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07.07.2008 15:38

Risikoregulierung im Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht

Klaus P. Prem Presse - Öffentlichkeitsarbeit - Information
Universität Augsburg

    Zweite Jahrestagung des Augsburger Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht am 10. und 11. Juli 2008
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    Der Risikoregulierung in seinem Bereich widmet das Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Augsburg seine am 10. und 11. Juli 2008 stattfindende und von der Fritz-Thyssen-Stiftung gefördert zweite Jahrestagung. Für die elf Vorträge der nichtöffentlichen Veranstaltung konnten ausgewiesene Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland gewonnen werden (ausführliches Programm im Anhang).

    Risikoregulierung ist im Recht mittlerweile partiell etabliert. Insbesondere das Umwelt- und Technikrecht hat zur wissenschaftlichen Ausarbeitung des Umgangs mit Ungewissheit und zu einem grundsätzlich neuen Verständnis der Funktionen und des Instrumentariums des Rechts beigetragen. Entmaterialisierung und Prozeduralisierung, Flexibilisierung und Temporalisierung, neuartige Formen der Wissensproduktion und der Zukunftsbezogenheit werden zu zentralen Kennzeichen des Rechts. Ähnlich gesellschaftlich und menschlich existenzielle Fragen wie im Bereich der Ökologie stellen sich heute im biomedizinischen Bereich. Das Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht wird allerdings bisher nur begrenzt als Recht der Regulierung gesellschaftlicher Risiken beobachtet und beschrieben. Viele Themen werden vorrangig unter ethischen oder moralischen Perspektiven erörtert.

    Vor diesem Hintergrund will die zweite Jahrestagung des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Augsburg mit Vorträgen zu den Grundlagen und zu speziellen Referenzgebieten vor allem drei Fragenkomplexe klären:
    1) Inwiefern lassen sich aktuelle biomedizinische Probleme unter dem Aspekt der Risikoregulierung begreifen und mit allgemein bereits entwickelten Risikoregulierungsmustern abarbeiten?
    2) Welche eigenständigen Lösungen weisen bio-, gesundheits- und medizinrechtliche Referenzgebiete auf? Und lassen sich die allgemeinen Regulierungsmuster entsprechend erweitern?
    3) Führt es weiter, die im biomedizinischen Bereich zentralen ethischen und moralischen Perspektiven unter dem Aspekt des gesellschaftlichen Umgangs mit Ungewissheit und mit Risiken zu erfassen? Und kann man die grundlegenden moralischen Divergenzen, die es in der Gesellschaft bei bestimmten Fragen gibt, mit den im Risikorecht entwickelten Strategien auffangen?
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    Organisation und Kontakt:

    Prof. Dr. Marion Albers
    Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht
    Universitätsstraße 24, 86159 Augsburg
    Telefon 0821/598-4551
    marion.albers@jura.uni-augsburg.de
    http://www.jura.uni-augsburg.de/inst_einr/medizinrecht
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    Anhang: Programm der Tagung "Risikoregulierung im Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht"
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    Donnerstag, 10. Juli 2007

    12:45 Uhr: Begrüßung und Einführung (Prof. Dr. Marion Albers, Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht, Universität Augsburg)

    13:00 Uhr: Ausdifferenzierung des Risikorechts: Zentrale Mechanismen der Risikoregulierung (Prof. Dr. Arno Scherzberg, Staatswissenschaftliche Fakultät, Universität Erfurt)

    13:45 Uhr: Soziologische Überlegungen zur Regulierung von Risiken (Gotthard Bechmann, Forschungszentrum Karlsruhe GmbH, Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS))

    14:30 Uhr: Diskussion

    15:15 Uhr: Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (Dr. Jan-Erik Burchardi, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

    16:15 Uhr: Risikoregulierung im Chemikalienrecht (Prof. Dr. Wolfgang Köck, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung)

    17:15 Uhr: Auf dem Weg zu einer Informationsverfassung für Produktrisiken (Prof. Dr. Sabine Schlacke, Universität Bremen)

    18:00 Uhr: Diskussion
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    Freitag, 11. Juli 2008

    9:00 Uhr: Ebenen und Verfahren der Arzneimittelregulierung (Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht und Forschungsstelle Medizinprodukterecht, Universität Augsburg)

    9:45 Uhr: Off-Label-Use (Andrea Veh, Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht, Universität Augsburg)

    10:15 Uhr: Forschung am Menschen (Prof. Dr. Volker Lipp, Universität Göttingen)

    11:15 Uhr: Risikoregulierung durch Versicherungsmechanismen (Priv.-Doz. Indra Spiecker genannt Döhmann, Zentrum für Informationsrecht, Universität Karlsruhe/MPI for Research on Collective Goods, Bonn)

    12:00 Uhr: Diskussion

    14:00 Uhr: Risikoregulierung im Bereich der Gendiagnostik (Prof. Dr. Reinhard Damm, Institut für Gesundheits- und Medizinrecht, Universität Bremen)

    15:00 Uhr: Neuro-Enhancement als Zukunftsproblem (Dr. Matthis Synofzik, Centre for Neurology and Hertie-Institute for Clinical Brain Research, Tübingen)

    16:00 Uhr: Abschlussdiskussion


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Chemie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Informationstechnik, Medizin, Meer / Klima, Politik, Recht, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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