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28.10.2016 16:05

Kolloquium: Gegen Korruption im Gesundheitswesen: Was hat das neue Gesetz gebracht?

Nicola Veith Pressestelle
Frankfurt University of Applied Sciences

    18. Gesundheitspolitisches Kolloquium „Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen – die ersten sechs Monate“

    Am 4. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Der Umgang der Strafverfolgungsbehörden mit den neuen Straftatbeständen und die Vorbereitungen der Leistungserbringer im Gesundheitswesen auf die neue Rechtslage sind Themen des 18. Gesundheitspolitischen Kolloquiums an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS).

    Das Zentrum für Gesundheitswirtschaft und -recht (ZGWR) der Frankfurt UAS wird in Zusammenarbeit mit dem Verein für Management und Vertragsgestaltung in der Gesundheitswirtschaft (VMVG) am 8. November 2016 – ein knappes halbes Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes – das Kolloquium „Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen – die ersten sechs Monate“ durchführen. Die Anmeldung erfolgt unter: http://www.vmvg.de/veranstaltungen/anmeldung/. Anmeldeschluss ist am 4. November 2016. Die Veranstaltung ist kostenfrei und richtet sich an alle Interessierten.

    Gastreferent dieser Veranstaltung ist Oberstaatsanwalt Alexander Badle, Leiter der bundesweit ersten Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Er nimmt eine erste Bestandsaufnahme des neuen Gesetzes aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden vor und steht danach für Fragen zur Verfügung. Prof. Dr. Hilko J. Meyer, Direktoriumsmitglied des ZGWR und Organisator des Kolloquiums, erklärt dazu: „Auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine rechtskräftigen Urteile auf der neuen Rechtsgrundlage vorliegen dürften, verspricht die Veranstaltung eine erste Bilanz.“

    Nach dem Gesetz drohen bei Bestechung von Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern, Physiotherapeutinnen und -therapeuten oder Pflegekräften sowohl den Bestochenen als auch den Bestechenden künftig bis zu drei Jahre Haft, in besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahre. „Während die verschärfte Strafbarkeit der Bestechung von Ärztinnen und Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern breite Zustimmung hervorruft, sind viele Leistungserbringer im Gesundheitswesen besorgt, dass durch die ungenauen Definitionen des neuen Straftatbestandes auch notwendige Kooperationen zwischen Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und -ärzten, Krankenhäusern und Apotheken kriminalisiert werden können“, erläutert Meyer. „Das Gesundheitswesen beruht auf der engen Zusammenarbeit vieler Berufsgruppen, Einrichtungen und Unternehmen; dass dabei Geld fließt, ist nicht per se strafbar. Es kommt daher darauf an, sehr genau hinzuschauen und die gesundheitspolitisch gewünschten von den unzulässigen Konstruktionen juristisch sauber zu trennen.“

    Termin des 18. Gesundheitspolitischen Kolloquiums: 8. November 2016, 18 - 20 Uhr
    Ort: Frankfurt University of Applied Sciences, Nibelungenplatz 1, Gebäude 4, Raum 111/112

    Anmeldung unter: http://www.vmvg.de/veranstaltungen/anmeldung/
    Anmeldefrist: 4. November 2016

    Das 18. Gesundheitspolitische Kolloquium ist Teil einer Vortragsreihe, die der Verein für Management und Vertragsgestaltung in der Gesundheitswirtschaft e.V. (VMVG) bereits seit 2013 zusammen mit der Frankfurt UAS veranstaltet. Es bietet eine Plattform für aktuelle Hintergrundgespräche mit namhaften Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft. Die Veranstaltungen finden am Zentrum für Gesundheitswirtschaft und -recht (ZGWR) statt, das die Kompetenzen der Frankfurt UAS auf den Gebieten Gesundheitswirtschaft, Gesundheitsökonomie und Gesundheitsrecht zusammenführt. Zweck des VMVG ist die Förderung der Wissenschaft, Forschung und Bildung auf den Gebieten der Ökonomie, des Rechts und der Politik des öffentlichen Gesundheitswesens.

    Kontakt: Frankfurt University of Applied Sciences, Zentrum für Gesundheitswirtschaft und -recht (ZGWR), Prof. Dr. Hilko J. Meyer, Telefon: 069/1533-3881, E-Mail: hilko.meyer@zgwr.fra-uas.de

    Weitere Informationen zum ZGWR unter: http://www.frankfurt-university.de/zgwr; näheres zum VMVG unter: http://www.vmvg.de.


    Weitere Informationen:

    http://www.vmvg.de/veranstaltungen/anmeldung/
    http://www.frankfurt-university.de/zgwr
    http://www.vmvg.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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