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12/17/2014 08:43

Rückblick - Menschenrechtswoche an der FHWS

Katja Klein M.A. Pressereferat
Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt

    Ziel: Verständnis und Offenheit für Menschenrechtsfragen und Anliegen sozialer Gerechtigkeit zu wecken

    Eine Woche lang veranstaltete die Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften an der Hochschule Würzburg-Schweinfurt eine „Menschenrechtswoche“ anlässlich des 10. Dezembers 1948 – dem Tag, an dem die Vereinten Nationen in Folge der Ereignisse des 2. Weltkrieges die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte konzipierten.

    Zum Auftakt der Menschenrechtswoche begrüßte der Dekan Professor Dr. Ralf Roßkopf von der Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften mit dem Vortrag „…die vorliegende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal…“. Er erörterte die Definition der Sozialen Arbeit mit Bezug auf die Menschenrechte und erläuterte die Menschenrechte u.a. anhand historischer, weltweiter Quellen und setzte sie in Bezug zu regionalen Gesetzgebungen, die auch als Handlungsgrundlage der Sozialen Arbeit dienen.

    Die Filmvorführung „Der Elefantenmensch“ wurde durch den Vortrag von Jutta Behr von der Beratungsstelle für Senioren und Menschen mit Behinderung in den Kontext der Menschenrechte gesetzt: Die im Film dargestellte Problematik gesellschaftlichen Umgangs mit Menschen mit Behinderung und der Frage nach gesellschaftlichem Bewusstsein gegenüber deren Würde und Rechten ist auch Inhalt der UN-Behindertenrechtskonvention. Als regionale Umsetzung dieser 2006 in Kraft getretenen und von Deutschland 2009 ratifizierten Konvention wurde in Würzburg in drei Jahren der ‚Kommunale Aktionsplan Inklusion‘ erarbeitet, der 2014 verabschiedet wurde. Besonders betont wurde in diesem Zusammenhang die umfangreiche Beteiligung Betroffener in allen Phasen der Entwicklung und Entscheidung.

    Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Würzburg Frau Dr. Zoreh Salali leitete ihren Vortrag „Frauenrechte als Menschenrechte“ mit der Schilderung eigener biographischer Erlebnisse ein. Die iranische Jurastudentin musste erfahren, dass die Rechte der Frauen im Iran immer mehr beschnitten wurden, sie flüchtete aus ihrem Land. Dr. Salali setzte sich vor dem Hintergrund dieser Erfahrung mit dem Thema der strukturellen Gewalt auseinander. Sie stellte fest, dass auch im Westen die Gleichstellungsarbeit an vielen Stellen oft nicht als konsequente Umsetzung der Menschenrechte zu erkennen ist, sondern oberflächlich bleibt. Als Handlungsgrundlage für ihre Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte nannte sie die Frauenrechtskonferenz im Jahr 1996 in Peking: Hier gelang es den 6000 Delegierten, sich trotz Widerständen aus einigen islamischen und katholischen Staaten auf eine Strategie zu einigen. Abschließend stellte sie ihre Sicht auf das Gender Mainstreaming dar, das Benachteiligung nicht kompensatorisch ausgleichen kann und will, sondern die Entstehung von Benachteiligung systematisch und strukturell verhindern soll.

    Die ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit engagierte Eva Peteler, Ärztin und Herausgeberin des Flüchtlingsmagazins „Heimfocus“ ging in ihrem Vortrag „Ehrenamtliche Arbeit mit Asylbewerbern – ein Menschenrechtsthema?“ speziell auf die Situation von Flüchtlingen und Asylbewerbern ein und referierte über die Erfahrungen aus ihrer Arbeit, u.a. Fluchterfahrungen, Traumatisierungen im Heimatland oder bei der Flucht, Situation in Deutschland u.a. in den Gemeinschaftsunterkünften, auch hier in Würzburg sowie Diskriminierung, die die Flüchtlinge erleben. Sie stellte das Engagement von Ehrenamtlichen dar, die sich in hohem Maße für die Anliegen und Bedürfnisse der Flüchtlinge einsetzten. Im Anschluss nahm sie Bezug auf die Rolle von professionellen Sozialpädagogen: Peteler stellte die Notwendigkeit heraus, diesen Beruf auch politisch zu begreifen und ihn nicht nur als Dienst nach Vorschrift zu erledigen. Anschließend wurde über den Beitrag der Hochschulausbildung in Bezug auf die derzeitige Flüchtlingssituation diskutiert.

