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03.02.2012 12:24

Patentrecht in der Biomedizin - das Beispiel der Stammzellen

Petra Plättner Öffentlichkeitsarbeit
Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz

    Öffentliches Symposium
    10. und 11. Februar 2012

    Die Biomedizin sieht ihre Aufgabe in der wissenschaftlichen Erforschung von Krankheiten und der Entwicklung neuer Heilverfahren. Angesiedelt an der Schnittstelle zwischen Naturwissenschaft und Medizin, zwischen Forschung und Heilkunde, ist sie prädestiniert für Konflikte. Diese entstehen dort, wo die Grundlagenforschung auf ethische Fragestellungen trifft. Die grundsätzliche Forderung von Gegnern der Stammzellenforschung lautet: Kein Patent auf Erfindungen, die die Menschenwürde gefährden!

    2011 urteilt der Europäische Gerichtshof, dass Verfahren mit menschlichen embryonalen Stammzellen nicht patentiert werden dürfen. Was die Gegner der Stammzellenforschung als Segen empfinden, wird von der Forschung mitunter als Fluch wahrgenommen. Denn das Patentrecht ist wichtig und notwendig, um die dort investierten finanziellen Mittel zu sichern.

    Doch was ist der Schutz geistigen Eigentums gemessen an menschlichem Leben? Besitzen bereits einzelne Zellen ein Recht auf Leben? Ab welchem Grad darf und muss die Öffentlichkeit reglementierend einschreiten? Solche Fragen werden auf dem Symposium der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz von namhaften Vertretern aus den Fachrichtungen Biologie und Medizin, Ethik sowie Recht und Politik erörtert.

    Das Symposium unter Federführung unserer Mitglieder Prof. Dr. Hans R. Schöler (Max-Planck-Institut für Molekulare Biomedizin, Münster), Prof. Dr. Bernhard Fleckenstein (Virologisches Institut der Universität Erlangen-Nürnberg) liegt an einem Kreuzungspunkt des bioethischen Diskurses.

    Mit Prof. Dr. Oliver Brüstle (Institut für Rekonstruktive Neurobiologie, Bonn) und Prof. Dr. Anna Wobus (Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung, Gatersleben) werden führende Stammzellforscher zu Wort kommen, um ihre Ansprüche an Ethik- und Rechtsphilosophie zu formulieren. Prof. Dr. Ludwig Siep (Philosophisches Seminar, Münster) wird die Ethik des Patentanspruchs aus philosophischer Sicht beleuchten, während Dr. Gudrun Kordecki (Institut für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen, Schwerte) und Prof. Dr. Konrad Hilpert (Katholisch-Theologische Fakultät, München) die christlich-theologische Wertung geben. Prof. Dr. Joseph Straus (Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, München) erläutert den Kontext im europäischen Recht. Prof. Dr. Hans-Georg Koch (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg) wird aufzeigen, wie Begrifflichkeiten für die Wertung der Embryonenforschung relevant sein können. Prof. Dr. Jochen Taupitz (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Mannheim) wird die ethische Begrenztheit von Biopatenten aufzeigen. Dr. Georg Weinzierl (European Patent Attorney, München) und Dr. Andreas Koch (Lehrbeauftragter der Fakultät für Biologie, München) werden die Grenzen des Biopatentrechts aus praktischer Sicht beleuchten, und Ministerialdir. Dr. Hubert Weis (Bundesministerium der Justiz, Berlin) wird das Biopatentrecht mit dem Blickwinkel des politisch Verantwortlichen darstellen.


    Bilder

    Anhang
    attachment icon Programm

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
    Medizin, Recht
    überregional
    Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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