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12.10.2015 14:02

Neuer Stent-Pass zum Schutz vor gefährlichen Blutgerinnseln im Herz

Michael Wichert Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Herzstiftung e.V./Deutsche Stiftung für Herzforschung

    Seit 1. Oktober Ausgabe eines Stent-Passes an Herzpatienten gesetzlich Pflicht für kardiologische Kliniken und Praxen

    Jedes Jahr werden nach Expertenschätzungen über 300.000 Stents bei Herzpatienten in Deutschland eingesetzt. Der Stent hat als Gefäßstütze die Funktion, ein verengtes Herzkranzgefäß nach Aufdehnung dauerhaft offen zu halten. Eingesetzt wird er zur Behandlung der koronaren Herzkrankheit (KHK) und des Herzinfarkts. In Deutschland sind schätzungsweise sechs Millionen Menschen von einer KHK betroffen. Einen neuen kostenfreien koronaren Stent-Pass bieten die Deutsche Herzstiftung und die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) unter Mitarbeit ihrer Arbeitsgruppe Interventionelle Kardiologie (AGIK) an unter www.herzstiftung.de/Stent-Pass.html
    Der Pass hilft Patienten und Ärzten bei der dauerhaften Kontrolle der Einnahme von plättchenhemmenden Medikamenten wie Acetylsalicylsäure (ASS) und Clopidogrel oder Prasugrel oder Ticagrelor. „Diese Medikamente sind lebenswichtig, denn sie verhindern eine Verklumpung von Blutplättchen am Stent, was im schlimmsten Fall einen Herzinfarkt zur Folge hat“, warnt Herzspezialist Prof. Dr. med. Stephan Baldus, Vorsitzender der Kommission für Klinische Kardiologie der DGK und Beiratsmitglied der Deutschen Herzstiftung. Um solchen gefährlichen Blutgerinnseln vorzubeugen, müssen regelmäßig plättchenhemmende Medikamente wie ASS und Clopidogrel/Prasugrel/Ticagrelor eingenommen werden. „Der Stent-Pass hilft, eine folgenschwere Unterbrechung der Behandlung zu vermeiden, indem Arzt und Patient darin den Therapieverlauf dauerhaft dokumentieren“, betont Prof. Baldus. Der Ausweis führt u. a. Daten zu Art und Dosierung der Medikamente, Implantationsdatum und Stent-Modell. Zusammengefaltet passt er in jedes Portemonnaie.

    Stent-Pass entspricht neuer gesetzlicher Regelung
    Deutschlandweit müssen seit 1. Oktober kardiologische Kliniken und Praxen nach Einbringung eines Implantats (z. B. Stent, künstliche Herzklappen, Schrittmacher) dem Patienten einen Implantat-Pass aushändigen, der bestimmte Daten enthalten muss. Im Fall des Stent-Passes z. B. Name der für die Implantation verantwortlichen Person und Einrichtung, Name des Stent-Herstellers und der Seriennummer. Dies verlangt der Gesetzgeber nach einer Anpassung der Informations- und Dokumentationspflichten in Paragraph 10 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV).

    Der kostenfreie Stent-Pass kann bei der Deutschen Herzstiftung kostenfrei angefordert werden unter www.herzstiftung.de/Stent-Pass.html oder telef. unter 069 955128400.

    Bildmaterial für Redaktionen:
    Eine Collage des neuen Stent-Passes in zwei Varianten finden Sie zum Download unter

    www.herzstiftung.de/presse/bildmaterial/stent-pass.jpg
    www.herzstiftung.de/presse/bildmaterial/stent-pass-blanko.jpg

    (Bildnachweis: Deutsche Herzstiftung/Ulrike Eberius)

    23/2015
    Informationen:
    Deutsche Herzstiftung e.V.
    Pressestelle:
    Michael Wichert / Pierre König
    Tel. 069 955128-114/-140
    Fax: 069 955128-345
    E-Mail: wichert@herzstiftung.de
    koenig@herzstiftung.de
    www.herzstiftung.de


    Weitere Informationen:

    http://www.herzstiftung.de/Stent-Pass.html
    http://www.herzstiftung.de
    http://www.dgk.org


    Bilder

    Der neue koronare Stent-Pass.
    Der neue koronare Stent-Pass.
    Collage: Deutsche Herzstiftung/Ulrike Eberius
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    Anhang
    attachment icon PM_DHS_DGK_Stent-Pass

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Organisatorisches
    Deutsch


     

    Der neue koronare Stent-Pass.


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