    In einem Zeitzeugengespräch erläuterte Hans-Peter Schudt, 1965 in der DDR verurteilt zu fünf Jahren Zuchthaus wegen des Vergehens „Verleiten zur Republikflucht“, seinen Werdegang. Er schilderte die Situation in der damaligen DDR als einem von Lügen und Willkür geprägten Staat, der Bürger auf Schritt und Tritt überwachte, verfolgte, 250.000 von ihnen inhaftierte. Die Schilderung seiner eigenen Erlebnisse sowie die seiner Bekannten und Freunde stehen im Kontext zum Vorwurf, die DDR sei ein „Unrechtsstaat“ gewesen. Auch, wenn dieser politisch geprägte Begriff als umstritten gilt, bekräftigte Schudt, der Staat sei dem Schutz gegenüber den Menschenrechten seiner Bürger nicht nachgekommen. Es seien Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, Freiheitsrechten, justizieller wie sozialer Menschenrechte verübt worden. Dabei stellte er die staatliche Willkür vor, die über Leben und Tod der Menschen in der DDR entschied.

    Der Vortrag „Flüchtlinge schützen: Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen“ von Uta Rieger, UNHCR, Suboffice in Nürnberg, befasste sich mit Mandat, Struktur und Aufgaben des UNHCR in den Herkunftsregionen von Flüchtlingen und in Deutschland. Ziel ist es, die höchstmöglichen internationalen Standards im Flüchtlingsschutz zu bewahren und zu fördern. Die Rahmenbedingungen für den Flüchtlingsschutz sind weltweit unterschiedlich, dementsprechend verschieden sind auch die Aufgaben des UNHCR in den einzelnen Ländern. In Staaten mit entwickelten Asylsystemen setzt sich UNHCR als „Hüterin“ der Genfer Flüchtlingskonvention für eine Interpretation nationaler Gesetze und Regelungen im Sinne der Flüchtlingsrechte ein. Das bedeutet u.a., Schutzsuchenden den Zugang zu einem fairen und raschen Asylerfahren zu garantieren und Flüchtlinge davor zu schützen, in ein Land zurück geschickt zu werden, indem ihnen Verfolgung, Folter oder eine andere Art unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung drohen.

    Die Abendveranstaltung mit der Dokumentation „Nackte Angst. Russische Jagd auf Schwule“ und einem Begleitvortrag von Björn Soldner (WuF Würzburg) thematisierte die aktuelle Situation von Homosexuellen in Russland in der Folge der Verabschiedung des „Gesetzes gegen homosexuelle Propaganda“: 2006 wurde eine solche Gesetzgebung in einigen russischen Städten eingeführt, 2013 unterzeichnete Wladimir Putin ein Gesetz auf föderaler Ebene, das jegliche positiven Äußerungen über Homosexualität in Anwesenheit Minderjähriger oder über die Medien unter Strafe stellt. Den damit hervorgerufenen Menschenrechtsverletzungen durch Verfolgung, Bedrohung und Demütigung seitens der Bevölkerung können die Betroffen kaum etwas entgegensetzen, da ihnen durch eben dieses Gesetz untersagt ist, für ihre Rechte zu demonstrieren. Die Homosexuellenbewegung kann kaum auf die Menschenrechtsverstöße aufmerksam machen. Das Gesetz verhindert vor allem die Arbeit von Organisationen, die sich für die Rechte von Homosexuellen einsetzen. In der Folge mangelnder Aufklärung nimmt die Homophobie in der Gesellschaft zu. Auch auf Seiten der Ordnungshüter und Justiz finden sie keinen Schutz: Im Fall von Verbrechen gegen Homosexuelle wird nicht gesondert ermittelt, denn sie werden vom Gesetzgeber nicht als soziale Gruppe anerkannt.

    Der Vortrag der Schweizer Sozialarbeiterin und Sozialarbeitswissenschaftlerin Professorin Dr. Silvia Staub-Bernasconi zum Thema „Soziale Arbeit als (eine) Menschenrechtsprofession und ihr Tripelmandat“ vermittelte die Stellung der Menschenrechte für die Profession der Sozialen Arbeit: Untrennbar mit der Entwicklung der Sozialen Arbeit verknüpft stellte die Referentin die Relevanz und Bedeutung von Menschenrechten in der Geschichte der Wissenschaftsdisziplin dar. Festgehalten in Ethikkodices weltweit agierender Organisationen wie IASSW (International Association of Schools of Social Work), IFSW (International Federation of Social Workers) und ICSW (International Council of Social Welfare) bilden sie die Grundlage globaler Richtlinien für Soziale Arbeit. Daraus abgeleitet formulierte sie das „Tripelmandat“ der Sozialen Arbeit: Sie sei damit nicht nur einem staatlichen oder klientenbezogenen Auftrag verpflichtet, sondern insbesondere dem Schutz und der Verwirklichung von Menschenrechten. Dabei ermöglicht das dritte Mandat, das sich aus der Verpflichtung gegenüber den Menschenrechten ableitet, eine von Machtpositionen in der Gesellschaft unabhängige Profession. Dieses Mandat fuße auf zwei Elementen: der Wissenschaftsbasierung aller Methoden und Interventionen sowie dem Ethikkodex der Sozialen Arbeit, der sie zur Wahrung von Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit verpflichte. Sie gab einen Definitionsvorschlag: „Menschenrechte sind die wert-, ethik- und rechtsbezogene Antwort auf strukturell und individuell verursachtes Leiden.“

