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08.03.2011 11:41

EU-Direktive erschwert Augenhornhautspende

Katharina Sternhardt Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universitätsklinikum Freiburg

    Verkürzte Frist für Blutentnahme bei SpenderInnen verursacht
    massiven Rückgang der Transplantationen

    Im Jahr 2007 wurden die EU-Geweberichtlinien 2004/23/EG, 2006/17/EG
    und 2006/86/EG durch das Gewebegesetz sowie die
    Transplantationsgesetz-Gewebeverordnung in Deutsches Recht
    umgesetzt. Sie enthalten unter anderem die Regelung, dass bei
    potentiellen Hornhautspendern Blut für infektionsserologische
    Untersuchungen innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Todes
    entnommen werden muss. Ziel dieser Begrenzung soll sein, mehr
    Sicherheit im Hinblick auf die Übertragung von Erkrankungen durch
    Hepatitis- und HI-Viren zu bekommen. Eine Studie der Charité -
    Universitätsmedizin Berlin und des Instituts für Rechtsmedizin des
    Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf besagt jedoch, dass selbst
    48 Stunden nach dem Tod entnommenes Blut sichere
    Untersuchungsergebnisse liefert.

    „Für die vollständige Abklärung einer Hornhautspende einschließlich des
    Gesprächs mit den Angehörigen des potentiellen Spenders werden häufig
    mehr als 24 Stunden benötigt“, so Dr. Philip Maier, Oberarzt der
    Universitäts-Augenklinik Freiburg und Leiter der Lions Hornhautbank
    Baden-Württemberg. Das stellte bisher kein Problem dar, da eine Hornhaut
    bis zu 72 Stunden nach dem Tode entnommen werden kann.

    In Deutschland und in anderen europäischen Ländern hat die 24-Stunden-
    Regelung zu einer teils deutlichen Abnahme der Spenden geführt.
    Europaweit kam es, laut der European Eye Bank Association, zu einem
    Rückgang um 19 Prozent, von 34.768 im Jahr 2008 auf 28.270 im Jahr
    2009. Die Sektion Gewebetransplantation und Biotechnologie der
    Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft gibt an, dass 2010 in
    Deutschland schätzungsweise 3.200 Transplantate verloren gingen.

    Im Rahmen der Jahrestagung der Gemeinschaft Europäischer
    Hornhautbanken am 21. und 22. Januar 2011 in Freiburg diskutierten
    VertreterInnen führender europäischer Gewebeorganisationen über den
    Zusammenhang der 24-Stunden-Regel mit den abnehmenden
    Hornhautspenden in ganz Europa. Obwohl die Bundesregierung und die
    Europäische Kommission über die Problematik informiert sind, zeichnet
    sich bisher keine Lösung ab. Um dieses Problem auf europäischer Ebene
    angehen zu können, sollten sich alle betroffenen Gewebebanken an die
    entsprechenden politischen Institutionen ihres Landes wenden. Auch in
    Deutschland wird Prof. Dr. Thomas Reinhard, Präsident der Deutschen
    Ophthalmologischen Gesellschaft und Ärztlicher Direktor der Universitäts-
    Augenklinik Freiburg, weiterhin versuchen, mit Hilfe aktueller
    Leistungszahlen der deutschen Hornhautbanken sowie neuer
    Studienergebnisse eine rasche politische Lösung dieses Problems
    herbeizuführen.

    Kontakt:
    Dr. Philip Maier
    Oberarzt und Leiter der Lions Hornhautbank Baden-Württemberg
    Universitäts-Augenklinik Freiburg
    Tel.: 0761 270-40990
    E-Mail: philip.maier@uniklinik-freiburg.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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