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15.12.2014 09:55

Erbschaftsteuer-Urteil: Forscher erwartet enorme ökonomische Folgen der BVerfG-Entscheidung

Florian Klebs Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universität Hohenheim

    17.12.2014: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Steuererleichterungen bei Unternehmens-Nachfolgen / Universität Hohenheim bereitet Analyse vor

    Es geht um rund 10 Mrd. Euro mögliche Steuerausfälle pro Jahr und die Zukunft von tausenden meist mittelständischer Unternehmen: Am Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob Betriebe auch in Zukunft von der Erbschaftsteuer weitgehend verschont bleiben. Steuer-Experte Prof. Dr. Holger Kahle von der Universität Hohenheim beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema und erwartet das Urteil mit Spannung. Mitarbeiter seines Lehrstuhls werden bei der Urteilsverkündung vor Ort sein. Er selbst will noch am gleichen Tag eine erste Abschätzung über die Folgen der Entscheidung geben.

    Wer Betriebsvermögen vererben oder verschenken will, muss erheblich weniger Steuern zahlen als bei Privatvermögen. Dafür sorgen die sogenannten Verschonungsregeln im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.
    Zwei Modelle stehen hierbei zur Auswahl: Die „Regelverschonung“ stellt 85 % des unternehmerischen Vermögens steuerfrei. Alternativ kann man sich für die „Verschonungsoption“ entscheiden, bei der der Fiskus die Hand gar nicht aufhält.
    Was auf den ersten Blick ungerecht erscheinen mag, soll der Sicherung von Arbeitsplätzen dienen. Deshalb ist jeder, der eine der Verschonungsregeln in Anspruch nehmen möchte, an strenge Auflagen gebunden: Über fünf bzw. sieben Jahre darf das Unternehmen nicht veräußert werden, auch die Lohnsumme muss erhalten bleiben.

    Kleinere Unternehmen am stärksten betroffen
    Vor allem kleine und mittlere Unternehmen wie Handwerksbetriebe, Familienbetriebe oder landwirtschaftliche Unternehmen profitieren von der derzeitigen Regelung.
    „Hier kann eine zu hohe Steuerlast leicht zu Liquiditätsproblemen und damit auch zum Verlust von Arbeitsplätzen führen“, erläutert Prof. Dr. Kahle. „Es kann sogar den Bestand eines Unternehmens gefährden, wenn es die Steuerschuld aus der Substanz begleichen muss.“
    Ob die Erbschaftsteuer verfassungskonform ist, mit dieser Frage muss sich jetzt zum dritten Mal innerhalb von zwei Jahrzehnten das Bundesverfassungsgericht auseinandersetzen. Es muss klären, ob ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vorliegt.

    Steuerbegünstigung soll Arbeitsplätze sichern
    Eingeführt hat der Gesetzgeber die Verschonungsregelung ursprünglich, um Arbeitsplätze zu sichern und das Gemeinwohl zu fördern. Prof. Dr. Holger Kahle, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen an der Universität Hohenheim, sieht sowohl Pro und Contra der Verschonungsregeln.
    Pro-Argumente sind:
    • Die Verschonungsregeln vermeiden Wettbewerbsnachteile durch zu hohe Steuerlast.
    • Sie schonen die finanziellen Reserven, die dann für Investitionen zur Verfügung stehen.
    • Sie verhindern Unternehmensverkäufe.
    • Sie sichern Arbeitsplätze.

    Kritiker sehen Ziel oft nicht erreicht
    Kritik bezieht sich laut Prof. Dr. Kahle zum einen auf die Schlupflöcher in der Gesetzgebung als auch auf den Umfang der Steuererleichterung. Eine Verschonung von 85 %, im Extremfall sogar des gesamten Betriebsvermögens, halten viele für verfassungsrechtlich überdimensioniert.
    Contra-Argumente sind:
    • Die Verschonungsregeln sind zu hoch bemessen, der Gleichheitsgrundsatz wird nicht beachtet.
    • Sie verursachen hohe Steuerausfälle, über 19 Mrd. Euro in den Jahren 2009 bis 2012.
    • Der Zeitraum, in dem ein Unternehmen nach der Übernahme nicht veräußert werden darf, ist im Vergleich zum Umfang der Steuerbegünstigung zu gering.
    • Wenn auch Vermögen unter die Regelung fällt, das nicht betriebsnotwendig ist, dient sie entgegen der ursprünglichen Idee nicht dem Erhalt von Arbeitsplätzen.
    • Auch erbschaftsteuerlich nicht begünstigtes Vermögen kann zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen genutzt werden.

    Gesetzgeber hat bereits nachgebessert
    „Einige Kritikpunkte hat der Gesetzgeber mittlerweile aber auch schon entschärft“, betont Prof. Dr. Kahle. Ein bekanntes Schlupfloch stellte die „Cash-GmbH“ dar, eine Firma, deren einziger Zweck darin bestand, privates Vermögen zu verwalten.
    Reiche Erben konnten über diese Tarnung steuerfrei auch privaten Nachlass entgegennehmen. Diesem Steuerspar-Modell hat eine Verschärfung der Gesetzeslage im Jahr 2013 einen Riegel vorgeschoben.

    Experten erwarten Urteil mit Spannung
    „Das Urteil am Mittwoch ist von hoher Brisanz, da grundsätzlich auf dem Prüfstand steht, ob auch in Zukunft Unternehmen steuerbegünstigt übertragen werden können“, erläutert Prof. Dr. Holger Kahle. „Die Auswirkungen auf die Wirtschaft könnten immens sein.“
    Das für die Unternehmen ungünstigste Szenario wäre ein Wegfall der Verschonungsregeln in Verbindung mit hohen Steuersätzen, so der Experte. Ob es dazu kommt, bleibt abzuwarten. Der Wissenschaftler erwartet gespannt das Urteil und wird am kommenden Mittwoch eine erste Einschätzung dazu geben.
    Einen Fachartikel zum Thema finden Sie unter www.uni-hohenheim.de/presse

    Hinweis für die Medien:
    In Karlsruhe vor Ort anwesend bei der Verkündung der BVerfG-Entscheidung ist Dipl. oec. Matthias Hiller, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen. Er und Prof. Dr. Holger Kahle stehen nach dem Urteil für Fragen gerne zur Verfügung. Kontakt über die Pressestelle der Universität Hohenheim, Tel. 0711 / 459-24154.

    Zur Person:
    Prof. Dr. Holger Kahle ist Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen am Institut für Financial Management der Universität Hohenheim. Er gilt als Experte für Unternehmensbesteuerung. Im Zentrum der Forschungstätigkeit seines Lehrstuhls stehen die nationale und internationale Unternehmensbesteuerung, der Einfluss der Besteuerung auf betriebliche Entscheidungen sowie das externe Rechnungswesen.
    Text: Dorothea Elsner / Klebs

    Kontakt für Medien:
    Prof. Dr. Holger Kahle, Institut für Financial Management, Lehrstuhl für betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen, Tel.: 0711/459-22904, E-Mail: kahle@uni-hohenheim.de, www.tax.uni-hohenheim.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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