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27.04.2010 10:58

Umgang mit Interessenkonflikten bei Fachgesellschaften: AWMF gibt Empfehlungen

Wolfgang Müller M.A. AWMF Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

    Bei der Delegiertenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) im Mai 2009 eingesetzte ad-hoc-Kommission hat Empfehlungen zum Umgang mit Interessenkonflikten bei Fachgesellschaften erarbeitet, die das Präsidium der AWMF am 23. April 2010 bei seiner Sitzung in Frankfurt/Main verabschiedet hat. Die AWMF vertritt derzeit 154 wissenschaftliche Fachgesellschaften aus allen Bereichen der Medizin, die ihrerseits über 200.000 Mitglieder repräsentieren.

    Der volle Wortlaut der Empfehlungen mit Literaturangaben wird auf der AWMF-Homepage http://www.awmf.org (Rubrik Publikationen >> AWMF-Resolutionen) und in der elektronischen Ausgabe der Mitteilungen aus der AWMF bei German Medical Science publiziert. Hier kann aus Platzgründen nur eine verkürzte Fassung abgedruckt werden:

    "Die Bedeutung von Interessenkonflikten und die Notwendigkeit, diese offen darzulegen und bei Entscheidungen zu berücksichtigen, sind zunehmend in den Fokus öffentlicher Diskussion gerückt. Die Relevanz von Interessenkonflikten bei medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften ergibt sich durch ihre Aktivitäten bei Publikationen von Studien, in der Fort- und Weiterbildung sowie bei der Leitlinienentwicklung. Medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften sind aufgefordert - wie andere Institutionen, die sich an Patientenversorgung, Forschung und Lehre, Fort- und Weiterbildung sowie an der Erstellung von Leitlinien beteiligen, Verfahren zum Umgang mit Interessenkonfliktverfahren einzuführen und anzuwenden. Die AWMF hat deshalb Empfehlungen zum Umgang mit Interessenkonflikten für Publikationen in Fachgesellschaftsorganen, für Fachgesellschaftskongresse und Leitlinienentwicklung erarbeitet. ....
    Das Ziel von Regelungen zu Interessenkonflikten ist es, die Integrität der professionellen Urteilsfähigkeit zu schützen und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu bewahren.

    Interessenkonflikte sind nach vier grundsätzlichen Prinzipien offenzulegen:
    * Trennungsprinzip: Entgeltliche oder unentgeltliche Zuwendungen müssen unabhängig von Entscheidungen bzw. Geschäften sein.
    * Transparenzprinzip: Jede entgeltliche oder unentgeltliche Zuwendung muss offengelegt werden. Alle Leistungen an eine medizinische Einrichtung, an einen Arzt oder an einen anderen Mitarbeiter im Gesundheitswesen müssen dem Arbeitgeber mitgeteilt, schriftlich fixiert und genehmigt werden.
    * Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
    * Dokumentationsprinzip: Alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden. In den schriftlichen Vereinbarungen wird detailliert festgelegt, welcher Art etwa die Zuwendung ist, welchen Zweck sie hat und welche Leistungen konkret erbracht werden.

    Die Offenlegung individueller und institutioneller Interessenkonflikte ist ein notwendiger erster Schritt, aber nicht hinreichend. Alle folgenden Empfehlungen beruhen auf den von Steinbrook ausgewählten und modifizierten Vorschlägen des "Institute of Medicine" (IOM).

    1. Publikationen in Fachgesellschaftsorganen

    Für die Publikationen sind international entsprechende von der IOM empfohlene Standards für Inhalt, Format und Vorgehensweisen bezüglich finanzieller Interessenkonflikte in Verbindung mit der Industrie im Rahmen einer Konsensfindung auf verschiedenen Ebenen empfohlen (IOM Empfehlung 3.3). Als Option für Inhalt und Form der Offenlegung könnten die Kriterien des "International Committee of Medical Journal Editors" (ICMJE) Verwendung finden. Die Offenlegung von Interessenkonflikten sollte in allen Zeitschriften der Fachgesellschaften und ihren Berufsverbänden bindend sein. In die Bewertung der Qualität klinischer Studien sollte auch die Beurteilung der Unabhängigkeit von externer Einflussnahme eingehen.

