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10.11.2006 10:41

DFG legt neue Empfehlungen zur Stammzellforschung vor

Dr. Eva-Maria Streier Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

    Revision des Stammzellgesetzes soll Rahmenbedingungen für deutsche Forscher verbessern

    Pressemitteilung Nr. 60
    10. November 2006

    Die internationale Stammzellforschung hat in den vergangenen Jahren wichtige neue Erkenntnisse hervorgebracht. Dies gilt vor allem für die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen. Sie hat das Wissen über die Eigenschaften von Stammzellen, beispielsweise im Zusammenhang mit regenerativen Zelltherapien oder der Untersuchung genetischer Krankheiten, wesentlich erweitert und präzisiert. Die Wissenschaft in Deutschland kann allerdings zurzeit aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf diesem Gebiet nur einen begrenzten Beitrag leisten. Durch die im Stammzellgesetz von 2002 festgelegte Stichtagsregelung und die Strafandrohung sind deutsche Forscher vom Zugriff auf neue Zelllinien und von der Arbeit in internationalen Projekten weitgehend ausgeschlossen. Diese neuen Zelllinien, die standardisiert in ausländischen Stammzellbanken verfügbar sind, ermöglichen Forschung auf internationalem Niveau und verhindern langfristig die Herstellung weiterer Stammzelllinien. Der Zugriff auf diese Stammzellbanken ist für deutsche Forscher derzeit jedoch verboten. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hält daher eine Revision des Stammzellgesetzes von 2002 für dringend notwendig und legt nun in ihrer dritten Stellungnahme zur Stammzellforschung folgende Empfehlungen vor:



    1) Die Stichtagsregelung sollte abgeschafft werden. Der deutschen Forschung sollten auch neuere, im Ausland hergestellte und verwendete Stammzelllinien zugänglich gemacht werden, sofern diese aus "überzähligen" Embryonen entstanden sind.

    2) Die Einfuhr von Zelllinien sollte auch dann erlaubt sein, wenn diese für diagnostische, präventive und therapeutische Zwecke verwendet werden sollen.

    3) Die Strafandrohung für deutsche Wissenschaftler sollte aufgehoben und der Geltungsbereich des Stammzellgesetzes eindeutig auf das Inland bezogen bleiben.



    Die DFG spricht sich nach wie vor gegen das reproduktive Klonen aus. Dem so genannten "Forschungsklonen" (somatischer Kerntransfer) steht die DFG nach wie vor ablehnend gegenüber, da grundlegende zellbiologische Prozesse der frühen Zellentwicklung noch nicht hinreichend geklärt sind. Hier sollen zunächst alternative Methoden weiter erforscht werden. Auch die Forschung an adulten Stammzellen muss weiter gefördert werden, da sie eine sinnvolle Ergänzung, wenn auch keinen Ersatz für die embryonale Stammzellforschung darstellt.



    Erläuterung zu den Empfehlungen:



    zu 1): Die in Deutschland verfügbaren Zellen sind durch tierische Zellprodukte oder Viren verunreinigt und nicht unter standardisierten Bedingungen gewonnen und kultiviert worden. In den letzten Jahren wurden jedoch neue Stammzelllinien etabliert, die frei von Verunreinigungen und auch in der Europäischen Union zulassungsfähig sind. Zum Teil sind diese Zelllinien vom "International Stem Cell Forum" erfasst und werden von diesem für die Forschung abgegeben. Aus Sicht der DFG ist es dringend notwendig, dass Forscherinnen und Forscher in Deutschland Zugriff auf Zelllinien erhalten, die nach dem 1. Januar 2002 etabliert wurden und somit dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Zelllinien ausschließlich aus überzähligen Embryonen gewonnen wurden. Die Abschaffung der Stichtagsregelung würde die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Wissenschaftler auf dem Gebiet der Stammzellforschung nachhaltig verbessern.



    zu 2): Im Stammzellgesetz ist festgelegt, dass Zelllinien nur für Forschungszwecke aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Da die Entwicklung neuer, anwendungsorientierter Verfahren näher gerückt ist, sollte auch eine Einfuhr für diagnostische, präventive und therapeutische Zwecke ermöglicht werden.



    zu 3): Das derzeit gültige Stammzellgesetz und die darin verankerte Strafandrohung birgt für deutsche Forscher ein erhebliches strafrechtliches Risiko, beispielsweise bei internationalen Kooperationen (darunter auch EU-finanzierte Projekte), bei Arbeiten in ausländischen Labors mit Zellen, die in Deutschland nicht zugelassen sind, und daraus resultierenden Publikationen. Diese Situation hat zu einer zunehmenden Isolierung deutscher Forscher geführt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass immer mehr Länder Europas die gesetzlichen Restriktionen auf dem Gebiet der Stammzellforschung abbauen. Um die Kriminalisierung deutscher Forscher zur verhindern und Rechtssicherheit zu erreichen, schlägt die DFG vor, die Strafandrohung abzuschaffen und den Anwendungsbereich des Stammzellgesetzes ausdrücklich auf das Inland zu beschränken.



    Die vorherigen Stellungnahmen der DFG zur Stammzellforschung von 1999 und 2001 haben eine lebhafte Debatte in Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit über die Möglichkeiten und Grenzen dieses Forschungsgebiets hervorgerufen. Wissenschaftlich vielversprechende Erkenntnisse, ethische Bedenken und rechtliche Erwägungen waren in dieser Diskussion bestimmend. Am Ende dieses Diskussionsprozesses stand im Jahr 2002 die Verabschiedung des Stammzellgesetzes durch den Deutschen Bundestag, das im Sinne eines politischen Kompromisses auf breite Zustimmung stieß. Mit der vorliegenden dritten Stellungnahme, die von der DFG-Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung erarbeitet wurde, führt die DFG diesen Diskussionsprozess vor dem Hintergrund aktueller, insbesondere internationaler wissenschaftlicher Entwicklungen weiter.



    Weitere Informationen

    Die Empfehlungen mit dem Titel "Stammzellforschung in Deutschland - Möglichkeiten und Perspektiven" sind unter www.dfg.de als pdf-Datei zum Download verfügbar. Die gedruckte deutsch-englische Fassung wird bis Jahresende erscheinen.

    Ansprechpartner für Rückfragen sind:
    Prof. Dr. Jörg Hinrich Hacker
    Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg
    Institut für Molekulare Infektionsbiologie
    Tel. 0931 312575
    J.Hacker@mail.uni-wuerzburg.de

    Dr. Tobias Grimm
    Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
    Gruppe Lebenswissenschaften 1
    Tel. 0228 885-2325
    E-Mail: Tobias.Grimm@dfg.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Informationstechnik, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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