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16.12.2014 16:17

Auf dem Weg zu einem neuen Teilhaberecht

André Zeppenfeld Presse- und Kommunikationsstelle
Universität Siegen

    das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen hat vor dem Hintergrund der Reform des Rehabilitationsrechts (Teilhaberechts) einen bundesweiten Expertenworkshop ausgerichtet. Forschungsergebnisse des ZPE haben Defizite im bisherigen Rehabilitationssystem aufgedeckt. Zu den Siegener Vorschlägen gehört, mit einer gesetzlichen Verankerung kommunaler Planung und Koordination die Zuständigkeitsprobleme im Rehabilitationsbereich zu überwinden.

    Seit einer Reihe von Jahren befasst sich das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen mit der Frage, wie die konzeptionelle Modernisierung des Leistungssystems für Menschen mit Behinderungen mit intelligenten Finanzierungsformen so verknüpft werden kann, dass die Prinzipien der Selbstbestimmung und der bedarfsgerechten Hilfe zum Tragen kommen. Grundlegend ist dabei im Anschluss an die UN-Behindertenrechtskonvention die Leitidee der Inklusion. Die Forschungsergebnisse der Siegener ZPE-Forschungsgruppe unterstreichen, dass die Wirksamkeit der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen durch unzureichende Kooperation und Koordination der Leistungsbereiche und -anbieter erheblich beeinträchtigt werden. Das deutsche Rehabilitationssystem ist noch immer in hohem Maße zersplittert. Dies geht zu Lasten der leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die oft intensiv auf Unterstützung angewiesen und dabei mit umständlicher Bürokratie konfrontiert sind.

    Derzeit wird unter Federführung des Bundesarbeitsministeriums mit Hochdruck daran gearbeitet, das geltende Rehabilitationsrechts zu reformieren. Unter anderem wird sich der Bund künftig mit etwa fünf Milliarden Euro an kommunalen Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beteiligen. Im Kern soll es in dem Reformvorhaben darum gehen, die Tradition des alten Armenrechts endgültig zu überwinden und Leistungen verschiedener Rehabilitationsträger wie beispielsweise die Unfallversicherung, Krankenversicherung, Agentur für Arbeit oder die Leistungen der Sozialhilfe für behinderte Menschen besser zu koordinieren.

    Die Frage, wie insbesondere eine bessere Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen umgesetzt werden könnte, war Gegenstand eines bundesweiten Expertenworkshops, zu dem die ZPE-Forschungsgruppe Teilhabeplanung um Prof. Dr. Albrecht Rohrmann und Prof. Dr. Johannes Schädler kürzlich nach Kassel eingeladen hatte. Prof. Schädler: „Wir wollten mit dieser Veranstaltung eine Diskussion initiieren mit dem Ziel, unsere Vorschläge zur gesetzlichen Verankerung von kommunaler und regionaler Teilhabeplanung in den Beratungsprozess zum neuen Teilhaberecht einzubringen“. Die ZPE-Forschungsgruppe hat in den vergangenen Jahren intensiv zum Thema der kommunalen Planung im Bereich der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen geforscht und handhabbare Konzepte entwickelt. „Wir können feststellen“, so Prof. Rohrmann, „dass die Gestaltungspotentiale von Kommunen im Rehabilitationssystem bei weitem nicht ausgeschöpft werden. Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, des veränderten Behinderungsverständnisses und gestiegener Wirksamkeitserwartungen blockiert dies notwendige Innovationen hin zu flexibleren und inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten für Menschen mit Behinderungen“.

    Die Einladung des ZPE stieß auf große fachpolitische Resonanz. Zu den knapp 30 teilnehmenden Expertinnen und Experten zählten Vertreter des Bundesarbeitsministeriums, mehrerer Landesministerien, der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene, Bundestagsfraktionen sowie Fachverbände der Rehabilitation, der Behindertenselbsthilfe und der Wissenschaft.

    Die derzeit laufenden Beratungen zur Reform des Teilhaberechts eröffnen zwar die Chance, den lokalen Planungsauftrag für das Angebot an Diensten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gesetzlich zu stärken. Prof. Rohrmann und Prof. Schädler sind allerdings nur verhalten optimistisch, ob die Beratungsergebnisse des Workshops tatsächlich aufgegriffen werden: „Skepsis schützt vor Verzweiflung! Es gibt auf allen Seiten viel inhaltliche Einsicht in die Notwendigkeit verbesserter Kooperation, aber gleich viel Zurückhaltung und Sorge unter den verschiedenen Trägern der Rehabilitation, von den jeweils anderen Seite vereinnahmt zu werden“. Mit den Siegener Vorschlägen könnten die von allen beklagten Defizite der örtlichen Koordination mit den sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergebenden Aufgaben der Kommunen verknüpft werden. Rohrmann und Schädler sind überzeugt: „Die gesetzliche Verankerung kommunaler Planung und Koordination wäre ein zukunftsweisender Schritt zur Überwindung der Zuständigkeitsprobleme im Rehabilitationsbereich“.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Kulturwissenschaften, Pädagogik / Bildung
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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