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30.05.2023 14:01

Hautkrebs: Viele Menschen schützen sich nicht ausreichend vor UV-Strahlung am Arbeitsplatz

Dr. Thomas Nesseler Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.

    München, 30. Mai 2023 - In Deutschland arbeiten 2 bis 3 Millionen Erwerbstätige überwiegend im Freien und haben somit ein erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Das Plattenepithelkarzinom der Haut, auch weißer Hautkrebs genannt, ist der häufigste Berufskrebs und ist die dritthäufigste anerkannte Berufskrankheit in Deutschland. Mit einfachen Schutzmaßnahmen lässt sich das Risiko jedoch deutlich reduzieren. Trotzdem schützen sich viele Menschen nicht ausreichend vor UV-Strahlung am Arbeitsplatz. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) sieht zum Beginn der Sommer-Saison Handlungs- und Aufklärungsbedarf.

    Neue Studie zeigt Lücken beim Sonnenschutz am Arbeitsplatz:

    Eine jüngst veröffentlichte Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) zeigt, dass Sonnenschutz am Arbeitsplatz häufig nicht ausreichend vorhanden ist. Beispielsweise gaben nur rund 38 Prozent der Befragten an, einen Sonnenschutz fürs Gesicht zu verwenden. Etwa die Hälfte erhielten von ihren Arbeitgebenden Schutzkleidung, rund ein Viertel ein Sonnenschutzmittel gestellt. DGAUM-Vorstand Professor Hans Drexler war an der Studie der FAU beteiligt. Sein Fazit: „Viele Menschen, die im Freien arbeiten, schützen sich nicht ausreichend vor UV-Strahlung. Einfache Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz können das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, deutlich reduzieren“. Gefährdet seien jedoch nicht nur helle Hauttypen. Auch Menschen dunkleren Hauttyps müssten auf die Krebsgefahr hingewiesen werden, so Drexler.

    Sonnenschutz bereits ab März notwendig:

    Die Monate März bis September zählen zu den UV-intensiven Monaten. Die DGAUM empfiehlt daher allen Menschen, die im Freien arbeiten, sich zu schützen, wann immer sie sich im Freien aufhalten – unabhängig von der Dauer des Aufenthalts. Die besten Sonnenschutzmittel sind die Beschattung und die Bekleidung. Nur an Körperstellen, die nicht bekleidet werden können, sollten chemische Lichtschutzmittel, sprich Sonnencreme, eingesetzt werden.

    Sonnenschutz ist Pflicht für Arbeitgebende:

    Arbeitgebende sind grundsätzlich in der Pflicht für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen und Beschäftigte vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Die DGAUM empfiehlt deshalb den Unternehmen, dort wo es möglich ist, für die Beschattung von Arbeitsplätzen zu sorgen. Sofern es die Tätigkeit erlaubt, können die strahlungsintensiven Mittagsstunden gemieden und Arbeitszeiten in die Morgen- bzw. Abendstunden verlagert werden. Langärmelige Kleidung, eine breitrandige Kopfbedeckung sowie die Anwendung von geeigneten Sonnencremes am Arbeitsplatz bieten ebenfalls Schutz und reduzieren das Hautkrebsrisiko.

    Betriebsärztlichen Rat einholen:

    DGAUM-Vorstand Professor Drexler rät Unternehmen eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt zu konsultieren, die eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durchführen und Mitarbeitende beraten. Was viele nicht wissen: Beschäftigte können auf Wunsch eine betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchung veranlassen. Generell sollten insbesondere Menschen, die im Freien arbeiten, ab einem Alter von 35 Jahren regelmäßig an einer Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung teilnehmen. Diese werden in Haus- oder Hautarztpraxen angeboten und von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

    Für weitere Informationen und Interviewanfragen steht Ihnen DGAUM-Vorstand Professor Hans Drexler zur Verfügung.

    Pressekontakt DGAUM
    Nicole Zubayr
    zubayr@dgaum.de
    089/330396-14


    Originalpublikation:

    Studien der FAU:
    https://doi.org/10.1093/annweh/wxad014
    https://doi.org/10.1002/ajim.23480


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, jedermann
    Medizin, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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