Patientensicherheit und Behandlungsqualität sind seit Jahrzehnten ein besonderes Anliegen und zentrales Element in der Herzchirurgie, da sie das Fachgebiet in der Forschung und der klinischen Versorgung stets begleitet und auch in der modernen Weiterentwicklung kontinuierlich geprägt haben.
Im Sinne der Qualität begann die DGTHG bereits im Jahr 1985 mit einer freiwilligen Jahresstatistik, in der alle durchgeführten herzchirurgischen Prozeduren erfasst werden. Auf dieser Grundlage entstand zunächst ein gesundheitspolitisches Pilotprojekt, das sich über die Jahre zu einer bundesweiten Qualitätssicherung mit einer im Sozialgesetzbuch V verankerten, gesetzlich verpflichtenden Maßnahme für folgende Operationen entwickelte: koronare Bypassoperation, Aortenklappenoperation (konventionell und kathetergestützt), Herzschrittmacherimplantation, Herz- sowie Lungentransplantation. Ergänzend bietet die DGTHG als zuständige wissenschaftlich medizinische Fachgesellschaft mit der Weiterentwicklung der jährlich erhobenen Leistungsstatistik auch weiterhin einen genauen Überblick über alle herzchirurgischen Operationen in Deutschland.*
Um Innovationen angemessen zu begleiten und evidenzbasiert bewerten zu können, haben Herzchirurgen und Kardiologen gemeinsam das Deutsche Aortenklappenregister http://www.aortenklappenregister.de auf den Weg gebracht - ein Prestigeprojekt in der Herzmedizin, das kurz-, mittel- und insbesondere langfristige Informationen zu Nutzen und Risiken für Patienten, bei denen eine katheterbasierte Aortenklappenimplantation oder eine Aortenklappenersatzoperation erfolgt, aufzeigen wird.
Mit verschiedenen weiteren Aktivitäten hat die deutsche Herzchirurgie darüber hinaus in den letzten Jahren das Thema Qualität unter unterschiedlichen Aspekten in den Vordergrund gestellt:
1. In einem Grundlagenpapier aus dem Jahr 2013 werden Qualitätsanforderungen für die chirurgische Versorgung von herzkranken Patientinnen und Patienten hinsichtlich Personal, Prozessen und Strukturen einer Fachabteilung für Herzchirurgie aktuell und präzise formuliert.**
2. In interdisziplinär erstellten internationalen Leitlinien werden unter Beteiligung der deutschen Herzchirurgen patientenspezifische Empfehlungen zur herzmedizinischen Versorgung formuliert.
3. Fachliche Qualifikationen und Kompetenzen der Chirurgen sind über die Facharztanerkennung hinaus durch personenbezogene Zertifikate nachweisbar, die von der DGTHG bereits seit Jahren für die Bereiche Chirurgie angeborener Herzfehler, thorakale Organtransplantation sowie Herzschrittmacher- und ICD-Implantation vergeben werden.
4. Ab dem 2. Halbjahr 2014 wird das Zertifikat für katheterbasierte Therapie von Herzklappenerkrankungen in einem strukturierten Zertifizierungsverfahren an Herzchirurgen mit nachgewiesener Qualifikation vergeben werden.
Durch all diese Maßnahmen sind in Deutschland auch im internationalen Vergleich vorbildliche Strukturen etabliert worden. In den nächsten Jahren stehen die verantwortlichen medizinischen Fachgesellschaften vor der Aufgabe, dieses hohe Niveau der medizinischen Qualitätssicherung auch in einer immer stärker interdisziplinär ausgerichteten Herzmedizin, in der „Herzteams“ die Indikation stellen und dem Patienten die bestgeeignete Therapie vorschlagen, fortzuführen.
* Leistungsstatistik für das Jahr 2013 kann über presse@dgthg.de angefordert werden
**Basisstandards einer Fachabteilung für Herzchirurgie, in: Thorac cardiovasc Surg 2013; 61(08): 651-655, DOI: 10.1055/s-0033-1357260; >https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/s-0033-135726...;
http://www.dgthg.de
http://www.aortenklappenregister.de
http://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/s-0033-1357260
Criteria of this press release:
Journalists
Medicine
transregional, national
Research results, Science policy
German
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