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10.03.2011 13:49

Aktuelle Publikation: Stammzellforschung aus dem juristischen Blickwinkel gesehen

Manuela Lißina-Krause Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Translational Centre for Regenerative Medicine (TRM) Leipzig

    Stammzellforschung ist ein umstrittenes Thema. Auf der einen Seite treibt die Medizin die Forschung mit hohem Tempo voran, auf der anderen Seite stehen der ethische und juristische Diskurs dahinter zurück. Den Dialog zwischen naturwissenschaftlich-medizinischer und juristischer Perspektive zu fördern, ist das Anliegen von Timo Faltus. Unter dem Titel „Handbuch Stammzellenrecht“ legt der Stipendiat des Translationszentrums für Regenerative Medizin Leipzig einen aktuellen Praxisleitfaden für Naturwissenschaftler, Ärzte und Juristen vor. Die Publikation ist im Februar 2011 in der Reihe „Hallesche Schriften zum Öffentlichen Recht“ im Universitätsverlag Halle-Wittenberg erschienen.

    Vorsprung der Forschung vor der Rechtswissenschaft
    „In der Regel ist es doch so“, erläutert Timo Faltus, „dass die Rechtswissenschaft und die Gesetzgebung der naturwissenschaftlich-medizinischen Forschung hinterhinken.“ Aus seiner zweifachen wissenschaftlichen Perspektive als diplomierter Biologe und Jurist schätzt er ein, „dass es im Übergang zu etwas Neuem immer einen Schwebezustand, immer eine gewisse Rechtsunsicherheit geben wird“. Was seiner Meinung nach jedoch auf juristischer Seite möglich ist und zunehmend auch getan wird, ist, „die naturwissenschaftlich-medizinische Forschung sowie therapeutische Ansätze sowohl zu begleiten als auch zu versuchen, diese an entscheidenden Stellen vorausschauend rechtlich einzuschätzen“. Schlussendlich könnte damit Naturwissenschaftlern, Ärzten und Juristen frühzeitig rechtlich sichere Rahmenbedingungen für ihre forschende und praktische Tätigkeit gegeben werden.

    An der Schnittstelle von Medizin und Recht
    Diesem Anliegen widmet Timo Faltus seine aktuelle Publikation „Stammzellenrecht – Ein Praxisleitfaden für Naturwissenschaftler, Ärzte und Juristen“. Faltus, der seit 2007 Stipendiat am Translationszentrum für Regenerative Medizin (TRM) Leipzig und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist, nähert sich dabei der Schnittstelle zwischen medizinischer Forschung und Anwendung einerseits und der rechtlichen Zulässigkeit und Handhabung von Embryonen- und Stammzellenforschung andererseits.Die hoch gesteckten Erwartungen treiben die medizinisch-biotechnologische Forschung voran, derweil der Diskurs um die moralischen, ethischen und juristischen Konsequenzen zumeist erst in Gang kommt, wenn Methoden der Stammzellforschung bereits angewandt werden oder die ersten Resultate schon vorliegen.

