80 Prozent der Arbeitslosen, die von den Arbeitsagenturen mit einem Gründungszuschuss gefördert wurden, sind auch eineinhalb Jahre nach der Gründung noch selbständig. Weitere zehn Prozent sind wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Insgesamt sind damit mehr als 90 Prozent der Geförderten in den Arbeitsmarkt integriert, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Jeder dritte Geförderte wurde inzwischen selbst zum Arbeitgeber und beschäftigt im Durchschnitt drei Mitarbeiter, häufig allerdings in Teilzeit. Umgerechnet auf Vollzeitäquivalente haben sie damit aber immerhin mehr als zwei weitere Stellen geschaffen.
Die möglichen Mitnahmeeffekte spielen der IAB-Studie zufolge eine geringere Rolle als häufig angenommen. Die Gruppe der potentiellen Mitnehmer sei kleiner als 20 Prozent, wenn man die Frage berücksichtige, ob die Förderung eine Bedeutung für das Überleben der Gründung in den ersten sechs Monaten hatte.
Insgesamt sei das Armutsrisiko der geförderten Existenzgründer aktuell nicht größer als das der restlichen Bevölkerung, stellten die Arbeitsmarktforscher fest. Allerdings gaben 15 Prozent der Geförderten an, gegenwärtig über keinerlei Altersvorsorge zu verfügen. Für einen Teil der Gründer bestehe also die Gefahr der Altersarmut, so das IAB.
Der Gründungszuschuss unterstützt Arbeitslose finanziell beim Wechsel in die Selbstständigkeit. Er löste 2006 das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss („Ich-AG“) ab. In den Jahren 2007 bis 2011 wurden jährlich zwischen 119.000 und 146.000 Zuschüsse gewährt.
Bis zum Ende des Jahres 2011 bestand ein Rechtsanspruch auf die Förderung. Jetzt ist der Gründungszuschuss eine sogenannte Ermessensleistung: Der Gründungswillige muss den Arbeitsvermittler davon überzeugen, dass seine Existenzgründung förderungswürdig ist.
Die IAB-Studie beruht auf Interviews mit mehr als 2.000 Geförderten. Sie steht im Internet unter http://doku.iab.de/kurzber/2012/kb0212.pdf.
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