Ergebnisse der 91. Sitzung des Akkreditierungsrates
Auf seiner 91. Sitzung am Dienstag, den 07.02.2017, in Berlin sprach der Akkreditierungsrat den beiden Agenturen FIBAA und AQAS die erneute Akkreditierung aus. Sie sind damit weiterhin berechtigt, Verfahren der Programm- und Systemakkreditierung durchzuführen.
Für die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS) ist es die dritte Reakkreditierung, nachdem sie in ihrem Gründungsjahr 2002 erstmals und in den Jahren 2007 und 2012 erneut für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren zugelassen wurde. Die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) hat nach 2004, 2007 und 2012 bereits das vierte Reakkreditierungsverfahren durchlaufen. Bei beiden Agenturen ist die Zulassung bis 2022 befristet und erfolgte unter Auflagen.
Weiterhin behandelte der Akkreditierungsrat die Auflagenerfüllungen der vier im Sommer 2016 reakkreditierten Agenturen AAQ, ACQUIN, ASIIN und ZEvA.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland. Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Sie legt Verfahrensregeln und Kriterien für die Akkreditierung fest, zertifiziert Agenturen, die die Verfahren der Studiengang- und Systemakkreditierung durchführen, und überwacht die Arbeit der Agenturen.
Weitere Informationen:
Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland
Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer
Adenauerallee 73
53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0
Fax: (0228) 338306-79
bartz@akkreditierungsrat.de
http://www.akkreditierungsrat.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Studierende, Wissenschaftler, jedermann
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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