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03.03.2008 17:23

Akkreditierungsrat führt Systemakkreditierung ein

Dr. Achim Hopbach Geschäftsstelle
Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland

    Auf seiner 55. Sitzung am 29. Februar in Bonn hat der Akkreditierungsrat "Kriterien für die Systemakkreditierung" und "Allgemeine Regeln für die Durchführungen von Verfahren der Systemakkreditierung" beschlossen und damit den letzten Schritt zur Einführung der Systemakkreditierung in Deutschland vollzogen. Die Entscheidungen waren notwendig geworden, weil die Kultusministerkonferenz um einige Änderungen an den Empfehlungen zur Einführung der Systemakkreditierung vom 8.Oktober 2007 gebeten hatte.

    In Zukunft sollen die Hochschulen wählen können, ob sie ihre Studiengänge einzeln akkreditieren lassen, oder ob sie mittels der Systemakkreditierung ihr System der internen Qualitätssicherung akkreditieren lassen, womit alle Studiengänge akkreditiert wären.
    Als Voraussetzung für die Systemakkreditierung weist die Hochschule nach, dass die internen Systeme der Hochschulsteuerung und der Qualitätssicherung die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen gewährleisten. Dies setzt auch ein internes Berichtssystem voraus, das die Strukturen und Prozesse bei der Entwicklung und Durchführung von Studiengängen sowie die Strukturen, Prozesse und Maßnahmen der Qualitätssicherung, ihre Ergebnisse und Wirkungen dokumentiert.
    Die Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems der Hochschule wird in der Systemakkreditierung an Hand von Stichproben überprüft: Zum einen an Hand horizontaler Querschnittsuntersuchungen von studiengangsbezogenen Merkmalen ("Merkmalsstichprobe"), zum anderen werden vertiefte Begutachtungen einzelner Studiengänge durchgeführt. (Programmstichprobe).
    Kriterien und Verfahrensregeln für die Systemakkreditierung entsprechen den aktuellen europäischen Standards für Qualitätssicherung in Studium und Lehre und sichern somit die internationale Akzeptanz des neuen Verfahrens.
    Als neue Verfahrenskomponente führt der Akkreditierungsrat auf Anregung der Kultusministerkonferenz eine Stichprobe zur Überprüfung der Wirksamkeit der internen Qualitätssicherung in der Halbzeit des Akkreditierungszeitraums ein. Diese Stichprobe dient in erster Linie dem Feedback der Hochschule.
    Den Beschlüssen liegen folgende Leitlinien zugrunde:

    - Nur Hochschulen selbst sind in der Lage, hohe Qualität in Studium und Lehre zu gewährleisten. Sie haben daher die Verantwortung für die Sicherung und kontinuierliche Verbesserung der Qualität ihrer Lehrangebote. Hierzu gehört auch die Einhaltung von gesetzlichen und formalen Vorgaben in Studium und Lehre. Die Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems muss daher die Eigenverantwortung der Hochschulen berücksichtigen und stärken und hinsichtlich der Ausgestaltung des Verfahrens das Prinzip der Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Nutzen wahren.

    - Die Akkreditierung unterstützt die Hochschulen darin, die Qualität von Studium und Lehre nachvollziehbar, vergleichbar und transparent zu machen.

    - Die Akkreditierung dient zugleich der Qualitätssteigerung.

    - Die Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems soll die Schwächen der Studiengangsakkreditierung beseitigen, ihre Stärken aber beibehalten.

    - Die Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems soll den Hochschulen gemäß ihrer Verantwortung für die Qualitätssicherung einen größeren Entscheidungsspielraum bei der Wahl des Akkreditierungsverfahrens verschaffen und gleichzeitig die Einhaltung gesetzlicher und formaler Vorgaben gewährleisten. Im Interesse der internationalen und der innerdeutschen Mobilität der Studierenden und Absolventinnen und Absolventen sind dabei Kriterien für die Vergleichbarkeit und Anerkennungsfähigkeit der Studienleistungen und -abschlüsse zu beachten.

    Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, der Jenaer Romanist Reinhold Grimm, erklärte anlässlich der Beschlussfassung, die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Hochschulen für die Qualitätssicherung sei ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Mit dem neuen Verfahren hätten die Hochschulen die Möglichkeit, den Aufwand für die externen Verfahren der Qualitätssicherung deutlich zu mindern. Allerdings stünden die Hochschulen vor großen Anstrengungen bei der Einrichtung von umfassenden internen Qualitätssicherungssystemen. "Dies ist eine große Herausforderung für die Hochschulen, und der interne Aufwand für die Qualitätssicherung wird nicht gering sein. Dennoch ist das neue Verfahren ein wichtiger Schritt hin zu weniger Bürokratie und zu mehr Autonomie der Hochschulen."
    Mit den Kriterien und Verfahrensregeln zur Systemakkreditierung habe der Akkreditierungsrat eine geeignete Grundlage geschaffen, eine entscheidende Weiterentwicklung der Akkreditierung in Deutschland einzuleiten.

    Weitere Informationen
    Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland
    Dr. Achim Hopbach
    Geschäftsführer
    Adenauerallee 73
    53113 Bonn
    Tel: (0228) 3383060
    Fax: (0228) 33830679
    hopbach@akkreditierungsrat.de
    www.akkreditierungsrat.de


    Weitere Informationen:

    http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/Beschluesse_AR/08.02.29...
    http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/Beschluesse_AR/08.02.29...


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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