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26.09.2008 14:17

BAföG-Kinderzuschlag kein Einkommen

Stefan Grob Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Studentenwerk

    Das Deutsche Studentenwerk begrüßt die heutige Entscheidung des Bundestags, den neu eingeführten Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG nicht auf andere Sozialleistungen anzurechnen.

    Berlin, 26. September 2008. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) freut sich über die heutige Entscheidung des Bundestag, dass der neue Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG nicht mehr als Einkommen auf andere Sozialleistungen angerechnet wird. "Das ist eine gute und richtige Entscheidung, für die wir uns stark gemacht haben", sagte DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde heute in Berlin. "Jetzt ist sichergestellt, dass der BAföG-Kinderbetreuungszuschlag den Studierenden mit Kind tatsächlich für ihre studienbezogenen Mehraufwendungen zugute kommt und nicht zum Nullsummenspiel wird."

    In den Sozialberatungsstellen der Studentenwerke seien in den vergangenen Monaten zahlreiche studentische Eltern vorstellig geworden. Sie hätten sich darüber beschwert, dass der BAföG-Kinderbetreuungszuschlag bisher mit anderen Sozialleistungen, wie etwa Zuschüssen für die Kita-Betreuung außerhalb der regulären Betreuungszeiten, verrechnet worden sei, erläuterte Meyer auf der Heyde. "Das war für uns ein weiterer Grund, auf eine Änderung zu drängen." Der heute vom Bundestag beschlossenen Änderung muss der Bundesrat noch zustimmen.

    Gemäß der Studie "Studierend mit Kind" des Deutschen Studentenwerk haben 7% der deutschen Studierenden, rund 123.000 Studierende insgesamt, ein Kind. Etwa ein Viertel davon erhält BAföG. Der Anfang dieses Jahres eingeführte Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG beträgt 113 Euro monatlich für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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