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25.11.2014 17:40

Partnerschaftsformen aus institutionenökonomischer Sicht

Christian Wißler Mediendienst Forschung
Universität Bayreuth

    Eine neue wissenschaftliche Untersuchung analysiert die rechtliche Normierung und die Anreizstrukturen unterschiedlicher Partnerschaftsformen in Deutschland.

    Die Zahl der nichtehelichen Lebensformen hat in Deutschland seit 1996 um rund 50 Prozent auf knapp 2,8 Millionen im Jahr 2012 zugenommen, während die Zahl der Ehepaare im gleichen Zeitraum um 8 Prozent auf rund 18 Millionen sank. Allein diese absoluten Zahlen drücken einen erheblichen Wandel der Partnerschaftsformen aus. Die Bayreuther Wirtschaftswissenschaftlerin Dr. Manuela Mosburger hat diese Entwicklung in ihrer vor kurzem als Buch erschienenen Dissertation eingehend untersucht. Erstmals unterzieht sie die Ehe, die nicht-eheliche Lebensgemeinschaft heterosexueller Partner und die eingetragene Lebensgemeinschaft homosexueller Partner einer vergleichenden Analyse aus institutionenökonomischer Sicht.

    Spieltheoretische Untersuchungen zum individuellen Nutzengewinn

    Unter einer „Institution“ wird in diesem Zusammenhang generell ein Regel- oder Vertragssystem verstanden, welches das Verhalten der beteiligten Individuen beeinflusst. Von Bedeutung sind dabei die rechtliche Ausgestaltung, aber auch religiöse und kulturelle Einflüsse. Die individuelle Anreizstruktur spielt – wie bei jeder Entscheidung zwischen Alternativen – eine zentrale Rolle für die Wahl einer Partnerschaftsform. Können die Partner dazu motiviert werden, in eine Lebensgemeinschaft zu investieren, oder sind sie umgekehrt versucht, den jeweils anderen auszubeuten, d.h. ihren Nutzen kurzfristig auf Kosten des anderen zu steigern? Die Bayreuther Ökonomin zeigt anhand spieltheoretischer Überlegungen, wie sich die verschiedenen Arten von Lebensgemeinschaften hinsichtlich ihrer Anreizstrukturen unterscheiden. „Partnerschaften werden aus mikroökonomischer Sicht in der Regel deswegen eingegangen, weil sich beide Partner als rational handelnde Individuen davon einen individuellen Nutzengewinn versprechen“, erklärt Mosburger. Dies gelte ebenso für die Familie, die aus mikroökonomischer Sicht für alle Familienmitglieder langfristig individuelle Vorteile bringe.

    Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften

    In einem historischen Rückblick macht die Autorin deutlich, wie rasant sich der Umgang mit Homosexualität gewandelt hat. Die Institution der eingetragenen Lebensgemeinschaft hat sich mittlerweile der Ehe so weit angenähert, dass der hauptsächliche Unterschied lediglich noch in den Regelungen zur gemeinschaftlichen Adoption von Kindern besteht. Die Bayreuther Ökonomin kommt zu dem Ergebnis, dass vieles dafür spreche, die letzten noch bestehenden Unterschiede zu beseitigen und die Institution der eingetragenen Lebenspartnerschaft der Ehe gleichzustellen. Eine rechtliche Ungleichbehandlung der beiden Institutionen sei zwar aufgrund des verfassungsrechtlich verankerten Schutzes der Ehe begründet, jedoch nicht zwingend nachvollziehbar. Eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wäre in Zukunft denkbar.

    Ehe und nichteheliche Lebensgemeinschaften

    Ein Vergleich ehelicher mit nichtehelichen Lebensgemeinschaften zeigt erhebliche Unterschiede auf – nicht zuletzt im Hinblick auf Kosten und Unterhaltsverpflichtungen im Fall einer Auflösung der Partnerschaft. Die spieltheoretische Analyse zeigt: Die Anreize, die Partnerschaft durch spezifische Investitionen zu fördern und sie aufrechtzuerhalten, sind im Falle der Ehe erheblich höher als beim Zusammenleben ohne Trauschein. Gleichwohl hat die Ehe in den vergangenen Jahrzehnten ihr „Quasi-Monopol“ immer mehr verloren. Nur noch 70 Prozent der Kinder in Deutschland werden heute in eine eheliche Beziehung der Eltern geboren; mehr als jede dritte Ehe wird geschieden. Von 2000 bis 2010 ist die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften um 30 Prozent gestiegen. Besteht also die Notwendigkeit, diese immer stärker verbreitete Partnerschaftsform stärker rechtlich zu regulieren?

