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05.06.2000 10:28

Karl-Dietrich Bundschuh wird Ehrendoktor der Universität Leipzig

Dr. Bärbel Teubert-Seiwert Stabsstelle Universitätskommunikation / Medienredaktion
Universität Leipzig

    Würdigung der Leistungen des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof a.D.

    Karl-Dietrich Bundschuh, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D., wird am Freitag, dem 9. Juni 2000, von der Universität Leipzig die Würde eines Doktors der Rechte ehrenhalber (Dr. iur. honoris causa) verliehen. Bundschuh habe "außergewöhnliche Leistungen" auf dem Gebiet des Bank- und Börsenrechts erbracht und sich als Ombudsmann des Bundesverbands deutscher Banken und des Verbandes der deutschen Hypothekenbanken um das Bankrecht verdient gemacht, erklärten Prof. Dr. Franz Häuser und Prof. Dr. Reinhard Welter, Direktoren des Instituts für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht der Universität Leipzig, zur Begründung.

    Ort: Alter Senatssaal der Universität Leipzig, Ritterstraße 26

    Zeit: 9. Juni 2000, 15.30 Uhr

    Bundschuh, der in diesem Jahr 70 Jahre alt geworden ist, kann laut Gerd Nobbe, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, auf "die Bilderbuchkarriere eines schwäbischen Juristen zurückblicken". Bereits mit 36 Jahren kam er an das Oberlandesgericht Stuttgart und wurde dort mit 37 Jahren Oberlandesgerichtsrat. Sechs Jahre später wurde Bundschuh zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Dort habe er fast 17 Jahre lang, zunächst im II. Zivilsenat und ab Juli 1988 als stellvertretender Vorsitzender des neu gebildeten XI. Zivilsenats, das Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht betreut und "nachhaltig beeinflusst". So erarbeitete er die Grundlagen der Rechtsprechung zum Lastschriftverfahren und formulierte wichtige Entscheidungen zu den Geschäftsbedingungen der Banken. Im Januar 1990 übernahm Bundschuh als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof den IV. Zivilsenat, der vor allem mit dem Versicherungsrecht befasst ist.

    Nach seiner Pensionierung hat Bundschuh die Aufgabe als Ombudsmann des Bundesverbandes deutscher Banken übernommen. Dieses Verfahren der einfachen, kostengünstigen und effektiven Streitschlichtung geht auf Initiativen der Europäischen Union zurück und fand auch Eingang in die deutsche Gesetzgebung. Mit seiner Tätigkeit als Ombudsmann habe sich Bundschuh "große Verdienste um die effektive Ausgestaltung dieses Schlichtungsverfahrens erworben", heißt es in der Begründung für die Verleihung der Ehrendoktorwürde. "Er hat nämlich nicht nur seine über dreißigjährige Erfahrung als Richter eingebracht, sondern auch dem Bankrecht bei Kreisen der Bevölkerung Geltung verschafft, die sich aus welchen Gründen auch immer scheuen, die staatlichen Gerichte anzurufen."


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Personalia
    Deutsch


     

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