idw - Informationsdienst
Wissenschaft
Verkürzte Frist für Blutentnahme bei SpenderInnen verursacht
massiven Rückgang der Transplantationen
Im Jahr 2007 wurden die EU-Geweberichtlinien 2004/23/EG, 2006/17/EG
und 2006/86/EG durch das Gewebegesetz sowie die
Transplantationsgesetz-Gewebeverordnung in Deutsches Recht
umgesetzt. Sie enthalten unter anderem die Regelung, dass bei
potentiellen Hornhautspendern Blut für infektionsserologische
Untersuchungen innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Todes
entnommen werden muss. Ziel dieser Begrenzung soll sein, mehr
Sicherheit im Hinblick auf die Übertragung von Erkrankungen durch
Hepatitis- und HI-Viren zu bekommen. Eine Studie der Charité -
Universitätsmedizin Berlin und des Instituts für Rechtsmedizin des
Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf besagt jedoch, dass selbst
48 Stunden nach dem Tod entnommenes Blut sichere
Untersuchungsergebnisse liefert.
„Für die vollständige Abklärung einer Hornhautspende einschließlich des
Gesprächs mit den Angehörigen des potentiellen Spenders werden häufig
mehr als 24 Stunden benötigt“, so Dr. Philip Maier, Oberarzt der
Universitäts-Augenklinik Freiburg und Leiter der Lions Hornhautbank
Baden-Württemberg. Das stellte bisher kein Problem dar, da eine Hornhaut
bis zu 72 Stunden nach dem Tode entnommen werden kann.
In Deutschland und in anderen europäischen Ländern hat die 24-Stunden-
Regelung zu einer teils deutlichen Abnahme der Spenden geführt.
Europaweit kam es, laut der European Eye Bank Association, zu einem
Rückgang um 19 Prozent, von 34.768 im Jahr 2008 auf 28.270 im Jahr
2009. Die Sektion Gewebetransplantation und Biotechnologie der
Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft gibt an, dass 2010 in
Deutschland schätzungsweise 3.200 Transplantate verloren gingen.
Im Rahmen der Jahrestagung der Gemeinschaft Europäischer
Hornhautbanken am 21. und 22. Januar 2011 in Freiburg diskutierten
VertreterInnen führender europäischer Gewebeorganisationen über den
Zusammenhang der 24-Stunden-Regel mit den abnehmenden
Hornhautspenden in ganz Europa. Obwohl die Bundesregierung und die
Europäische Kommission über die Problematik informiert sind, zeichnet
sich bisher keine Lösung ab. Um dieses Problem auf europäischer Ebene
angehen zu können, sollten sich alle betroffenen Gewebebanken an die
entsprechenden politischen Institutionen ihres Landes wenden. Auch in
Deutschland wird Prof. Dr. Thomas Reinhard, Präsident der Deutschen
Ophthalmologischen Gesellschaft und Ärztlicher Direktor der Universitäts-
Augenklinik Freiburg, weiterhin versuchen, mit Hilfe aktueller
Leistungszahlen der deutschen Hornhautbanken sowie neuer
Studienergebnisse eine rasche politische Lösung dieses Problems
herbeizuführen.
Kontakt:
Dr. Philip Maier
Oberarzt und Leiter der Lions Hornhautbank Baden-Württemberg
Universitäts-Augenklinik Freiburg
Tel.: 0761 270-40990
E-Mail: philip.maier@uniklinik-freiburg.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler
Medizin
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftspolitik
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).