    Herbert Heuss, wissenschaftlicher Leiter des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, stellte in seinem Vortrag „Deutsche Sinti und Roma: Geschichte – Situation - Rechtsfragen“ die wichtigsten Aufgaben der Organisation dar: Zum Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, 1982 gegründet, gehören neun Landesverbände, das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma und weitere regionale Mitgliedsvereine. Seit seiner Gründung leistete der Zentralrat eine systematische Aufarbeitung und Dokumentation des Völkermords an den Sinti und Roma, verbunden mit der Verfolgung noch lebender SS-Täter, häufig in Zusammenarbeit mit Simon Wiesenthal und mit Behörden in der Bundesrepublik Deutschland, in den USA, Israel und Argentinien. Jahrelange Auseinandersetzungen des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma mit den Innenministern der Länder und mit dem Bundesinnenministerium machten die zum Teil aus dem „Dritten Reich" übernommenen Methoden der rassistischen Sondererfassung bei Justiz- und Polizeibehörden (nach 1945 oft mit dem ehemaligen SS-Personal) bekannt. Die Anerkennung der Sinti und Roma als eine Minderheit im Sinne des Rahmenschutzabkommens zum Schutz nationaler Minderheiten in der BRD 1996 trug maßgeblich zur Verbesserung der Situation der Sinti und Roma in Deutschland bei. In östlichen Staaten wie Rumänien oder Bulgarien sei dies noch nicht in gleichem Ausmaß der Fall.

    Mit dem Film „Die Summe meiner einzelnen Teile“ und der anschließenden Podiumsdiskussion wurde die mediale Darstellung von psychisch erkrankten Mensch thematisiert. Eingeleitet wurde die Veranstaltung durch Professor Dr. Frank Como-Zipfel, der vier Hypothesen zu Einfluss und Wirkung filmischer Darstellung auf den Betrachter aufstellte. Über die Darstellung der Situation und Person der an Schizophrenie erkrankten Hauptperson des gezeigten Filmes wurde anschließend im Rahmen einer Podiumsdiskussion gesprochen.

    Teilnehmer der Podiumsdiskussion waren Wulf-Peter Hansen (Betroffener), Eva Straub (Angehörige eines Betroffenen und Vertreterin eines Angehörigenverbandes), Professorin Dr. Dagmar Unz (Professorin für Medienpsychologie an der FHWS) und Susanne Schäflein (die Masterstudentin verfasst ihre Abschlussarbeit zum Thema). Die Bewertung des Filmes fiel ambivalent aus.

    Die Menschenrechtswoche schloss ab mit einer Finissage der Ausstellung „Weit weg ist näher als du denkst“ mit dem iranischen Künstler und Menschenrechtsaktivisten Maneis Arbab, der 2014 ausgezeichnet wurde mit dem Kulturförderpreis der Stadt Würzburg. Maneis Arbab lebte seit 2009 als Flüchtling in der Würzburger Gemeinschaftsunterkunft und konnte vor kurzem eine kleine Wohnung mit Atelier beziehen. In seiner Heimat Iran (Teheran) lebte und arbeitete er als Hochschullehrer und Werbegraphiker und illustrierte u. a. zahlreiche Lehrbücher im Auftrag des Ministeriums für Bildung und Erziehung, bis er wegen regimekritischer Äußerungen nach Deutschland flüchten musste. Seine Gedanken hierzu sowie seine Vorstellung von Demokratie, Freiheit und seine Meinung über das totalitäre Regime und die Instrumentalisierung von Religion setzt er in Karikaturen mit politischer Aussage um. Die Ausstellung wurde durch Arbeiten des iranischen Fotografen Rashid Jalaei ergänzt: Die ausgestellten Portraits sind in der Würzburger Gemeinschaftsunterkunft entstanden.

    Für das kommende Jahr 2015 ist eine weitere Menschenrechtswoche geplant.


    More information:

    http://www.fhws.de


    Images

    Zeitzeuge Hans-Peter Schudt, verurteilt wegen „Verleitens zur Republikflucht“ in der ehem. DDR.
    Zeitzeuge Hans-Peter Schudt, verurteilt wegen „Verleitens zur Republikflucht“ in der ehem. DDR.
    (Foto FHWS / Klein)
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    Podiumsdiskussion
    Podiumsdiskussion
    (Foto FHWS / Taube)
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    Criteria of this press release:
    Journalists, Students
    Cultural sciences, Law, Politics, Social studies, Teaching / education
    transregional, national
    Advanced scientific education, Studies and teaching
    German


     

    Zeitzeuge Hans-Peter Schudt, verurteilt wegen „Verleitens zur Republikflucht“ in der ehem. DDR.


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