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15.11.2017 10:07

Pflege-, Therapie- und Hebammenwissenschaften: Hochschulen fordern alleinige Verantwortung

Susanne Schilden Pressestelle
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Wie soll es weitergehen mit der Akademisierung in den Gesundheitsfachberufen? Die Mitgliederversammlung der HRK hat Eckpunkte zur Entwicklung von Studiengängen in den Pflege-, Therapie- und Hebammenwissenschaften benannt. Für einen Teil der in den Gesundheitsfachberufen Tätigen ist nach allgemeiner Auffassung (unter anderem des Wissenschaftsrats) eine hochschulische Ausbildung erforderlich, weil die Entwicklung im Gesundheitswesen zunehmend höhere Anforderungen an die Qualifizierung stellt.
    Die HRK fordert die alleinige Verantwortung der Hochschulen für die Konzeption und Durchführung von primärqualifizierenden Studiengängen, um deren wissenschaftliche Fundierung sicherzustellen.

    Wie soll es weitergehen mit der Akademisierung in den Gesundheitsfachberufen? Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat gestern in Potsdam Eckpunkte zur Entwicklung von Studiengängen in den Pflege-, Therapie- und Hebammenwissenschaften benannt. Für einen Teil der in den Gesundheitsfachberufen Tätigen ist nach allgemeiner Auffassung (unter anderem des Wissenschaftsrats) eine hochschulische Ausbildung erforderlich, weil die Entwicklung im Gesundheitswesen zunehmend höhere Anforderungen an die Qualifizierung stellt.

    Die HRK fordert die alleinige Verantwortung der Hochschulen für die Konzeption und Durchführung von primärqualifizierenden Studiengängen, um deren wissenschaftliche Fundierung sicherzustellen. Damit müssten Reformen im Berufsrecht einhergehen. „Die Berufsgesetze stammen teilweise noch aus den 70er Jahren und sind auf eine Ausbildung an Berufsfachschulen zugeschnitten“, so HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler heute in Berlin. „Da ist der Gesetzgeber gefragt. Die rechtlichen Reformen sind auch nötig, um die internationale Mobilität der Studierenden zu sichern.“

    „Berufsrechtlich sind praktische Anteile Voraussetzung dafür, bestimmte Berufsbezeichnungen führen und Berufe ausüben zu können“, erläuterte die HRK-Vizepräsidentin für Hochschulmedizin und Gesundheitswissenschaften, Prof. Dr. Johanna Weber, die die Eckpunkte federführend vorbereitet hatte. „Diese Praxisanteile entsprechen aber in den bestehenden ausbildungsintegrierenden Studiengängen oft nicht hochschulischen Anforderungen, unter anderem weil es an der wissenschaftlichen Qualifikation des Personals fehlt.“

    Die HRK sieht außerdem die Notwendigkeit, dass sich parallel zur Etablierung der Studiengänge eigenständige wissenschaftliche Disziplinen entwickeln und diese durch eine systematische Forschungsförderung unterstützt werden. Bei klinisch ausgerichteten Studiengängen solle eine Kooperation mit Universitätskliniken und akademischen Lehrkrankenhäusern selbstverständlich sein.


    Weitere Informationen:

    https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/primaerqualifizierende-studiengae... Text der Entschließung
    http://www.hrk.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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