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20.06.2006 08:26

Feldversuch mit gentechnisch veränderten Kartoffeln

Franz August Emde Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Naturschutz

    Bundesamt für Naturschutz (BfN) hält Auflagen für notwendig

    Bonn, 20. Juni 2006: Mit Datum vom 12. Juni 2006 hat die BASF in einer Presseerklärung die Genehmigungen für die Freisetzung gentechnisch veränderter Kartoffellinien bekannt gegeben. In dieser Presseerklärung erklärt die BASF, dass "nach übereinstimmender Beurteilung der Genehmigungsbehörden (u.a. des BfN) keine schädlichen Einwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt zu erwarten" seien. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Das BfN hält erhöhte Auflagen zum Schutz von ökologisch besonders sensiblen Gebieten (z.B. europarechtlich geschützte Natura 2000 - Gebiete) für notwendig und hatte im Beteiligungsverfahren sein Einverständnis z.B. an einen Abstand von mehr als 200 m zu diesen Gebieten geknüpft. Weiterhin forderte das BfN einen verstärkten Schutz vor Wildtieren und eine verbesserte Überwachung des Versuches. Diese Auflagen wurden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nicht in den Genehmigungsbescheid übernommen.

    Hintergrund:
    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die federführende Behörde in den Genehmigungsverfahren für Freisetzungsanträge nach dem Gentechnikgesetz.
    § 16 Gentechnikgesetz fordert aber, dass die Entscheidung über eine Freisetzung im Benehmen mit u.a. dem Bundesamt für Naturschutz ergeht, das jeweils Stellungnahmen zu den Freisetzungsanträgen abgibt. Dabei legt das BfN seinen besonderen Schwerpunkt auf die Risikoprüfung von Wirkungen auf Natur und Umwelt. Das BfN ist hierbei insbesondere dem Vorsorgegrundsatz verpflichtet.

    Fällt die Beurteilung der am Verfahren beteiligten Behörden wie im oben genannten Fall unterschiedlich aus, so entscheidet das BVL als Genehmigungsbehörde und kann sich dabei auch über das Votum des BfN hinwegsetzen. Die Entscheidung ist dann zwar im Benehmensverfahren mit dem BfN ergangen, eine Zustimmung im Sinne des Einvernehmens kann aus der Formulierung des Genehmigungsbescheids jedoch nicht abgelesen werden.

    Hinweis:
    2006 begeht der staatliche Naturschutz sein 100jähriges Jubiläum. Aus der Gründung der staatlichen Stelle für Natur-Denkmalpflege 1906 in Danzig ist das heutige BfN entstanden. Aus diesem jugendlichen Anlass lädt das BfN zur Jugendgeburtstagsparty (Ü 100 Party)am 1. Juli zur Sounds for Nature-Bühne bei RhEINKLUTUR in der Rheinaue Bonn ein. Mit dabei sind: DIANE, RAY WILSON (Sänger Genesis), BOPPIN B. und MONSTERS OF LIEDERMACHING


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Tier / Land / Forst
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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