In Säuglings- und Kleinkindernahrung sowie in Fertiggerichten wurden die Gehalte an Furan und für Roggen- und Weizenmehle die Kontamination mit verschiedenen Mykotoxinen ermittelt. Tintenfischerzeugnisse wurden auf Cadmium und Räucherfisch auf Benzo(a)pyren untersucht. Ermittelt wurden auch die Gehalte an Glykosidalkaloiden in Kartoffeln und von Schwermetallen in verschiedenen Nahrungsergänzungsmitteln.

    Die Ergebnisse des Lebensmittel-Monitorings fließen kontinuierlich in die gesundheitliche Risikobewertung ein und werden genutzt, um die Höchstgehalte für unerwünschte Stoffe zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen. Auffällige Befunde können weitere Untersuchungen der Ursachen in künftigen Überwachungsprogrammen der amtlichen Lebensmittelüberwachung nach sich ziehen. Die Überschreitungen von Höchstgehalten werden von den Bun-desländern verfolgt und gegebenenfalls geahndet.

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Mit der Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen trägt das BVL eine große Verantwortung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL Managementaufgaben und koordiniert bei bestimmten Aufgaben die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern. Im BVL engagieren sich rund 420 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sichere Lebensmittel und einen umfassenden Verbraucherschutz.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Chemie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Informationstechnik, Medizin, Wirtschaft
    überregional
    Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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