    2. Fachgesellschaftskongresse

    Viele Fachgesellschaften stehen bei der Organisation von Fachgesellschafts-Kongressen mit der Industrie in finanziellen Verbindungen. Von Seiten der Industrie existieren eigene Kodizes.

    Bei jedwedem Sponsoring ist vorauszusetzen, dass eine gleichwertige Gegenleistung des Veranstalters an den Sponsor erfolgt. Mögliche Gegenleistungen zur Honorierung des Sponsors sind etwa eine Anzeigenschaltung im Kongressprogramm, Banner auf der Kongresshomepage, das Verteilen von Werbematerial, das Gewähren von Ausstellungsfläche oder Raum für das Abhalten von Satelliten-Symposien. Für die Ermittlung der Gleichwertigkeit der Leistungen sind marktübliche Preise für die Gegenleistung anzusetzen. Die Förderung einer Veranstaltung muss sich darüber hinaus auf einen objektiven und sachlichen Grund stützen, z.B. auf den wissenschaftlichen Inhalt des Programms der Veranstaltung ohne einen Bezug zu den Produkten des Sponsors. Der Ort der Veranstaltung sollte der wissenschaftlichen Zielsetzung angemessen sein, und der Anreiz zur Teilnahme sollte nicht im Freizeit- oder Erholungswert des Tagungsorts liegen. ...

    3. Leitlinienentwicklung

    An der Leitlinienentwicklung wirken mandatierte Vertreter von Fachgesellschaften und anderen Organisationen mit. Die Basisstruktur jedes Leitlinien-Entwicklungsvorhabens bilden das Lenkungsgremium, die Koordinatoren und das Konsentierungsgremium. Bei kleineren Leitlinien-Gruppen kann das Lenkungsgremium dem Konsentierungsgremium entsprechen. Das Lenkungsgremium legt gemeinsam mit den Koordinatoren die Autoren der Leitlinie fest. Neben den genannten Personenkreisen kann es externe Experten geben, die zum Wissen der Leitlinie beitragen, ohne dass sie an der Bewertung der 'Evidenzen' und der Konsensfindung beteiligt sind.
    ...
    Das Prozedere der Erfassung und des Umgangs mit Interessenkonflikten ist Bestandteil des AWMF-Regelwerks, das von der Leitlinienkommission der AWMF erarbeitet, umgesetzt und fortgeschrieben wird.

    Zusammenfassend ist zu betonen, dass zum einen die Zusammenarbeit der Fachgesellschaften mit der Industrie eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung innovativer Therapiekonzepte zum Wohle des Patienten ist, zum anderen diese Interaktion durch Interessenkonflikte in unterschiedlichem Ausmaß beeinträchtigt sein kann. Die von den Fachgesellschaften erarbeiteten und konsentierten Regelungen sollen dazu beitragen, neben dem professionellen Eigenanspruch den gesetzlichen Vorgaben zu genügen und so für alle Beteiligten im Sinne des Wohles unserer Patienten eine bestmögliche Sicherheit zu schaffen."

    Der vollständige Text mit Literaturangaben und Anhang ist in Form einer PDF-Datei im Anhang angefügt und online abrufbar unter:

    http://awmf.org/res/empf-coi.pdf


    Weitere Informationen:

    http://www.awmf.org/res/empf-coi.pdf Voller Wortlaut der Empfehlungen (PDF-Datei)


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    Anhang
    attachment icon Empfehlungen der AWMF zum Umgang mit Interessenkonflikten bei Fachgesellschaften

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Medizin
    überregional
    Wissenschaftliche Tagungen, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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