Lukrative Forschungsmittel einwerben: Förderprogramm stärkt Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in NRW
Die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften stärken und Mittel des Bundes und der EU an NRW-Hochschulen holen: Das sind die Ziele des vom Wissenschaftsministerium aufgelegten Förderprogramms "Freiraum für Forschung.NRW". Ab sofort und bis zum 1. März 2016 können sich Forscherinnen und Forscher der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften beteiligen. Neu bei dieser Fördermöglichkeit: Erstmals sind auch alle staatlichen Fachhochschulen in NRW angesprochen.
Wissenschaftsministerin Svenja Schulze sagte, die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften seien wichtiger Bestandteil der Forschungsstrategie Fortschritt.NRW. "Sie sind unverzichtbare Vermittler historischer und kultureller Kompetenzen. Und sie tragen wesentlich dazu bei, Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu finden."
Die Fördermaßnahme soll helfen, lukrative Fördermittel für NRW einzuwerben. Für Professorinnen und Professoren aus Geistes- und Gesellschaftswissenschaften wird durch Freistellung von der Lehre Freiraum geschaffen. Sie können dann in leitender Funktion zielgenaue Anträge für aussichtsreiche größere Forschungsvorhaben mit Partnern erarbeiten und sich so im Wettbewerb um Fördermittel behaupten. Erstmals ist diese Freistellung auch zur Vorbereitung von EU-Projekten vorgesehen.
Dafür übernimmt das Land die Kosten für eine Vertretung der Professur bis zur Höhe von 50.000 Euro pro Semester (maximal 14 Förderungen). "Freiraum für Forschung" ist Teil des geisteswissenschaftlichen Förderprogramms, das seit 2012 vom Wissenschaftsministerium angeboten wurde. Das Programm ist mit jährlich rund einer Million Euro dotiert.
Die Anschub-Förderung soll nicht nur die Erfolgschancen der Antragsteller in weiteren Wettbewerben verbessern, sondern stellt zugleich eine Form der Nachwuchsförderung dar. Die vorgesehene Vertretungsprofessur kann eine Unterstützung auf dem Weg zur eigenen Professur einer Nachwuchskraft beinhalten.
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