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27.09.2021 16:57

Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe 2021 – Stellungnahme zu aktuellen Rechtsfragen

Dr. Tanja Ernst Stabsstelle Wissenschaftskommunikation
ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft

    Die Flut vom Juli 2021 mit zahlreichen Toten und schwersten Zerstörungen hat in Deutschland erneut zu einer Umweltkatastrophe größten Ausmaßes geführt. Mittlerweile stehen neben Soforthilfen und den großzügigen Spenden Privater umfangreiche staatliche Finanzmittel für einen Wiederaufbau zur Verfügung. Bei den Überlegungen zur Verwendung dieser Mittel stellt sich jedoch die Frage, ob und wieweit auf den zerstörten Flächen überhaupt noch bauliche Anlagen zugelassen werden sollen.

    Diesen Fragen widmet sich die vorliegende Stellungnahme der ARL, die sich in erster Linie an die zuständigen Träger der Verwaltung auf allen Ebenen, aber auch an den Gesetzgeber richtet. Dabei ist uns bewusst, dass für den kurzfristigen Wiederaufbau zunächst vom geltenden Rechtsrahmen auszugehen und der wichtige Beitrag der Regional- und Landesplanung einzubeziehen ist. Unzumutbar wäre für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen ein längerer Baustopp, bis neue Regeln in Kraft gesetzt und umgesetzt worden sind. Da nach den maßgeblichen Prognosen künftig häufiger extreme Wetterlagen eintreten dürften als bisher, bedarf es jedoch dringend auch grundsätzlicher Überlegungen zur Fortentwicklung dieses Rechtsrahmens.

    Die Stellungnahme wird vom Präsidium der ARL herausgegeben. Sie wurde inhaltlich erarbeitet von den Mitgliedern des Informations- und Initiativkreises (IIK) Forum Planungsrecht der ARL, die hier ausschließlich ihre persönliche Auffassung wiedergeben (Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner LL.M. (Vorsitzender); Prof. Dr. Andrea Edenharter; Prof. Dr. Susan Grotefels (Stellvertretende Vorsitzende); Prof. Dr. Gerd Hager; Dr. Robert Koch; Prof. Dr. Christoph Külpmann; Dr. Boas Kümper; Dr. Peter Runkel; Prof. Dr. Sabine Schlacke; Dr. Holger Schmitz; Dr. Jens Wahlhäuser; Prof. Dr. Armin von Weschpfennig (Geschäftsführer)).

    Mehr zum IIK Forum Planungsrecht:https://www.arl-net.de/de/projekte/forum-planungsrecht

    ***

    Die ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft leistet wissensbasierte Analyse und Beratung zu aktuellen Fragen nachhaltiger Raumentwicklung. Komplexe gesellschaftliche Herausforderungen erfordern integrative und damit inter- und transdisziplinäre Perspektiven. Die spezifische Arbeitsweise der ARL – transdisziplinär und netzwerkförmig – ermöglicht das enge Zusammenwirken und den umfassenden Austausch von Wissenschaft und Praxis. Die Forschungs- und Transfertätigkeiten, die das personelle Netzwerk, bestehend aus herausragenden Fachleuten aus der Wissenschaft und Praxis, in den gemeinsamen Arbeitsgremien leistet, halten wichtige Erkenntnisse für die zukunftsorientierte Entwicklung räumlicher Strukturen und deren politisch-planerischer Gestaltung bereit. Die ARL macht deshalb ihre Arbeitsergebnisse allen fachlich Interessierten sowie politisch-administrativen Verantwortlichen dauerhaft zugänglich.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Prof. Dr. Armin von Weschpfennig (Geschäftsführer des Forums Planungsrecht)
    armin.vonweschpfennig@ru.uni-kl.de


    Weitere Informationen:

    https://www.arl-net.de/de/blog/wiederaufbau-nach-der-flutkatastrophe-2021-%E2%80...


    Bilder

    Anhang
    attachment icon Die komplette Stellungnahme als PDF

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
    Bauwesen / Architektur, Meer / Klima, Recht, Umwelt / Ökologie, Verkehr / Transport
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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