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18.09.2018 12:19

Doppelt hält nicht immer besser – Anrechnung von Leistungen an der NBS Northern Business School

Ines Koch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Northern Business School

    Studienanfängerinnen und -anfänger kommen nicht immer ohne Vorerfahrung an eine Universität: Viele haben bereits eine Ausbildung absolviert oder ein Studium an einer anderen Hochschule begonnen; einige haben sogar bereits einen Studienabschluss in der Tasche und möchten nun ein weiteres Studium absolvieren. Da kann es vorkommen, dass bestimmte Kompetenzen bereits entwickelt werden konnten und entsprechend vorhanden sind. Um eine doppelte Vermittlung derselben Inhalte zu vermeiden, ist es an der Northern Business School (NBS) möglich, bereits absolvierte Leistungen auf das Studium anrechnen bzw. anerkennen zu lassen.

    Doppelt hält besser? Das muss nicht immer der Fall sein: Wer in der Ausbildung oder in einem Erststudium bereits Inhalte vermittelt bekommen hat, die dann an der Hochschule wieder von null an erlernt und abgeprüft werden sollen, weiß das nur zu gut. Aus diesem Grund ist es an der Hamburger Northern Business School möglich, bereits erbrachte Leistungen auf das Studium anrechnen bzw. anerkennen zu lassen und sich somit eine erneute Prüfung und Zeit zu sparen.

    Es gilt: Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen werden anerkannt, sofern sie vom Qualifikationsziel dem jeweiligen Modul im Studiengang entsprechen, auf den die Anerkennung erfolgen soll. Dies ist gleichermaßen für an in- und ausländischen Hochschulen abgeschlossene Module möglich. Und auch berufspraktische Qualifikationen, die bereits in einer Ausbildung oder einer staatlich anerkannten Aufstiegsfortbildung (z. B. Betriebswirt oder Meister) nachgewiesen wurden, können auf die im Studiengang abzulegenden Leistungen angerechnet werden. Die NBS folgt damit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz.

    Die weitreichenden Anrechnungs- und Anerkennungsmöglichkeiten dienen dazu, den Übergang zwischen verschiedenen Hochschulen und denjenigen beruflich qualifizierter Bewerber in den Hochschulbereich zu erleichtern. Eine Beantragung der Anrechnung bzw. Anerkennung von Leistungen ist an der NBS leicht umzusetzen: Hierzu können Bewerberinnen und Bewerber einen Antrag sowie eine Kopie der Leistungsnachweise und entsprechende Modulbeschreibungen oder Rahmenlehrpläne einreichen und erhalten zeitnah Rückmeldung über den Status der Anrechnung. Weitere Informationen erhalten Studieninteressierte in der Prüfungsabteilung der NBS (pruefung@nbs.de oder 040 35 700 340).


    Weitere Informationen:

    http://www.nbs.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Lehrer/Schüler, Studierende, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Schule und Wissenschaft, Studium und Lehre
    Deutsch


     

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