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02.11.2011 09:44

Frühgeburt durch Masern

Dr. med. Susanna Kramarz Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.

    In Deutschland hat sich die Zahl der Masernfälle seit 2010 verdoppelt. Erkrankt eine schwangere Frau mit Masern, so kommt es in bis zu 25% der Schwangerschaften zu einer Frühgeburt. Die DGGG empfiehlt, den Impfschutz zu überprüfen und aufzufrischen.

    Die WHO beobachtet derzeit in Westeuropa eine massive Zunahme von Maserninfektionen. Allein in Deutschland sind von Januar bis Oktober 2011 über 1500 Fälle aufgetreten, doppelt so viele wie 2010. Nach einer Ansteckung mit Masern in der Schwangerschaft kommen bis zu 25% der Babys zu früh zur Welt. Deshalb betont Prof. Klaus Friese, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe: „Frauen mit Kinderwunsch sollten unbedingt gegen Masern geimpft sein, um eine mögliche Fehl- oder Frühgeburt als Erkrankungsfolge zu verhindern.“ Hier besteht ein erheblicher Nachholbedarf, so Prof. Friese: Die Masern-Immunität liegt in Deutschland auf einem denkbar schlechten Niveau, etwa auf gleichem Level wie die Masernimmunität in Rumänien. Beide Länder bilden in Sachen Masernschutz das Schlusslicht innerhalb der EU. Krankheitsausbrüche sind deshalb vorhersehbar.

    Masern sind eine schwere Infektionskrankheit. Die wichtigste Komplikation in der Schwangerschaft sind neben dem hohen Fieber schwere Lungenentzündungen. Wenn die Infektion sehr spät in der Schwangerschaft auftritt, so kann das Baby mit Masern geboren werden. Da Neugeborene noch kein ausgereiftes Immunsystem haben, können diese Erkrankungen lebensbedrohlich verlaufen. Fehlbildungen durch eine Maserninfektion sind allerdings nicht zu befürchten. Deshalb besteht keine Veranlassung für eine pränatale Diagnostik oder einen Schwangerschaftsabbruch, wenn eine Infektion während der Schwangerschaft auftritt. Das gilt übrigens auch für Masernimpfungen, die aus Versehen in einer frühen Phase der Schwangerschaft durchgeführt werden.

    Wenn eine Schwangere, die keinen Impfschutz hat, in Kontakt mit Infizierten kommt, so kann die sofortige Gabe von Immunglobulinen den Ausbruch der Krankheit verhindern oder zumindest abschwächen. Wenn die Krankheit allerdings bereits voll ausgebrochen ist, ist diese Therapieform nicht mehr wirksam.
    Personen, die in der Kindheit zweimal geimpft wurden, haben lebenslang einen ausreichenden Impfschutz. Wurdeallerdings nur einmal oder gar nicht geimpft, so empfiehlt das Robert-Koch-Institut für für alle, die im Jahr 1970 oder später geboren sind, die Masernimpfung nachzuholen.

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    NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG BESTIMMT:

    Ihre Gesprächspartner:

    Prof. Dr. med. Klaus Friese, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Direktor der Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Ludwig-Maximilian-Universität München, Campus Innenstadt und Großhadern, Maistr. 11, 80337 München. Tel. 089-5160-4100.

    Pressestelle der DGGG:

    Dr. med. Susanna Kramarz, Oldenburgallee 60, 14052 Berlin.
    E-Mail redaktion@dggg.de. Tel. 030-308 123 11.

    Geschäftsstelle der DGGG:

    Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin, Tel. 030-514 88 33 40.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Lehrer/Schüler, Studierende, Wissenschaftler, jedermann
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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