idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Grafik: idw-Logo

idw - Informationsdienst
Wissenschaft

Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
14.11.2011 11:22

Geplante Änderung der Approbationsordnung für Ärzte missachtet geltendes Recht

Katharina Lemcke Geschäftsstelle des MFT
Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland

    Verstöße gegen Bundesärzteordnung und Lehrfreiheit der Universitäten

    Das Bundesministerium für Gesundheit plant schwerwiegende Eingriffe in das Medizinstudium und übersieht dabei geltendes Recht. Bei der Abschaffung des universitären Auswahlrechts für die Lehrkrankenhäuser zur praktischen Ärzteausbildung wird u. a. die Bundesärzteordnung missachtet. Die im Referentenentwurf zur Änderung der Approbationsordnung angestrebte Verpflichtung, nach der Universitäten mit allen theoretisch geeigneten Krankenhäusern Kooperationsverträge abzuschließen haben, lässt sich nicht mit der Bundesärzteordnung vereinbaren. Genau diese ist jedoch die gesetzliche Grundlage, auf der die Approbationsordnung fußt.

    In der Bundesärzteordnung wird geregelt, dass die Auswahl der Krankenhäuser für die praktische Ausbildung durch die Hochschulen erfolgt. "Der im Referentenentwurf zur Änderung der Approbationsordnung enthaltene Kontrahierungszwang steht eindeutig im Widerspruch zu dieser Vorgabe", erläutert Professor Dieter Bitter-Suermann, Präsident des Medizinischen Fakultätentags. "Eine Auswahl der Krankenhäuser ist dann offenkundig nicht mehr gegeben, wenn die Universität in Zukunft verpflichtet ist, mit allen Krankenhäusern Vereinbarungen abzuschließen. Damit steht der Verordnungsentwurf der gesetzlichen Grundlage entgegen, auf der er erlassen werden soll."

    Änderungen organisatorisch gar nicht machbar
    Jede Universität soll künftig ihre Lehrkrankenhauszahl von durchschnittlich 17 auf über 600 erhöhen. Ferner sollen die einzelnen Lehrkrankenhäuser nach 36 verschiedenen Logbüchern der Medizinischen Fakultäten ausbilden müssen. Die von der EU geforderte universitäre Aufsicht des Medizinstudiums ist schon rein organisatorisch dann nicht mehr durchführbar.
    "Von der Hochschulmedizin vorgetragene Sachgründe, warum das neue PJ-Krankenhausmodell nicht funktionieren kann, wurden vom Gesundheitsministerium ebenso wenig berücksichtigt, wie die zu erwartenden Qualitätsverluste bei der Ärzteausbildung", kritisiert Rüdiger Strehl, Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands.

    Beschneidung der Grundrechte
    Der neue Kontrahierungszwang stellt einen massiven Eingriff in die Lehrfreiheit der Universitäten dar. Er verstößt damit auch gegen das Grundgesetz. Dies stellt Professor Max-Emanuel Geis von der Universität Erlangen-Nürnberg in einem Rechtsgutachten fest.

    Weitere Informationen unter:
    http://www.mft-online.de/presse-standpunkte/telegramm/stellungnahme-erste-verord...

    Ansprechpartnerin:
    Katharina Lemcke
    Deutsche Hochschulmedizin e. V.
    Alt-Moabit 96
    10559 Berlin
    Tel.: 030/6449 8559 -0, Fax: -11, E-Mail: berlin@mft-online.de

    Belegexemplar erbeten

    Der Verband "Deutsche Hochschulmedizin e. V." vertritt die Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika Deutschlands


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Lehrer/Schüler, Studierende, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
    Medizin
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).