Vereinfachte Akkreditierung für Studienprogramme mit internationalem Doppel-Abschluss (Joint Degrees)
Auf seiner 84. Sitzung am 30.09.2015 in Berlin hat der Akkreditierungsrat eine vereinfachte Akkreditierung für Studienprogramme mit internationalem Doppelabschluss (Joint Degrees) beschlossen. Grundlage hierfür ist der „Europäische Ansatz zur Qualitätssicherung von Joint Programmes“ („European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes“), auf den sich die Ministerinnen und Minister des Europäischen Hochschulraums im Mai 2015 in Eriwan/Armenien verständigt hatten. Deutschland zählt zu den ersten Ländern, die diese Vereinbarung in die national bestehenden Regelungen integrieren.
Über die bisherige Akkreditierungspraxis von Joint Programmes hat der Akkreditierungsrat einen Bericht erstellt, der in Kürze auf seiner Internetseite bereitgestellt werden wird.
Des Weiteren hat der Akkreditierungsrat entschieden, dass künftig in allen Verfahren der Programm- und Systemakkreditierung die Akkreditierungsentscheidung und das vollständige Gutachten veröffentlicht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob das Verfahren positiv oder negativ beschieden wurde. Dieser Grundsatz wird in Verfahren angewandt, die ab dem 01.01.2016 eröffnet werden.
Ferner hat der Akkreditierungsrat den Rahmen dafür geschaffen, dass systemakkreditierte Hochschulen ab dem kommenden Jahr die Berechtigung erhalten, ihre Eintragungen in die Datenbank akkreditierter Studiengänge selbst vorzunehmen. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen Akkreditierungsrat und systemakkreditierter Hochschule.
Weitere Informationen:
Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland
Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer
Adenauerallee 73
53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0
Fax: (0228) 338306-79
bartz@akkreditierungsrat.de
http://www.akkreditierungsrat.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Studierende, Wissenschaftler, jedermann
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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