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04.09.2017 11:31

Mit Fake News zum Wahlsieg? FernUni-Rechtswissenschaftler über mögliche Strafvorschriften

Susanne Bossemeyer Stabsstelle 2 – Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
FernUniversität in Hagen

    Alle sprechen über Fake News. Auch im politischen Betrieb nimmt ihre Bedeutung zu. Der Blick richtet sich derzeit auf die Bundestagswahl. Sollen massenhafte Strafverfahren gegen alle eingeleitet werden, die Fake News gelikt oder geteilt haben? Im deutschen Strafrecht gibt es eine Reihe von relevanten Vorschriften, die verschiedene Ausprägungen von Fake News erfassen. Prof. Osman Isfen, Rechtswissenschaftler an der FernUniversität, ist froh, dass sich die Politik gegenwärtig nicht auf das Strafrecht, sondern auf die Verbesserung der zivilrechtlichen Lage der Betroffenen sowie auf konsequent und zügig umzusetzende Löschpflichten der Plattformbetreiber konzentrieren.

    Alle sprechen über Fake News. Auch im politischen Betrieb nimmt ihre Bedeutung zu. Der Blick richtet sich derzeit auf die Bundestagswahl am 24. September. Doch an Donald Trump und der US-Präsidentenwahl führt bei der Beschäftigung mit Fake News kein Weg vorbei. So sollen die 20 erfolgreichsten Falschmeldungen in der Endphase des vergangenen US-Wahlkampfes stärker verbreitet worden sein als die erfolgreichsten 20 Berichte seriöser Medien. Etwa die Nachricht, Quellen der New Yorker Polizei würden belegen, dass Hillary Clinton im Zentrum eines internationalen Pädophilie-Rings stehe.

    Wie ist die Situation in Deutschland? Welche rechtlichen Instrumente kommen in Betracht? Und wie sollte das deutsche Strafrecht reagieren? Damit beschäftigt sich Prof. Dr. Osman Isfen, Leiter des Lehrgebiets Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der FernUniversität in Hagen. Der Jurist griff den Umgang mit Fake News im Wahlkampf jetzt unter anderem bei seiner Antrittsvorlesung auf. Denn ein Potential zur Manipulation des Wählerwillens kann Falschnachrichten nicht abgesprochen werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zu tatsächlichen Auswirkungen stehen allerdings noch am Anfang.

    Hetzerische Kampagnen

    „Alle reden über Fake News, aber eigentlich meint jeder etwas anderes“, sagt Prof. Isfen. Fake News stellen laut Isfen bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen auf, bei denen die Falschheit hinreichend offensichtlich sei. Sie werden aus politischen oder finanziellen Erwägungen mit einer Lenkungsabsicht in die Welt gesetzt. Insbesondere in global vernetzten Medien entfalten sie eine schnelle Verbreitung mit erheblicher Breitenwirkung. „Sie haben mittlerweile das Potential, das öffentliche Meinungsbild in bestimmten Konstellationen entscheidend zu lenken“, betont Isfen. „Gerade in Zeiten der rasant schnellen Kommunikation eignen sie sich für hetzerische Kampagnen, denen Betroffene fast machtlos ausgeliefert sind.“

    Beliebt sind zum Beispiel Falschnachrichten über erfundene Vergewaltigungen oder andere Gewalttaten, die Geflüchteten oder weiteren Randgruppen in die Schuhe geschoben werden. Fake News werden zudem für politische Kampagnen im Inland eingesetzt. Darüber hinaus werden sie für digitale Feldzüge aus dem Ausland gegen unliebsame Personen, Gesellschaften, Kulturen und politische Systeme instrumentalisiert.

    Lücken im Strafrecht

    Sollen nun massenhafte Strafverfahren gegen alle eingeleitet werden, die Fake News gelikt oder geteilt haben? Im deutschen Strafrecht gibt es eine Reihe von Vorschriften: Verleumdung, üble Nachrede, Volksverhetzung und Vortäuschen einer Straftat. Sie erfassen verschiedene Ausprägungen von Fake News, ohne speziell darauf zugeschnitten zu sein und lassen dadurch Lücken zu.

    „Damit sollte es sein Bewenden haben“, so die Einordnung von Osman Isfen. „Denn eine auf Fake News fokussierte Strafvorschrift müsste zwangsläufig sehr weit und damit unklar gefasst sein. Das würde zu unvermeidlichen Reibungen mit dem Bestimmtheitsgrundsatz unserer Verfassung führen.“ Der FernUni-Professor ist daher froh, dass sich die gegenwärtigen Bestrebungen in der Politik nicht auf das Strafrecht, sondern auf die Verbesserung der zivilrechtlichen Lage der Betroffenen sowie auf konsequent und zügig umzusetzende Löschpflichten der Plattformbetreiber konzentrieren. „Das ist der richtige Weg“, lautet seine Einschätzung. „Das Recht eines nationalen Staats in einem durchweg globalisierten Umfeld mit fast grenzenlosen Kommunikationsmöglichkeiten kann nur begrenzt etwas bewirken.“ Zumal es gegen Auswüchse der denkfaulen und emotionsgeleiteten Konsum-Mentalität in den Sozialen Medien wenig ausrichten könne. Oft seien Rezipientinnen und Rezipienten zu bequem, um mit einfachsten Mitteln wie einer Google-Suche den Wahrheitsgehalt der Aussage in anderen Quellen zu überprüfen.

    Mündiger Medienkonsum

    Osman Isfen nimmt daher im Umgang mit Fake News auch die Universitäten in die Pflicht. Für Studierende der FernUniversität definiert er – unabhängig vom Fach – Medienkompetenz als Schlüsselqualifikation. „Der wichtigste Weg zum mündigen Medienkonsum führt über das qualitative Lesen und eine solide Sprachkultur“, befürwortet Isfen den Blick über den fachlichen Tellerrand in die Welt der klassischen Literatur. Anders als im Umgang mit Fake News im Wahlkampf sind die USA hier Vorbild. Beispielsweise ist „Law and Literature“ ein gängiges Lehrfach an dortigen Elite-Fakultäten wie Yale, Harvard und Stanford.

    Kontakt:

    FernUniversität in Hagen, Prof. Dr. Osman Isfen, Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht, Mail: osman.isfen@fernuni-hagen.de, Telefon: 02331/987-4053.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, jedermann
    Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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