idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
21.10.2020 12:55

Organspende: Intensivmediziner unterstützen neue Richtlinie der Bundesärztekammer zur Spendererkennung

Torben Brinkema Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.

    Entscheidende Frage am Lebensende eines Patienten: Wer kommt bei schwerster Hirnschädigung aus ärztlichen Gesichtspunkten als Organspender infrage? Klarheit schafft nun die zum 1. September in Kraft getretene Richtlinie „Spendererkennung“ der Bundesärztekammer. „Diese hat eine entscheidende Bedeutung für die Abläufe im Rahmen der Organspende auf den Intensivstationen“, sagt Professor Klaus Hahnenkamp, Mitautor der neuen Richtlinie sowie Sprecher der DIVI-Sektion „Organspende und Organtransplantation“. Anspruch der Autorinnen und Autoren der Richtlinie sei, bestehende Rechtsunsicherheiten bei der Organspende durch klare und eindeutige Definitionen abzulösen.

    Die neue Richtlinie löst bestehende Festlegungen aus dem Jahr 2007 ab. Die aktuelle Fassung ist zudem neu strukturiert worden, um im Patienteninteresse ärztliche Handlungssicherheit in einer immer komplexer werdenden Versorgungs- und Behandlungssituation zu gewährleisten. Die neuen Festlegungen haben Auswirkungen auf die ärztliche Beurteilung potenzieller Organspender, die erforderlichen organerhaltenden Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang notwendigen Abläufe bis zur Feststellung des irreversiblen Hirn-Funktionsausfalls, die Einbeziehung der Koordinierungsstelle und die Einbeziehung des Patientenvertreters sowie der Angehörigen. „Die neue Richtlinie zur Spendererkennung orientiert sich nun an den praktischen Herausforderungen“, sagt Hahnenkamp, Direktor der Klinik für Anästhesiologie an der Universitätsmedizin Greifswald.

    Neue medizinische, rechtliche und ethische Aspekte zur ärztlichen Beurteilung potenzieller Organspender

    Die Überarbeitung ist dringend notwendig geworden, nachdem sich aus den jüngsten Novellierungen des Transplantationsgesetztes, des Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts, des Patientenrechtegesetzes sowie den Stellungnahmen der Bundesärztekammer, des Deutschen Ethikrates und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) neue medizinische, rechtliche und ethische Aspekte zur ärztlichen Beurteilung potenzieller Organspender ergeben haben. „Kernelement der Richtlinie ist, dass wir als intensivmedizinisch tätige Ärzte im Krankenhaus eine Organspende bei potenziellen Organspendern ermöglichen müssen, wenn ein prinzipieller Wunsch zur Organspende besteht“, erläutert Hahnenkamp. „Der Wunsch nach einer Organspende soll bereits zum Zeitpunkt eines zu erwartenden oder vermuteten Hirnfunktionsausfalls erfragt und eruiert werden. Insbesondere, bevor eine Organspende durch Überleiten auf ein palliatives Therapieziel unmöglich wird.“

    Patientenwille für medizinische Maßnahmen durch frühzeitige Entscheidungen sicherstellen

    Falls der Wunsch nicht im Vorfeld schriftlich festgehalten wurde, muss ein Gespräch mit den Patientenvertretern geführt werden. Im Rahmen von sogenannten „End-of-Life-Decisions“ muss auch eine medizinisch mögliche Option der Organspende berücksichtigt werden. „Im Behandlungsablauf von Patienten mit schwersten Hirnschädigungen wird somit die Achtung des Patientenwillens durch frühzeitige partizipative Entscheidungsfindung für medizinische Maßnahmen und Therapieziele sichergestellt“, sagt Klaus Hahnenkamp. Bestehe kein Wunsch nach einer Organspende, könne bereits vor Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls auf ein palliatives Therapieziel übergeleitet werden. „Besteht der Wunsch einer Organspende, dann werden intensivmedizinische Maßnahmen veranlasst, bis die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erfolgt ist“, so Hahnenkamp. Nach dessen Feststellung werden dem Transplantationsgesetz folgend die nächsten Angehörigen abschließend gefragt, ob eine Zustimmung zur Organspende (weiterhin) vorliegt. Bis zur Durchführung der postmortalen Organspende werden intensivmedizinische Maßnahmen zur Sicherung der Homöostase der Organe weiter aufrechterhalten. Der Transplantationsbeauftragte begleitet den Gesamtprozess als Ansprechpartner im Krankenhaus.

    Die komplette Richtlinie zur Spendererkennung finden Sie auf der Website der Bundesärztekammer.


    Weitere Informationen:

    https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/RL/...
    https://www.divi.de/presse/pressemeldungen/pm-organspende-intensivmediziner-unte...


    Bilder

    Professor Klaus Hahnenkamp
    Professor Klaus Hahnenkamp

    Universitätsmedizin Greifswald


    Anhang
    attachment icon PM: Organspende: Intensivmediziner unterstützen neue Richtlinie der Bundesärztekammer zur Spendererkennung

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    Professor Klaus Hahnenkamp


    Zum Download

    x

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).