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25.01.2011 12:52

Gesetzentwurf für Universitätsmedizin Baden-Württemberg rechtlich bedenklich

Kordula Merk Geschäftsstelle
Verband der Universitätsklinika Deutschlands e. V.

    Experten kritisieren Verwischung der Gewaltenteilung und Beschneidung der Wissenschaftsfreiheit

    Der Gesetzentwurf zur Regelung der Hochschulmedizin, der am 2. Februar 2011 vom baden-württembergischen Landtag verabschiedet werden soll, ruft erhebliche Zweifel hinsichtlich der Wahrung der Gewaltenteilung hervor. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem baden-württembergischen Staatsgerichtshof hätte Aussicht auf Erfolg. Darauf hat der Erlanger Staats- und Verwaltungsrechtler Professor Dr. Max-Emanuel Geis hingewiesen.

    Bei einem Expertenforum der Deutsche Hochschulmedizin, dem Dachverband der Medizinischen Fakultäten (MFT) und der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 14. Januar 2011 in Stuttgart warnte er vor den praktischen Auswirkungen des Entwurfs. „Das Gesetz sieht eine doppelte Aufsichtsebene mit unklaren Aufgaben vor“, sagte Geis. Die doppelten Aufsichtsgremien mit Vertretern der Legislative und der Exekutive verwischen im vorliegenden Gesetzentwurf die Grenzen von Gesetzgebungskompetenz und Verwaltungsarbeit. Sie schaffen intransparente Strukturen.

    Zudem schwächt das Gesetz die akademische Selbstverwaltung. Die Freiheit von Forschung und Lehre unterliegt einem besonderen Schutz, der in der angedachten Organisationsstruktur nicht gewahrt ist. „Die verbriefte Freiheit der Wissenschaft ist in diesem Gesetz nicht gewährleistet. Das Gesetz schadet der Forschung, sollte es in dieser Form beschlossen werden“, erklärt Professor Dr. Dieter Bitter-Suermann, Vorsitzender der Deutschen Hochschulmedizin und Präsident des MFT. Der Wissenschaft würden maßgebliche Rechte genommen sowie die Binnenautonomie der Professorinnen und Professoren in der Hochschulmedizin geschwächt. Die von Minister Frankenberg intendierte Stärkung der Wissenschaft dürfte praktisch auf das Gegenteil hinauslaufen.

    Zahlreiche Mitarbeiter der Hochschulmedizin sowie besorgte Bürger haben inzwischen eine Petition gegen das Gesetz im Internet (http://stopp-unimedgesetz.de/) unterzeichnet; darunter sind auch zahlreiche prominente Wissenschaftler, Klinikdirektoren und Manager.

    Berlin, 25. Januar 2011

    Kontakt
    Deutsche Hochschulmedizin e.V.
    Kordula Merk
    Alt-Moabit 96
    10559 Berlin
    Tel.: +49 (0) 30 3940517-23
    Fax: +49 (0) 30 3940517-17
    Email: merk@uniklinika.de
    Website: http://www.uniklinika.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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