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03.07.2003 09:32

Modegetränk Absinth: BfR rät beim Konsum zur Vorsicht! (BfR Pressedienst 15/2003)

Dr. Irene Lukassowitz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

    BfR - Pressedienst
    Bundesinstitut für Risikobewertung
    Thielallee 88 - 92, D - 14195 Berlin, Telefon: 01888/412-4300, Telefax: 01888/412-4970 Presserechtlich verantwortlich: Dr. Irene Lukassowitz

    15/2003, 2. Juli 2003

    Modegetränk Absinth: BfR rät beim Konsum zur Vorsicht!

    Hoher Alkoholgehalt und Überschreitungen der Thujon-Höchstwerte bei einigen Bitterspirituosen

    Absinth, zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein beliebtes Getränk unter Künstlern und Schriftstellern, ist wieder zu einem Modegetränk geworden. "Trendy" ist die mit dem Kosenamen "Grüne Fee" (fr. la fee verte) bezeichnete Spirituose vor allem deshalb, weil den grünschimmernden Bittergetränken durch ihren Gehalt an Thujon die Erzeugung besonderer Rauschzustände zugeschrieben werden, die durch den Genuss von Alkohol allein nicht zu erreichen seien. Thujon ist natürlicherweise im Wermutkraut und dem daraus gewonnenen Wermutöl sowie in Beifuss und Salbei enthalten. Es ist ein starkes Nervengift, das Halluzinationen und epileptische Krämpfe hervorrufen sowie schwere psychische Schäden verursachen kann. Der Thujongehalt von Absinthgetränken ist deshalb in Deutschland gesetzlich beschränkt. Dass die gesetzlichen Höchstmengen in den heute im Markt befindlichen Absinthgetränken weitestgehend eingehalten werden, belegt eine Studie des BfR zur Thujonbelastung von Absinthkonsumenten. Eine Thujon-spezifische Gefährdung des Verbrauchers erwartet das BfR durch diese Produkte nicht. Wegen der zum Teil sehr hohen Alkoholgehalte rät das Institut dennoch zur Vorsicht beim Konsum.

    Im Rahmen der Studie hatte das BfR mit Unterstützung der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer die Thujongehalte von 30 in Deutschland im Handel befindlichen Absinthgetränken ermittelt. Die Ergebnisse zeigen, dass der größte Teil der untersuchten Spirituosen weniger als 10 mg/l Thujon enthält und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Allerdings befanden sich unter den untersuchten Absinthgetränken auch drei Bitterspirituosen, die den gesetzlichen Höchstwert von 35 mg/l mit Gehalten von bis zu 44,9 mg/l Thujon deutlich überschreiten. Über die Überschreitungen hat das BfR das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert und darum gebeten, entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Bei den in der Studie gemessenen Konzentrationen ist nicht zu erwarten, dass der Verbraucher gesundheitsschädigende Mengen an Thujon aufnimmt. Allerdings enthalten die Bitterspirituosen hohe Mengen an Alkohol. Das BfR rät deshalb, wie bei anderen hoch konzentrierten Spirituosen, von regelmäßigem Konsum größerer Mengen (mehr als ein Glas täglich) über längere Zeit ab.

    Die Ergebnisse der Untersuchung zur "Belastungssituation von Absinth mit Thujon" in Deutschland sind im BgVV Heft 08/2002 veröffentlicht. Das Heft ist gegen eine Schutzgebühr von 8,-- Euro erhältlich. Schriftliche Bestellungen richten Sie bitte an die Pressestelle des BfR, Thielallee 88-92, 14195 Berlin (Fax: 030-8412-4970; Mail: pressestelle@bfr.bund.de).

    ende bfr-p


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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