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07.09.2007 12:14

Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht an der Bucerius Law School eröffnet

Klaus Weber Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH

    Die Bucerius Law School in Hamburg, Deutschlands erste und einzige private Hochschule für Rechtswissenschaft, hat heute das "Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht" eröffnet. Die Leitung des Instituts übernimmt Professor Dr. Rüdiger Veil, Inhaber des Alfried Krupp-Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an der Bucerius Law School.

    International tätige Unternehmen sind in zunehmendem Maße auf die Finanzierung durch organisierte Märkte angewiesen und müssen sich mit Grundsätzen ordnungsgemäßer Unternehmensleitung und -kontrolle auseinandersetzen. Die Globalität der Kapitalmärkte hat zur Folge, dass das Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht immer weiter vereinheitlicht werden.

    Gesetzgeber und Gerichte sind daher verstärkt auf rechtsvergleichende Forschung angewiesen. Das Institut will diese leisten und die nationale sowie internationale wissenschaftliche Diskussion befruchten.

    Veil: "Schwerpunkt der Forschungsarbeit werden Rechtsfelder sein, die von der internationalen Wirtschaftspraxis und von wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen beeinflusst werden. Wir wollen zu den Themen Corporate Governance und Corporate Finance sowohl Grundlagenforschung leisten als auch zu tagesaktuellen Fragen Stellung nehmen."

    Gunther Bonz, Staatsrat der Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg sagte zur Eröffnung: "Das Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht stärkt sichtbar Hamburgs Profil als Wissenschaftsstandort und bildet einen prononcierten Gegenpol zum natürlichen Schwergewicht Frankfurt."

    Regelmäßige Veranstaltungen begleiten die Arbeit des Instituts. Das "Hamburger Forum zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht" bietet eine Plattform, auf der Gesetzgebungsvorhaben und aktuelle Fragen der Wirtschaftspraxis umfassend erörtert und kritisch hinterfragt werden. Einmal im Jahr wird daneben das "Hamburger Symposium zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht" stattfinden. Dort sollen auch Ergebnisse rechtsvergleichender und interdisziplinärer Forschung diskutiert werden. Das Institut wird außerdem eine Schriftenreihe herausgeben. Doktoranden haben die Möglichkeit, am Institut zu promovieren.

    Das Institut finanziert sich vorwiegend durch Drittmittel. Zu diesem Zweck wurde die "Stiftung Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht" gegründet. Initiator und Stiftungsvorstand ist der Hamburger Unternehmensanwalt Dr. Christoph H. Seibt. An der Stiftung sind als Förderer maßgeblich beteiligt:

    - die Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer,
    - die Anwaltssozietät Latham & Watkins LLP,
    - die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
    - die C.A.T. oil AG,
    - die Aon Jauch & Hübener GmbH,
    - die edel AG,
    - die D+S europe AG.

    Mit dem neuen "Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht" befinden sich an der Bucerius Law School nunmehr zwei Forschungsinstitutionen. Das "Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen" besteht bereits seit 2001.

    Website des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht: www.iukr.de.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Forschungsprojekte, Organisatorisches
    Deutsch


     

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