    Mosburger betont zunächst, dass die Freiheit, eine nichteheliche Lebensgemeinschaft einzugehen, durch die im Grundgesetz garantierte Handlungsfreiheit abgedeckt sei. Wenn gegen eine verstärkte rechtliche Normierung eingewendet werde, dass in der Entscheidung gegen die Ehe ein zu respektierender Freiheitswunsch zum Ausdruck komme, so sei dieses Argument eher schwach: Ein völlig rechtsfreier Raum werde auch von den Partnern in einer nichtehelichen Gemeinschaft nicht gewollt; dies gelte insbesondere für Regelungen im Bereich des Familienrechts und des Sozialrechts. Überdies seien die Möglichkeiten zu deren rechtlicher Ausgestaltung vom Grundgesetz her beschränkt.

    Für eine rechtlich normierte „De facto-Partnerschaft“

    Die Bayreuther Ökonomin plädiert daher für einen an Australien und Neuseeland orientierten Weg: Für heterosexuelle wie für homosexuelle Partner sollte es die Institution einer rechtlich normierten „De facto-Partnerschaft“ geben. Diese würde den Partnern insbesondere in Bezug auf Vermögensfragen und Unterhaltsansprüche größere Planungssicherheit verschaffen, aber ihnen zugleich die Freiheit geben, ihr Zusammenleben individuellen Präferenzen entsprechend auszugestalten. Auf diese Weise würde die Rechtslage in Deutschland – das beim Umgang mit nichtehelichen Partnerschaften im internationalen Vergleich keineswegs rückständig sei – der gesellschaftlichen Realität besser angepasst.

    Einflüsse von Kultur und Religion

    Vergleiche zwischen Deutschland und anderen Ländern in und außerhalb Europas bilden einen wesentlichen Teil der Forschungsarbeit von Dr. Manuela Mosburger. Sie fördern religiöse und kulturelle Einflüsse auf den rechtlichen und gesellschaftlichen Umgang mit Partnerschaft und Familie zutage. So waren die stärker protestantisch geprägten Staaten in Nord- und Westeuropa Vorreiter bei der Etablierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaftsformen wie auch nichtehelicher Lebensgemeinschaften und ihrer Annäherung an die Institution der Ehe. Die süd-, mittel- und osteuropäischen Staaten mit einer starken katholischen Tradition agierten hingegen viel zurückhaltender. Die Bayreuther Ökonomin richtet ihren Blick darüber hinaus auf eine Institution, die in Deutschland weithin unbekannt ist: die in der islamischen Tradition verankerte „Ehe auf Zeit“. Die spieltheoretischen Analysen dieser Lebensform offenbaren deutlich Unterschiede zur christlichen Tradition der Ehe.

    Veröffentlichung:

    Manuela Mosburger, Zum Wandel von Partnerschaftsformen in Deutschland: Eine institutionenökonomische Analyse des Wandels informeller und formeller Institutionen im Bereich Partnerschaft und Familie. Bayreuth 2014, 250 S. (NMP-Verlag – Schriften zur Nationalökonomie 4).

    Kontakt:

    Dr. Manuela Mosburger
    Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
    - Dekanat –
    Universität Bayreuth
    D-95440 Bayreuth
    Tel.: +49 (0)921 55 6007
    E-Mail: manuela.mosburger@uni-bayreuth.de

    Zur Person:

    Manuela Mosburger studierte von 2001 bis 2007 an der Universität Bayreuth die Fächer Wirtschaftswissenschaften und Mathematik für das Lehramt an Gymnasien. An der Massey University in Palmerston North in Neuseeland erwarb sie ein Postgraduate Diploma in Business and Administration. Nach Abschluss des Ersten Staatsexamens war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin bei Professor Dr. Martin Leschke am Lehrstuhl für Institutionenökonomik an der Universität Bayreuth tätig. Seit August 2013 ist sie Fakultätsreferentin an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth. Für ihre Dissertation wurde sie bei der Akademischen Jahresfeier 2014 der Universität Bayreuth mit dem Preis der Stadt Bayreuth ausgezeichnet.


    Bilder

    Dr. Manuela Mosburger, Universität Bayreuth.
    Dr. Manuela Mosburger, Universität Bayreuth.
    Foto: privat/Universität Bayreuth; zur Veröffentlichung frei.
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Lehrer/Schüler, Studierende, Wissenschaftler, jedermann
    Gesellschaft, Kulturwissenschaften, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

    Dr. Manuela Mosburger, Universität Bayreuth.


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