Am 3. und 4. Dezember 2013 wählen die Studierenden der Universität Tübingen erstmals nach über 30 Jahren wieder ihre Verfasste Studierendenschaft
Zum ersten Mal seit 1977 erhält die Universität Tübingen wieder eine Verfasste Studierendenschaft. 26.963 Studierende (Stichtag: 28.10.2013) dürfen am 3. und 4. Dezember 2013 jeweils von 9 bis 17 Uhr ihre Vertreter wählen. Etwa 140 Wahlhelfer betreuen die Wahllokale im Kupferbau, Brechtbau, in der Mensa Morgenstelle und im Klinikum Schnarrenberg. Die Amtszeit dieses Studierendenrates endet am 30. September 2014.
Die Studierenden sind aufgerufen, ihre 17 Vertreter für den Studierendenrat sowie die Fakultätsvertreter zu bestimmen. Für den Studierendenrat stellen sich insgesamt sieben Listen zur Wahl: die Liberale Hochschulgruppe (LHG), die Juso-Hochschulgruppe, die FachschaftenVollversammlung, die Grüne Hochschulgruppe, die Alternative für die Uni, der RCDS – Die Christdemokraten sowie die Linke Liste / ['solid].SDS. Bis zum 28. November 2013 können noch Anträge auf Briefwahl gestellt werden. Mit einem vorläufigen Ergebnis der Wahl zum Studierendenrat wird am 5. Dezember 2013 gerechnet.
Der neue Studierendenrat tagt während der Vorlesungszeit mindestens einmal im Monat und hat die Aufgabe, über die Angelegenheiten der Studierendenschaft zu beschließen. Er nimmt die hochschulpolitischen, fachlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden wahr. Seine Aufgabe ist laut Landeshochschulgesetz zudem die Förderung der politischen Bildung und der Gleichstellung innerhalb der Studierendenschaft. Dafür richtet er entsprechende Ausschüsse und Arbeitskreise als beratende Gremien ein. Der Studierendenrat hat das Mandat für Stellungnahmen über die gesellschaftlichen Aufgabenstellungen der Universität, ihre nachhaltige Entwicklung, die Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Abschätzung ihrer Folgen.
Weitere Informationen zur Wahl unter www.uni-tuebingen.de/de/42775
Kontakt:
Peter Kreuzmann
Universität Tübingen
Dezernat 1 – Wahlleitung
Telefon +49 7071 29-76479
peter.kreuzmann[at]uni-tuebingen.de
Fleur Kaster
Universität Tübingen
Dezernat 1 – Rechtsabteilung
Telefon +49 7071 29-77116
fleur.kaster[at]uni-tuebingen.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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Deutsch
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