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10/24/2014 09:58

Hochschulrat beschließt Wahlvorschlag

Lisa Dittrich Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Justus-Liebig-Universität Gießen

    Präsidentenwahl an der Justus-Liebig-Universität Gießen: Amtsinhaber Prof. Dr. Joybrato Mukherjee soll zur öffentlichen Anhörung am 21. Januar 2015 eingeladen werden

    Im Rahmen des Wahlverfahrens zur Präsidentenwahl an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) hat der JLU-Hochschulrat in seiner heutigen Sitzung einstimmig einen Wahlvorschlag beschlossen: Zur öffentlichen Anhörung am 21. Januar 2015 soll der derzeitige JLU-Präsident Prof. Dr. Joybrato Mukherjee eingeladen werden, dessen Amtszeit am 15. Dezember 2015 endet. Das Gremium folgt damit der Empfehlung der vierköpfigen Findungskommission aus Vertretern von Senat und Hochschulrat. Auf einen weiteren Wahlvorschlag hat der Hochschulrat einstimmig verzichtet, da nur Prof. Mukherjee die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen für die Leitung einer Volluniversität erfülle.

    Die Mitglieder des Hochschulrates halten Prof. Mukherjee für den mit Abstand qualifiziertesten Bewerber. Der Vorsitzende Karl Starzacher, Rechtsanwalt und Hessischer Finanzminister a.D., erklärte: „Die überzeugende Bewerbung des derzeitigen JLU-Präsidenten ließ die Entscheidung des Hochschulrates einstimmig ausfallen, nur ihn zur öffentlichen Anhörung einzuladen. Ich bin sehr froh, dass Prof. Mukherjee sich zur Wiederwahl stellt.“

    Seit Amtsantritt des Präsidenten habe sich die JLU auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen positiv entwickelt, begründete Starzacher die Entscheidung des Gremiums. Es sei gelungen, die Erfolge der JLU – etwa in der Exzellenzinitiative II, im Rahmen des Landesexzellenzprogrammes LOEWE und in den großen Förderformaten unter anderem der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) – weithin sichtbar zu machen. Es seien zudem geeignete Wege eingeschlagen worden, auf den immer härter werdenden Wettbewerb in der Hochschullandschaft zu reagieren.

    Die Entscheidung des Hochschulrates sei in Übereinstimmung mit der Findungskommission getroffen worden, die eine entsprechende Empfehlung an den Hochschulrat ausgesprochen habe, erläutert der Hochschulratsvorsitzende weiter. Der Findungskommission gehörten als Vertreter des Senats Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker (Sprecher der Kommission) und AStA-Sprecher Felix Döring sowie als Vertreter des Hochschulrats Karl Starzacher und Prof. Dr. Manfred Weiß an.

    Insgesamt fünf Bewerberinnen und Bewerber – drei Frauen und zwei Männer – hatten sich bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 15. August 2014 um das Präsidentenamt beworben, darunter vier externe Personen.

    Der neue Präsident der Universität Gießen soll am 11. Februar 2015 vom Erweiterten Senat gewählt werden. Die sechsjährige Amtszeit beginnt am 16. Dezember 2015. Die Wahl erfolgt nach § 39 HHG (Hessisches Hochschulgesetz) und § 38 WahlO (Wahlordnung).


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