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20.12.2011 13:28

Schmerzmittelmissbrauch wird zukünftig erschwert

Meike Drießen Pressestelle
Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS)

    Medizinische Fachgesellschaften begrüßen die Empfehlung zur BTM-Rezeptpflicht für kurz wirksames Opioid

    Eines der am häufigsten missbrauchten Schmerzmittel, die Kombination aus dem Opioid Tilidin und Naloxon in schnell im Organismus freigesetzten Tabletten und Tropfen, wird künftig schwieriger zugänglich sein: Anfang Dezember hat der Sachverständigenausschuss im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn) empfohlen, entsprechende Medikamente unter die betäubungsmittelrechtlichen Regelungen zu stellen.

    Die medizinischen Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS), Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. (DGS), Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und der Arbeitskreis „Gesundheitsschutz für Anästhesisten“ der Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin (DGAI) begrüßen diese Entscheidung angesichts des hohen Missbrauchspotentials. Die Versorgung Schmerzkranker wird sich nach Ansicht der Experten dadurch nicht verschlechtern: Lang wirksame Darreichungsformen (Retard-Tabletten) mit denselben Wirkstoffen wurden ausdrücklich von der Regelung ausgenommen.

    Positiver Trend: Lang wirksame Tabletten werden häufiger verschrieben

    Schon seit Jahren werden in Deutschland weit mehr lang wirksame Tabletten verschrieben als kurz wirksame Tropfen, die den Wirkstoff schnell freisetzen – ein positiver Trend, der die Schmerzspezialisten freut. Denn: „Der einzig sinnvolle Anwendungsbereich für die kurz wirksamen Tropfen ist die Behandlung von Krebsschmerz bei Kindern, für die Tabletten falsch dimensioniert sind“, erklärt der Vorsitzende der DGP Prof. Dr. Friedemann Nauck. Der Schmerzspezialist Prof. Dr. Christoph Maier fügt hinzu: „In der Schmerztherapie wollen wir sonst die lang wirkende Anwendungsformen.“ „Sofern in einzelnen Fällen schnellwirkende Tilidin/Naloxon Tropfen erforderlich sind, können diese immer noch gezielt von Ärzten auf dem erforderlichen Spezialrezept (BTM-Rezept) verordnet werden“, meint Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der DGS.

    Missbrauch zur Entspannung

    Die kurz wirksamen Tropfen werden von zahlreichen Nutzern missbräuchlich zur Entspannung eingenommen und leider auch von manchen Ärzten fahrlässig verschrieben. Rezepte für Tilidin/Naloxon Tropfen gehören in Deutschland zu den am häufigsten gefälschten. „Sobald ein solches Medikament nur noch auf BTM-Rezept zu verordnen ist, ist das medizinische Personal sensibilisiert; solche Rezepte werden nicht leichtfertig ausgestellt“ erläutert Prof. Maier, der sich seit Jahren im Auftrag der DGAI auch um die Suchtgefahr von Ärzten selbst kümmert. Hinzu komme, dass BTM-Verschreibungen einer besonderen Kontrolle unterliegen, so dass mögliche „schwarze Schafe“ unter den Ärzten vorsichtiger mit solchen Verschreibungen umgehen werden“.

    Hintergrund Tilidin/Naloxon

    Der Wirkstoff Tilidin, ein starkes Opioid, kam in den 1970er Jahren auf den Markt und wurde schnell von Drogenabhängigen missbraucht. Der Hersteller fügte daher den Wirkstoff Naloxon hinzu, der die suchtfördernde Wirkung des Opioids im Gehirn bei einer Injektion verhindert. Bei Einnahme der Tropfen oder Tabletten wird Naloxon durch die Leber abgebaut, so dass das Opioid alleine wirken kann. Die Kombination der beiden Wirkstoffe in Form lang wirksamer Tabletten ist in der Behandlung starker Schmerzen sehr wertvoll, denn durch das Naloxon sind einige sonst häufige Nebenwirkungen wie Verstopfung seltener. „Deswegen sind wir besonders froh über die differenzierte Empfehlung des BfArM, die lang wirksame Darreichungsformen von den BTM-Regelungen ausnimmt“, so Prof. Dr. Wolfgang Koppert, Präsident der DGSS.

    Literatur zum Thema

    http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/BtM/sachverst/Protokolle/Ergebnisse_38....
    Maier C. Auch Sucht ist eine Krankheit. Schmerz 2008; 22:639-643, Arzneimittelreport 2010

    Weitere Informationen

    Prof. Dr. Christoph Maier ,Leitender Arzt der Abteilung für Schmerztherapie an der Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil, Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum, Tel. 0234/302-6366, E-Mail: christoph.maier@rub.de


    Weitere Informationen:

    http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/BtM/sachverst/Protokolle/Ergebnisse_38.... - Mehr zur Empfehlung


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    Journalisten, Wissenschaftler
    Medizin
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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