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19.03.2012 10:22

BAuA veröffentlicht Broschüre: "REACH-Info10 - Die Zulassung unter REACH"

Jörg Feldmann Pressestelle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Dortmund - Die zehnte Broschüre der Reihe "REACH-Info" beschäftigt sich mit dem Zulassungsverfahren von Industriechemikalien im europäischen Chemikalienrecht REACH. Dieses Verfahren verfolgt das Ziel, besonders Besorgnis erregende Stoffe durch weniger problematische Stoffe oder Verfahren zu ersetzen. Der Schwerpunkt von "REACH-Info 10 – die Zulassung unter REACH" liegt auf dem Zulassungsantrag selbst. Die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegebene Broschüre gibt eine allgemeinverständliche Hilfestellung für die Antragstellung. Zudem zeigt sie auch auf, wie Einfluss auf das Auswahlverfahren zulassungspflichtiger Stoffe genommen werden kann.

    Mit zahlreichen Tipps, Definitionen und Beispielen erleichtert "REACH-Info 10 – die Zulassung unter REACH" die Antragstellung für Unternehmen. Auf rund 44 Seiten stellt die BAuA-Broschüre anschaulich dar, warum ein Stoff zulassungspflichtig ist und welche Verpflichtungen dadurch entstehen. Schaubilder erläutern detailliert das Zulassungsverfahren.

    Mit den Verordnungen der EU-Kommission vom 17. Februar 2011 und 14. Februar 2012 wurden die ersten Stoffe in den Anhang XIV, der auch in der Broschüre abgedruckt ist, aufgenommen. Dieser enthält die relevanten Informationen wie den Namen der Stoffe, deren Eigenschaften, Übergangsregelungen und Verwendungskategorien. In dieser Liste stehen chemische Stoffe, die krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften besitzen, besonders gefährlich für die Umwelt (persistent, bioakkumulierbar und toxisch) oder ähnlich Besorgnis erregend sein können. Solche Substanzen können von einem Mitgliedstaat oder von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Auftrag der Kommission vorgeschlagen werden.

    Steht ein Stoff auf der Liste, ergeben sich für Lieferanten, Produzenten und Importeure verschiedene Rechtsfolgen. Die REACH-Verordnung regelt dann, unter welchen Voraussetzungen eine Zulassung erteilt werden kann. Ein Unternehmen erhält eine Zulassung zum Beispiel dann, wenn es in seinem Antrag nachweisen kann, dass die Risiken für Mensch oder Umwelt angemessen beherrscht werden können. Eine Zulassung wird andernfalls nur erteilt, wenn der sozioökonomische Nutzen der Verwendung die Risiken überwiegt und es keine geeigneten Alternativstoffe oder -technologien gibt.

    Die Broschüre richtet sich an Hersteller zulassungspflichtiger Stoffe, aber auch an nachgeschaltete Anwender, die selbst beabsichtigen, einen Zulassungsantrag zu stellen oder sich über die eigenen Pflichten informieren möchten.

    Die in kleinen Mengen kostenlose Broschüre "REACH-Info 10 Die Zulassung unter REACH" kann über das Informationszentrum der BAuA telefonisch, 0231 9071-2071, per Fax, 0231 9071-2070 oder E-Mail, info-zentrum@baua.bund.de, bezogen werden. Eine Version im PDF-Format gibt es zum Herunterladen unter der Adresse http://www.baua.de/publikationen auf der BAuA-Homepage.

    Forschung für Arbeit und Gesundheit
    Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
    http://www.baua.de


    Weitere Informationen:

    http://www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/REACH-Info/REACH-Info-10.html - Direkter Link zur Broschüre "Die Zulassung unter REACH" auf der BAuA-Homepage


    Bilder

    Die Zulassung unter REACH
    Die Zulassung unter REACH

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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Lehrer/Schüler, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
    Biologie, Chemie, Psychologie
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

    Die Zulassung unter REACH


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