    Die Schwierigkeiten im interdisziplinären Dialog
    Dieser interdisziplinär ausgerichtete Diskurs hat in den zurückliegenden Jahren eine hohe Aufmerksamkeit erfahren – es bleibt jedoch zu konstatieren, dass bereits der Austausch zwischen Ethik, Theologie und Jura sowie Naturwissenschaften und Medizin durch unterschiedliche Wege wissenschaftlichen Denkens und Kommunizierens behindert wird. „Die Zugangscodes der jeweils anderen Disziplinen erschließen sich nicht“, schildert Timo Faltus das Problem. So seien Mediziner nicht ausgebildet, einen Gesetzeskommentar oder juristischen Aufsatz zu verstehen; umgekehrt falle es Juristen oder Philosophen schwer, sich die Essenz eines naturwissenschaftlichen Papers mittels der zentralen Abbildungen zu erschließen. Der interdisziplinär angelegten Stammzelldebatte ist dies „nicht zuträglich“, schätzt Faltus ein. Folglich behandelt der Autor im Leitfaden „Stammzellenforschung“ den Großteil der heute in Forschung und Klinik eingesetzten Stammzellen humanen, tierlichen und pflanzlichen Ursprungs und erhellt zugleich die rechtlichen, normativen und regulatorischen Anforderungen, die mit einem rasanten Wissenszuwachs in den naturwissenschaftlich-medizinischen Disziplinen verbunden sind. Aus Sicht von Timo Faltus „lohnt es sich für die Zukunft, sich schon hier und jetzt mit den gesetzgeberischen resp. gesellschaftlichen Konsequenzen von neuen Forschungsansätzen und -wegen auseinanderzusetzen. Damit mit der Realisierung neuer Verfahren, Therapien und Techniken schneller auch eine Rechts- und Handlungssicherheit einhergeht.“ So ist es im internationalen Vergleich, zum Beispiel in den USA oder in Großbritannien, schon fast eine Selbstverständlichkeit, eine juristische, philosophische oder sozialwissenschaftliche Themenstellung in Projekte der regenerativen oder Stammzellenforschung einzubinden.

    „Handbuch Stammzellenrecht“ für Wissenschaftler und Juristen
    Der Praxisleitfaden zum Stammzellenrecht richtet sich gleichermaßen an Naturwissenschaftler und Ärzte, an Philosophen, Theologen und Juristen, die in der biomedizinischen Stammzellenforschung oder in der Beratung tätig sind. Dem Naturwissenschaftler hilft der Leitfaden, die juristischen Aspekte der Diskussion nachzuvollziehen, dem Juristen erläutert die Publikation die medizinischen Grundlagen der Stammzellenforschung und gibt Argumente für das Mandantengespräch an die Hand. Darüber hinaus richtet sich dieser Praxisleitfaden an all jene, die sich einen profunden Überblick über die Diskussionen rund um die Stammzellenforschung verschaffen möchten, insbesondere um Informations- und Argumentationsdefizite zu diesem öffentlichkeitsrelevanten und fachübergreifenden Thema abzubauen.

    Hintergrund:
    Das Translationszentrum für Regenerative Medizin (TRM) Leipzig wurde im Oktober 2006 gegründet, um Forschungsergebnisse der regenerativen Medizin zügig in die klinische Anwendung zu überführen. Das Zentrum unterstützt junge Forschungsvorhaben, die Produkte und Verfahren für Diagnostik und Therapie entwickeln und erfolgreich in die klinische Anwendung bringen wollen. Es wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, den Freistaat Sachsen und die Universität Leipzig gefördert.
    Timo Faltus hat Biologie und Rechtswissenschaften (1. Staatsexamen) an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/M. studiert. Die Biologie-Diplomarbeit erfolgte an der Universitätsfrauenklinik Frankfurt am Main zu einem Thema der molekularen Brustkrebsforschung. Seit Juni 2007 ist Timo Faltus Stipendiat am Translationszentrum für Regenerative Medizin (TRM) an der Universität Leipzig sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht (Prof. Dr. Winfried Kluth) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Gegenwärtige Tätigkeits- und Forschungsschwerpunkte sind das Embryonen-, Stammzellen- und Arzneimittelrecht jeweils mit internationalen Bezügen. Timo Faltus ist Mitglied des Legal Advisory Board im Genetics Policy Institute (GPI) in den USA.

    Publikation:
    Timo Faltus: Handbuch Stammzellenrecht – Ein Praxisleitfaden für Naturwissenschaftler, Ärzte und Juristen. Halle/S. 2010. ISBN 978-3-86977-025-3. 65 Euro.


    Weitere Informationen:

    http://www.trm.uni-leipzig.de
    http://www.uvhw.de


    Bilder

    Unterstützung für den Dialog zwischen Medizin und Rechtswissenschaften: Das Handbuch Stammzellenrecht
    Unterstützung für den Dialog zwischen Medizin und Rechtswissenschaften: Das Handbuch Stammzellenrech ...

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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Lehrer/Schüler, Wissenschaftler
    Biologie, Medizin, Philosophie / Ethik, Recht
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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