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26.11.2012 15:11

Hochschule Fresenius: vier neue Professoren für den Fachbereich Wirtschaft & Medien berufen

Petra Lahnstein Marketing & Kommunikation
Hochschule Fresenius

    Idstein, November 2012 (msch) – Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat vier Professoren für den Fachbereich Wirtschaft & Medien an der Hochschule Fresenius berufen. Am 16. November hielten Prof. Dr. Heinz Walterscheid, Prof. Dr. Wieland Bosman, Prof. Dr. Uwe May und Prof. Dr. Lilia Waehlert ihre Antrittsvorlesungen in Idstein. Hochschulpräsident Botho von Portatius und Prof. Dr. Tobias Engelsleben, Vizepräsident des Fachbereichs Wirtschaft & Medien, überreichten im Anschluss an die Vorlesungen die Berufungsurkunden.

    Den Anfang machte Prof. Dr. Heinz Walterscheid mit seinem Vortrag „Nachhaltigkeit in der Logistik – Der Carbon Footprint im Fokus“. Der Begriff der „nachhaltigen Logistik“ gründet sich auf den drei Säulen Ökonomie, Ökologie und soziale Verantwortung. Walterscheid stellte praxisorientiert verschiedene Konzepte zur Messung der ökologischen Nachhaltigkeit in Logistik und Handel vor, wie beispielsweise den Product Carbon Footprint, den Corporate Carbon Footprint und den Carbon Footprint für Logistikdienstleistungen. Diese „CO2-Fußabdrücke“ hätten neben den beiden klassischen Bewertungskriterien Kosten und Service Level deutlich an Bedeutung gewonnen. Ziel sei es, die CO2-Emissionen sowie andere klimaschädliche Emissionen genau zu erfassen und möglichst gering zu halten. Walterscheid betonte, dass es zahlreiche Möglichkeiten gebe, den Carbon Footprint in der Logistik zu optimieren. Als Beispiele beschrieb er die Verlagerung von Transporten auf Bahn oder Schiff, die technische Optimierung der Transportmittel, alternative Antriebsformen, Kompetenzförderprogramme sowie optimierte Logistikimmobilien.

    Im Anschluss referierte Prof. Dr. Wieland Bosman zum Thema „Paradigmenwechsel in der Rundfunkfinanzierung: Von der Rundfunkgebühr zum Wohnungs- und Betriebsstättenbeitrag“. Aktueller Anlass ist der am 01.01.2012 in Kraft tretende neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Diese gesetzlich Neuregelung stelle die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland auf eine zukunftsfähige, den Herausforderungen der digitalen Technik Rechnung tragende Grundlage. Die Neuregelung sehe einen Wechsel von einem geräteabhängigen zu einem geräteunabhängigen Abgabentatbestand vor und räumt auf diese Weise eine Reihe von Zweifelsfragen und Ungereimtheiten der bisherigen Rundfunkgebührenfinanzierung aus. Das Grundkonzept des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags beruhe auf einem geräteunabhängigen Beitrag, der an das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte sowie ggf. eines nicht lediglich privat genutzten Kraftfahrzeugs anknüpft. Auf die Anzahl der an diesen Orten bereit gehaltenen stationären oder portablen Empfangsgeräte und ihre konkrete technische Ausgestaltung komme es nicht mehr an. Bosman unterzog die neue Gesetzgebung einer kritischen Prüfung und kam zu dem Ergebnis, dass sie in Struktur und Detail konsistent und geeignet erscheint, die politischen Intentionen unter Wahrung verfassungsrechtlicher Vorgaben umzusetzen.

    Einem ganz anderen Thema, aber mit ebensolcher Brisanz, widmete sich Prof. Dr. Uwe May. In seinem Vortrag „Gesundheitsökonomie – Wissenschaft statt Willkür in der Rationierungsdebatte“ forderte er dazu auf, die Notwendigkeit einer Gesundheitsökonomie nicht länger zu ignorieren, sondern den Tatsachen und besonders den Zahlen neuester Erhebungen ins Auge zu sehen. Insbesondere getrieben durch den demografischen Wandel und den medizinisch-pharmazeutischen Fortschritt verschärfe sich die Knappheitsproblematik. Damit nach rationalen Lösungswegen gesucht und geforscht werden kann, um dieser Herausforderung zu begegnen, müsse sie zuallererst als solche anerkannt werden, forderte May. An wissenschaftlichen Ansätzen und internationalen Vorbildern fehle es nicht, jedoch an der Bereitschaft der Gesellschaft und letztlich auch der Politik hierzulande, das Kind beim Namen zu nennen: Unter den gegebenen Bedingungen ist eine Diskussion über Priorisierung und Rationierung nicht nur ökonomisch unausweichlich sondern auch ethisch vertretbar, da es ohne explizite Regeln zu Willkür und mithin zur Verschwendung begrenzter Mittel kommt, brachte es May auf den Punkt.

    Abschließend ging Prof. Dr. Lilia Waehlert der Frage nach den „Ethischen Dilemmata im Gesundheitswesen“ nach. Auch sie setzt beim Defizit im Gesundheitswesen an und sieht die weitere Finanzierung in Frage gestellt. Der Druck auf die jeweiligen Akteure steige und habe erheblichen Einfluss auf die individuelle Entscheidungsfreiheit, die Waehlert als Grundbedingung ethischer Dilemmata identifiziert. Denn von der Entscheidungssituation hänge u.a. ab, ob der Akteur eigennützig handle oder nicht. Tatsächlich führen die vorherrschenden Bedingungen zu einer Ökonomisierung des Gesundheitswesens. Es sei folglich damit zu rechnen, so Waehlert, dass ethische Dilemmata im Gesundheitswesen zunehmen werden. Eine Lösung sieht die Referentin im Herstellen von Kompatibilitäten zwischen Ökonomie und Moral. Konkret könne das so aussehen, dass Ärzte nach Leistungen bezahlt werden, die sich nicht nur aus ökonomischen Größen errechnen, sondern auch und vor allem aus ethischen Faktoren wie der Patientenzufriedenheit.


    Bilder

    V.l.n.r.: Prof. Dr. Wieland Bosman, Prof. Dr. Lilia Waehlert, Prof. Dr. Uwe May und Prof. Dr. Heinz Walterscheid.
    V.l.n.r.: Prof. Dr. Wieland Bosman, Prof. Dr. Lilia Waehlert, Prof. Dr. Uwe May und Prof. Dr. Heinz ...

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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Medien- und Kommunikationswissenschaften, Medizin, Wirtschaft
    regional
    Buntes aus der Wissenschaft, Studium und Lehre
    Deutsch


     

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