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27.06.2012 12:43

Medizinproduktegesetz schiebt „Fötuspartys“ einen Riegel vor

Dr. Susanna Kramarz Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.

    Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF):

    Frauenärztinnen und Frauenärzte raten davon ab, dass werdende Eltern in privat organisierten „Partys“ Ultraschallbilder und –filme von ihrem ungeborenen Nachwuchs anfertigen lassen.

    Der Betrieb von Ultraschallgeräten unterliegt in Deutschland dem Medizinproduktegesetz und der zum Gesetz gehörenden Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Diese Verordnung legt fest, dass Medizinprodukte „nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend …. betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden“ dürfen, und zwar „nur von Personen…, die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen“. Ultraschallgeräte dürfen nach den gesetzlichen Vorschriften „nicht betireben … werden, wenn sie Mängel aufweisen, durch die Patienten, Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können“. Für die sonografische Untersuchung eines Embryos in der Gebärmutter und eine kompetente Beurteilung der Sonografie-Bilder benötigt es nicht nur ein abgeschlossenes Medizinstudium und eine fünf- bis sechsjährige Weiterbildung zur Frauenärztin bzw. zum Frauenarzt, sondern eine zusätztliche, geregelte Qualifizierung für Ultraschalluntersuchungen. Zudem stehen die Frauenärzte unter ständiger Kontrolle und Nachweispflicht für die Güte ihrer Ultraschalluntersuchung entsprechend der Ultraschallvereinbarung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

    So genannte „Fötuspartys“, die in den USA zunehmender beliebter werden, sind allein wegen der genannten juristischen und fachlichen Einschränkungen in Deutschland kaum denkbar. Zudem haben Schwangere in Deutschland anders als in den USA die Möglichkeit, die engmaschigen und von den Krankenkassen bezahlten Schwangerenvorsorgeuntersuchungen in Anspruch zu nehmen. Bisher sind im Rahmen der Schwangerenvorsorge drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen; ab Ende 2012 wird noch ein ausgedehntes Ultraschallscreening in der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche hinzukommen. Bei diesen Untersuchungen können die Schwangere ebenso wie der werdende Vater oder andere Begleitpersonen ihr Ungeborenes früh und ausgiebig sehen, kompetente Antworten auf ihre Fragen bekommen und gegebenenfalls auch ein Foto vom Kind mitnehmen.

    Ein besonderes Problem sehen Frauenärzte in der Interpretation der Bilder. Es braucht eine jahrelange Erfahrung, um die Ultraschallbilder richtig zu „verstehen“, um technisch bedingte Varianten und Bildverzerrungen, unterschiedliche Positionen und Entwicklungsstufendes Kindes zu deuten und diese Befunde von echten Auffälligkeiten zu unterscheiden. Stellt ein Arzt solche Auffälligkeiten fest, so kann er diese Befunde interpretieren und entscheiden, ob es sich um Varianten des Gesunden handelt, ob das Kind eventuell krank sein könnte und ob eine medizinische Beratung und Behandlung angebracht ist.

    Würden solche Auffälligkeiten dagegen erstmals bei „Fötuspartys“ entdeckt, so würden sie die Eltern und alle anderen Anwesenden in höchste Unruhe versetzen. Zudem ist zwar widerlegt, dass Ungeborene durch die Ultraschall-Töne beunruhigt und gestresst werden. Auch scheint keine Gefahr von einer möglichen Erwärmung der „beschallten“ Region auszugehen. Um jede zusätzliche Gefahr und Belastung für das Kind einerseits und unnötige Ängste der werdenden Eltern andererseits zu vermeiden, sollte von privat organisierten Ultraschall-Events ohne kompetente ärztliche Begleitung abgeraten werden.

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    © 2012 DGGG und BVF

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    Nur für Medienvertreter, nicht zur Veröffentlichung bestimmt:

    Ihre Ansprechpartner:

    Präsident der DGGG
    Prof. Dr. med. Klaus Friese, Direktor der Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Ludwig-Maximilian-Universität München, Campus Innenstadt und Großhadern, Maistr. 11, 80337 München. Tel. 089-5160-4100.

    Präsident des BVF
    Dr. med. Christian Albring, Berufsverband der Frauenärzte, Arnulfstr. 58, 80335 München. Tel. 089-244466-0.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Lehrer/Schüler, Studierende, Wissenschaftler
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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