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05.06.2019 13:59

Akkreditierungsrat begeht 100. Sitzung

Franz Börsch Geschäftsstelle
Stiftung Akkreditierungsrat

    Akkreditierungsrat begeht 100. Sitzung

    Am gestrigen Dienstag, den 04.06.2019, hat der Akkreditierungsrat in Bonn seine 100. Sitzung abgehalten. Der Akkreditierungsrat blickt damit auf eine erfolgreiche Tätigkeit zurück, die seit über 20 Jahren eng mit dem deutschen Hochschulsystem verbunden ist. Im Kontext der Einführung der international anerkannten Hochschulgrade Bachelor und Master mit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) vom 20.08.1998 wurde am 03.12.1998 durch Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) der Akkreditierungsrat zunächst auf Basis eines Pilotprojektes eingerichtet. Die erste, konstituierende Sitzung des Akkreditierungsrats fand am 07.07.1999 statt.
    Herr Professor. Dr. Reinhold R. Grimm, der seit 2007 Vorsitzender des Akkreditierungsrats ist, blickte mit Zufriedenheit zurück: „Die Qualität der Studiengänge, unterstützt durch die externe Qualitätssicherung, hat gute Fortschritte gemacht. Die ‚Kinderkrankheiten‘ aus den ersten Jahren der Umstellung auf Bachelor und Master sind weitgehend überwunden. Vor allem ist die Studierbarkeit im vorgegebenen Zeitrahmen inzwischen gewährleistet. Gemeinsam haben Hochschulen, Länder und die Akkreditierung damit ein Problem gelöst, das seit den 1970er Jahren – Stichwort Regelstudienzeiten – auf der Agenda stand.“ Gleichwohl bleibe Vieles zu tun, so Grimm: „Anfangs fungierte die Akkreditierung als Transmissionsriemen der Studienstrukturreform. Mittlerweile geht es um Qualitätsentwicklung in laufenden Studiengängen. Dieser Paradigmenwechsel ist noch nicht überall angekommen. Die Akkreditierungs- und Qualitätsberichte müssen zukünftig stärker die Entwicklung des Studiengangs seit der vorangegangenen Begutachtung in den Blick nehmen und die Aussagen mit Evidenzen unterlegen, auch unter Einschluss vorhandener Daten.“
    Mit Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrags zum 01.01.2018 hat der Akkreditierungsrat neue Aufgaben erhalten. Der Akkreditierungsrat hatte bis dahin die Zulassung von Agenturen geregelt. Diese erfolgt künftig auf Basis ihrer Registrierung beim European Quality Assurance Register (EQAR) dauerhaft, wobei die Möglichkeit zum Widerruf besteht.
    Seit 2018 hat der Akkreditierungsrat als zentrales Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat die Aufgabe, auf der Grundlage von Gutachten über die Akkreditierung von Studiengängen (Programm¬akkreditierung), die Akkreditierung von Qualitätsmanagementsystemen (System¬akkreditierung) sowie die Durchführung sogenannter alternativer Verfahren zu entscheiden. Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt.

    Weitere Informationen:

    Stiftung Akkreditierungsrat
    Dr. Olaf Bartz
    Geschäftsführer
    Adenauerallee 73
    53113 Bonn
    Tel: (0228) 338306-0
    Fax: (0228) 338306-79
    bartz@akkreditierungsrat.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Lehrer/Schüler, Studierende, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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