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24.02.2011 13:17

DOG für Korrekturen in Fahrerlaubnisverordnung

Medizin - Kommunikation Medizinkommunikation
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

    München – Am 1. Juli 2011 tritt eine Neuauflage der Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Kraft. Diese umfasst Richtwerte und Handlungsanweisungen für die augenärztliche Begutachtung des Führerscheinanwärters. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) und der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) geben zu Bedenken, dass das Papier des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) künftig den Straßenverkehr gefährden kann. Einige Formulierungen, wie etwa die Personenbeförderung durch Rotsinngestörte, seien zu prüfen, um die Sicherheit weiterhin zu gewährleisten, so die Fachgesellschaft in einer aktuellen Stellungnahme.

    Die DOG begrüßt die vom BMVBS verfasste Neuauflage der Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung, die der Bundesrat zum geringen Anteil zum 1.1.2011, in den wesentlichen Anteilen zum 1.7. 2011 beschlossen hat. Sie entspricht weitestgehend den langjährigen Forderungen der Verkehrskommission der DOG. Bestehen Führerscheinanwärter etwa den Sehtest nicht, sind sie verpflichtet, ihr Dämmerungssehvermögen und ihre Blendempfindlichkeit augenärztlich begutachten zu lassen. „Diese positiven Neuerungen werden in anderen Paragrafen jedoch durch fehlerhafte Formulierungen relativiert. An dieser Stelle hängt die Gesetzgebung von der individuellen Auslegung des Gutachters ab und kann im Zweifelsfall zu einer massiven Gefährdung des Straßenverkehrs führen“, warnt DOG-Pressesprecher Professor Dr. med. Christian Ohrloff, Frankfurt. Positiv sei auch, dass sich die Zulassung von Anwärtern für höhere Führerscheinklassen lockert.

    Als besonders folgenschwer erachtet die DOG jedoch die ebenfalls gelockerten Anforderungen an das Farbensehen von Berufskraftfahrern. Im neuen Gesetzesentwurf ist zu lesen, dass bei Rotblindheit oder Rotschwäche der Betroffene lediglich über eine mögliche Gefährdung aufzuklären sei. „Bisher war Gesetz, dass diese Personengruppe von jeglicher Personenbeförderung ausgeschlossen war“ erläutert Professor Dr. Dr. med. Bernhard Lachenmayr, Vorsitzender der Verkehrskommission der DOG aus München. Durch rotsinngestörte Fahrer fehlgedeutete Signallichter verursachten in der Vergangenheit katastrophale Unfälle im Bahn-, Flug- und Schiffsverkehr.

    Ebenso problematisch scheint die Wiederaufnahme eines veralteten Gesetzestextes, der bereits gestrichen war. Dieser fordert von Fahrzeugführern der Klasse 2 und von Fahrern mit Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, die vor dem 31. Dezember 1998 ihren Führerschein gemacht haben, „normales“ Stereosehen. „Erstens gibt es die Führerscheinklassen 1 bis 5 nicht mehr, wodurch dieser Paragraf hinfällig wird“, kritisiert Lachenmayr. „Zweitens wirft die unklare Formulierung des `normalen´ Stereosehens gutachterliche Probleme auf, weshalb er längst ersetzt wurde.“ Weshalb dieser Text zum 1. Januar 2011 erneut in das Gesetz übernommen wurde, ist nicht nachvollziehbar.

    Die Fachgesellschaft fordert dazu auf, die Stellungnahme der DOG-Verkehrskommission zu berücksichtigen. Denn die Gesetzesvorlage ist die Basis für eine Umsetzung in den Bundesländern. „Deshalb muss hier ein Fundament gelegt werden, das weder missverständlich ist, noch den Ländern Raum bietet, die vorliegende Qualität nochmals zu unterschreiten“, sagt Professor Lachenmayr.

    Die vollständige Stellungnahme der DOG finden Sie hier.
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    Die DOG ist die medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft für Augenheilkunde in Deutschland. Sie vereint unter ihrem Dach mehr als 5.900 Ärzte und Wissenschaftler, die augenheilkundlich forschen, untersuchen und behandeln. Wesentliches Anliegen der DOG ist es, die Forschung in der Augenheilkunde zu fördern: Sie unterstützt wissenschaftliche Projekte und Studien, veranstaltet Kongresse und gibt wissenschaftliche Fachzeitschriften heraus. Darüber hinaus setzt sich die DOG für den wissenschaftlichen Nachwuchs in der Augenheilkunde ein, indem sie zum Beispiel Stipendien vor allem für junge Forscher vergibt. Gegründet im Jahr 1857 in Heidelberg, ist die DOG die älteste medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft der Welt.


    Weitere Informationen:

    http://www.dog.org/wp-content/uploads/2009/08/Stellungnahme-zur-Änderung-FEV-180...


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Medizin, Verkehr / Transport
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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