Der Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, Prof. Dr. Karl Ulrich Mayer, begrüßt den heute im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Wissenschaftsfreiheitsgesetzes zur Flexibilisierung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Wissenschaft.
„Um die gewünschten Effekte zu erzielen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Forschungsorganisationen zu schaffen, müssen die geplanten Regelungen auch in den Bundesländern eingeführt und angewandt werden. Da die Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft zur Hälfte von der Gemeinschaft der Länder finanziert werden und das Haushaltsrecht der Länder angewandt wird, kann die gewünschte Flexibilisierung nur so ihre Wirkung entfalten“, so der Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, die 86 Forschungseinrichtungen verbindet.
„Gerade für eine noch stärkere Öffnung für internationale Forscher aller Qualifikationsstufen, die die Leibniz-Gemeinschaft momentan als strategisches Ziel besonders nachdrücklich verfolgt, wird ein solches Wissenschaftsfreiheitsgesetz eine außerordentliche Erleichterung sein“, so Mayer.
Pressekontakt für die Leibniz-Gemeinschaft
Christian Walther
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Christoph Herbort-von Loeper
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Die Leibniz-Gemeinschaft
Die Leibniz-Gemeinschaft verbindet 86 selbständige Forschungseinrichtungen. Ihre Ausrichtung reicht von den Natur-, Ingenieur- und Umweltwissenschaften über die Wirtschafts-, und Sozialwissenschaften bis hin zu den Geisteswissenschaften. Leibniz-Institute bearbeiten gesellschaftlich, ökonomisch und ökologisch relevante Fragestellungen strategisch und themenorientiert. Dabei bedienen sie sich verschiedener Forschungstypen wie Grundlagenforschung, anwendungsorientierter Forschung, wissenschaftlicher Infrastrukturen und forschungsbasierter Dienstleistungen. Die Leibniz-Gemeinschaft setzt Schwerpunkte im Wissenstransfer in Richtung Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Sie pflegt intensive Kooperationen mit den Hochschulen, u.a. über gemeinsame Wissenschaftscampi, und mit der Industrie und anderen Partnern im In- und Ausland. Ihre Einrichtungen unterliegen einem maßstabsetzenden transparenten und externalisierten Begutachtungsverfahren. Jedes Leibniz-Institut hat eine Aufgabe von gesamtstaatlicher Bedeutung. Daher fördern Bund und Länder die Institute der Leibniz-Gemeinschaft gemeinsam. Die Leibniz-Institute beschäftigen etwa 16.800 Personen, davon sind ca. 7.800 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, einschließlich der 3.300 Nachwuchswissenschaftler. Der Gesamtetat der Institute liegt bei mehr als 1,4 Mrd. Euro, die Drittmittel betragen etwa 330 Mio. Euro pro Jahr.
http://www.leibniz-gemeinschaft.de
http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/PM_Wissenschaftsfreiheitsgesetz.p... - Gemeinsame Erklärung der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen zum selben Thema
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German
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