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30.07.2014 11:26

Hessische Universitäten vereinbaren gemeinsame Qualitätsstandards für Promotionen

Andrea Haferburg Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universität Kassel

    In zwei Positionspapieren äußern sich die Konferenz Hessischer Universitätspräsidien (KHU) und ihr Sprecher, der Kasseler Universitätspräsident Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep, zum Thema Promotion: Sie machen in einer neun Punkte umfassenden Selbstverpflichtung deutlich, dass sie die Rahmenbedingungen und Verfahrensstandards für Promotionen an ihren Universitäten weitgehend einheitlich ausgestalten.

    Außerdem wollen sie den Weg zur Promotion für qualifizierte Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen über die bestehende Praxis hinaus weiter spürbar erleichtern. Damit liegt die KHU auf einer Linie mit entsprechenden Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), des Wissenschaftsrates (WR) sowie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

    Rahmenbedingen für Promotionen verbessern
    In ihrem ersten Positionspapier mit dem Titel „Qualitätsstandards für Promotionsverfahren an den Universitäten in Hessen“ unterstreichen die Präsidien der fünf hessischen Universitäten Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel und Marburg die Bedeutung der Promotion als „zentrales Element wissenschaftlichen Lebens an der Universität“ und beschreiben es als „fundamentales Anliegen, Rahmenbedingungen sicherzustellen, die Promotionen auf hohem und höchstem Niveau ermöglichen“. KHU-Sprecher Prof. Postlep betont: „Doktorandinnen und Doktoranden erbringen innovative Beiträge zum wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt und zur Zukunftsfähigkeit des Wissenschaftssystems, wenn und weil sie in die wissenschaftlichen Strukturen des Universitätssystems eingebunden sind.“

    In neun Grundsätzen formulieren die Präsidien der hessischen Universitäten in einer Selbstverpflichtung Qualitätsstandards bei universitären Promotionen. So sollen das bestehende Modell fächerübergreifender Verfahrensstandards im Sinne einer Qualitätssicherung weiter ausgebaut (1), die Standards guter wissenschaftlicher Praxis nachdrücklich vermittelt (2) sowie für eine möglichst frühe Annahme des oder der Promovierenden in das formale Verfahren gesorgt werden (3). Zudem fordert die KHU, dass Promovierende ihre Belange in der Selbstverwaltung der Universitäten artikulieren können. Dafür sind eigene Organe wie Doktorandenkonvente oder Doktorandenakademien sinnvoll (4). Promotionsverfahren sollen „in einer überschaubaren Zeit“ durchgeführt werden; die Festlegung einer vereinheitlichen Promotionsdauer erscheint der KHU bei den sehr unterschiedlichen Wegen, die zu einer Promotion führen, aber als nicht angemessen (5). Die KHU befürwortet den verbindlichen Abschluss sogenannter Betreuungsvereinbarungen. Diese ermöglichen eine „frühzeitige Abstimmung von Vorgehensweisen, Bedingungen, Arbeits- und Fördermöglichkeiten, Zeitplänen“ (6). Kumulative und publikationsbasierte Promotionen sind mittlerweile etablierte Praxis und erzielen Promotionen von hoher Qualität. Hier sieht die KHU keinen weiteren Regelungsbedarf, genau wie bei der im Hessischen Hochschulgesetz festgeschriebenen Disputation als Form der mündlichen Prüfung (7 und 8). Abschließend bekennen sich die Hochschulleitungen der hessischen Universitäten zum Ausbau und zur Verbesserung kooperativer Promotionsverfahren für qualifizierte Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen (9).

    Kooperative Promotionen ausbauen
    In dem zweiten Positionspapier „Empfehlung der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien zu kooperativen Promotionen“ betonen die Universitätspräsidien, dass der bereits jetzt bestehende und praktizierte Zugang zu einer Promotion für qualifizierte Fachhochschulabsolventen mit weiteren Maßnahmen verbessert und erleichtert werden soll. Sie erklären ihre Absicht, „die einschlägigen verfahrensrechtlichen Regelungen für die kooperative Promotion mit Fachhochschulen weiterzuentwickeln und für größere Transparenz zu sorgen“ sowie bereits etablierte Kooperationen auszubauen. So sollen beispielsweise vermehrt gemeinsame Promotionskollegs oder Promotionsplattformen eingerichtet werden, die den Zugang der Fachhochschulen zu kooperativen Promotionen in der Praxis verbessern. Entsprechende Kollegs sind an einigen Hochschulen bereits erfolgreich etabliert. Professorinnen und Professoren der Fachhochschulen sollen als Gutachterin bzw. Gutachter einen klareren Status erhalten. Auch der Status dieser Promovierenden-Gruppe innerhalb der Universitäten soll geklärt sowie der Zugang zu Weiterbildungsangeboten erleichtert werden. Die Universitäten stellen sich damit der insbesondere vom Wissenschaftsrat geforderten Verantwortung, die ihnen das exklusive Promotionsrecht zuweist.

    Die KHU fordert das Land auf, sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen und den zusätzlich anfallenden Aufwand bei der Betreuung von Promovierenden aus den Fachhochschulen aufzufangen. „Aus Sicht der KHU erschiene es hilfreich, wenn das Land Mittel bereitstellen würde, die für kooperative Promotionskollegs beantragt werden können. Hierzu wird die Einrichtung eines entsprechenden Fonds beim HMWK empfohlen. Er könnte dazu dienen, die aus den Kooperations- und Kollegstrukturen resultierenden besonderen Bedarfe abzudecken und Kompensationsmöglichkeiten für die Nutzung von (universitären) Ressourcen zu bieten. Insbesondere könnten Workshops, Reisekosten, Koordinationskosten, Stipendien oder Prämien für abgeschlossene Promotionen finanziert werden“, heißt es in dem Positionspapier der KHU.

    Kontakt
    Beate Hentschel
    Universität Kassel
    Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Tel.: +49 (0)561 804-2217
    E-Mail: presse@uni-kassel.de


    Bilder

    Anhang
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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