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08.05.2018 12:44

Reanimationsunterricht aus dem Weltall: „Wir können 10.000 Leben zusätzlich retten“

Torben Brinkema Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V.

Schüler retten Leben: „Damit das in Deutschland gewährleistet ist, fordern wir ab der 12. Klasse zwei Schulstunden à 45 Minuten verpflichtenden Reanimationsunterricht“, sagt Professor Bernd Böttiger, Präsidiumsmitglied der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin am Universitätsklinikum Köln. „Wenn die Laienreanimation zur Bürgerpflicht wird, könnten wir jährlich rund 10.000 Menschenleben zusätzlich retten“, so Böttiger, der zudem Vorsitzender des Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC) ist.

In Zusammenarbeit mit der European Space Agency (ESA) ist auf der Internationalen Raumstation (ISS) ein Video zum Thema Wiederbelebung entstanden, das jetzt auch für die Schülerausbildung eingesetzt werden soll.

Mediziner der Uniklinik Köln unterstützen die ESA in regelmäßigen Abständen dabei, zukünftige Astronauten für ihren Aufenthalt und die Aufgabe als Medical Officer auf der Internationalen Raumstation vorzubereiten. In dem etwa dreieinhalbminütigen Video erklärt der italienische ESA-Astronaut Paolo Nespoli an Bord der ISS, warum Laienreanimation so wichtig ist, und wie das Prinzip „Prüfen – Rufen – Drücken“ richtig funktioniert. „Wir sind sehr glücklich und stolz über das Ergebnis“, freut sich Böttiger. „Unser Ziel ist es, mit dem Video Schülern das Thema Reanimation näherzubringen. Das ist eine lebensrettende Aufgabe.“

Überlebensrate verdreifachen: Laien brauchen bessere Reanimationsausbildung

Der plötzliche Herz-Kreislaufstillstand ist in Deutschland die dritthäufigste Todesursache. Mehr als 70.000 Menschen werden jedes Jahr bei uns vom Rettungsdienst wiederbelebt – meist ohne nachhaltigen Erfolg. Im Mittel trifft der Rettungsdienst nach acht Minuten oder später ein, dabei beginnt das Gehirn bereits nach drei Minuten zu sterben. Die Erfolgschancen einer Reanimation nach drei Minuten liegen noch bei 75 Prozent, nach zehn Minuten nur noch bei zehn Prozent. „Wenn Laien frühzeitig mit Reanimationsmaßnahmen beginnen, dann kann dieses Zeitfenster überbrückt werden“, sagt Böttiger. „Mit einer besseren Ausbildung könnten wir die aktuelle Überlebensrate verdreifachen.“

Vorbild Skandinavien: Wir brauchen zwei Schulstunden in Wiederbelebung

In Deutschland beginnen derzeit nur circa 30 Prozent der Laien mit Wiederbelebungsmaßnahmen – obwohl das alle bei der Führerscheinausbildung lernen mussten. In skandinavischen Ländern sind es hingegen etwa 60 bis 80 Prozent. „Wären wir hier so weit wie die Skandinavier, dann würden bei uns jedes Jahr 10.000 Menschen zusätzlich überleben“, resümiert Böttiger. „Wenn wir hier wirklich etwas ändern wollen, dann müssen wir schon vor der Führerscheinprüfung ansetzen – auch das zeigen die Skandinavier vorbildlich.“ Dafür macht sich der Mediziner auch in der Politik stark: „Bundesweit sollten ab der 12. Klasse jährlich zwei Unterrichtsstunden in Wiederbelebung gesetzlich verpflichtend sein.“ Dies habe auch die Kultusministerkonferenz empfohlen. „Nur leider wird dies in Deutschland bisher in kaum einem Bundesland konsequent umgesetzt. Nur ganz langsam zeichnet sich hier eine Entwicklung ab“, sagt Böttiger.

Deutschland-Ziele bis 2020: Wiederbelebung am Telefon und Laienreanimationsquote auf mindestens 50 Prozent steigern

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) unterstützt die Forderungen des Deutschen Rates für Wiederbelebung: Laienreanimation muss eine Bürgerpflicht werden. Dafür muss auch bundesweit eine „Telefonreanimation“ verpflichtend per Gesetz eingeführt werden, bei der die Rettungsleitstelle dem Anrufer erklärt, wie die Herzdruckmassage korrekt funktioniert. „Das ist in einer Minute gut zu erklären und kann viele zusätzliche Leben retten“, so DIVI-Präsidiumsmitglied Böttiger. „Der Deutsche Rat für Wiederbelebung und das Nationale Aktionsbündnis Wiederbelebung müssen jetzt noch intensiver von der Politik unterstützt werden, damit wir diese Maßnahmen umsetzen können.“ Ein Ziel für Deutschland hat der Klinikdirektor auch: „Bis 2020 wollen wir die Laienreanimationsquote von 30 auf mindestens 50 Prozent steigern. Das wäre ein großer Schritt und wir könnten jedes Jahr rund 10.000 Menschenleben zusätzlich retten.“

Hier sehen Sie das Video zum Thema Wiederbelebung von der Internationalen Raumstation (ISS): https://www.youtube.com/watch?v=YVEBXvW_LIk&;

Ansprechpartner für interessierte Wissenschaftler:

Volker Parvu
Geschäftsführer der DIVI

info@divi.de
Tel +49 (0)30 40 0 056 07

Ansprechpartner für Journalisten:

Torben Brinkema
Pressesprecher der DIVI

presse@divi.de
Tel +49 (0)89 230 69 60 21

www.divi.de/presse

Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI)

Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 2.000 persönlichen Mitgliedern und entsprechenden Fachgesellschaften. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.
Mehr über die DIVI im Internet: www.divi.de


Weitere Informationen:


https://www.divi.de/presse/pressemeldungen/pm-reanimationsunterricht-aus-dem-wel...


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Logo der Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)
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Prof. Dr. med. Bernd Böttiger
Prof. Dr. med. Bernd Böttiger
Universitätsklinikum Köln
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Anhang
attachment icon PM: Reanimationsunterricht aus dem Weltall: „Wir können 10.000 Leben zusätzlich retten“

Ergänzung vom 09.05.2018

Leider ist uns in dieser Pressemitteilung ein Fehler unterlaufen. Anstatt "ab der 12. Klasse" muss es im ersten Absatz heißen: „Damit das in Deutschland gewährleistet ist, fordern wir ab der 7. Klasse beziehungsweise dem 12. Lebensjahr zwei Schulstunden à 45 Minuten verpflichtenden Reanimationsunterricht“, sagt Professor Bernd Böttiger.

Im Zitat des vorletzen Absatzes muss es statt "ab der 12. Klasse" heißen: "ab der 7. Klasse".


Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Lehrer/Schüler, Wissenschaftler, jedermann
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftspolitik
Deutsch


 

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Prof. Dr. med. Bernd Böttiger


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