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13.05.2011 11:19

Arzt und Jurist in einer Person

Kay Gropp Pressestelle
Universität Witten/Herdecke

    Universität Witten/Herdecke verleiht Honorarprofessur an Dr. Peter Wolfgang Gaidzik, den Leiter des Instituts für Medizinrecht

    Die Universität Witten/Herdecke hat dem Medizinrechtler, Arzt und Rechtsanwalt Dr. Peter Wolfgang Gaidzik eine Honorarprofessur verliehen. Gaidzik leitet seit 2002 das Institut für Medizinrecht an der Uni und besitzt eine seltene Doppelqualifikation – als approbierter Arzt ist er gleichzeitig Volljurist. „Ich habe zunächst in Münster Medizin studiert, ursprünglich mit dem Ziel, Endokrinologe zu werden, also den Hormonstoffwechsel zu meinem Fachgebiet zu machen. Aber im Laufe meines Studiums habe ich Gefallen an Rechtsfragen rund um den Arztberuf gefunden und neben meiner Promotion zu einem medizinrechtlichen Thema noch ein Jura-Studium begonnen“, sagt der 53-Jährige zu seiner damaligen Entscheidung, die ihn heute zu einem gefragten Experten im Grenzbereich von Medizin und Recht macht. „Wir freuen uns, dass wir mit Prof. Gaidzik einen so ausgewiesenen Fachmann in unsere Arztausbildung einbeziehen können und schätzen seine Expertise und Beratung!“, begründet Prof. Dr. Eckhart Hahn, Dekan der Fakultät für Gesundheit, die Entscheidung zur Verleihung der Honorarprofessur.

    Gaidzik, der in Hamm aufwuchs und heute dort als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei niedergelassen ist, engagiert sich neben seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Medizinrecht in vielfältiger Hinsicht auch als Dozent für medizinische Fachgesellschaften wie auch für Rechtsanwaltskammern oder juristischen Fortbildungsakademien. An der UW/H befasst er sich neben seiner Lehrtätigkeit wissenschaftlich u.a. mit dem Problemfeld des medizinischen Sachverständigenbeweises: „Kaum eine Klage auf Schadensersatz oder eine Versicherungsleistung kann ohne einen medizinischen Sachverständigen entschieden werden, und zwar keineswegs nur, wenn es um Behandlungsfehler von Ärzten geht. Jedoch unterscheiden sich die Sprachsysteme und Denkweisen von Ärzten und Juristen grundlegend.“ Und so erlebt er es nicht selten, dass die Gutachten für den Juristen unbrauchbar sind, weil der Arzt die Fragen des Juristen nicht oder falsch verstanden hat. Um dies zu vermeiden, muss der Arzt zumindest Grundkenntnisse der juristischen Methodik haben, aber der Jurist sollte auch die eigentümliche Perspektive des Mediziners kennen. „Wenn z.B. der Jurist vom ‚Beweis’ der Ursächlichkeit eines Behandlungsfehlers für einen Gesundheitsschaden spricht, dann hat er den Einzelfall und ein sehr hohes Maß an Wahrscheinlichkeit vor Augen. In der medizinischen Wissenschaft ist eine „Beweisführung“ an signifikanten Unterschieden zwischen untersuchten Patientengruppen gebunden, was aber Aussagen für den Einzelfall nicht oder nur mit großer Vorsicht erlaubt.“ Derartige Unterschiede seien aber nicht nur zwischen Medizin und Recht, sondern auch innerhalb der juristischen Disziplinen anzutreffen. „Das Medizinrecht ist ein ‚juristischer Mikrokosmos’, der sich mit straf-, haftungs- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen befasst und daher in besonderer Weise aufgerufen ist, Systembrüche aufzuzeigen und – soweit möglich – zu beheben.“ Für Gaidzik ist z.B. weder Ärzten noch Patienten vermittelbar, dass etwa teure Medikamente wohl medizinisch sinnvoll sind, aber von den Kassen nicht bezahlt werden, der Arzt sie also nicht verordnen darf. „Roter Faden meines Wirkens in Büchern, Aufsätzen und Vorträgen und nicht zuletzt meiner Lehrtätigkeit ist es daher, einerseits als Dolmetscher der jeweils anderen Profession die Begriffs- und Gedankenwelt näherzubringen und gleichzeitig im Rahmen meiner Möglichkeiten an einem in sich geschlossenen, aber auch sachgerechten und so die Beteiligten akzeptablen Rechtssystem mitzuwirken.“

    Weitere Informationen bei Prof. Dr. Peter Wolfgang Gaidzik, 02302/926-740 (Sekr.), peter.gaidzik@uni-wh.de


    Bilder

    Prof. Dr. Peter Wolfgang Gaidzik
    Prof. Dr. Peter Wolfgang Gaidzik
    Foto: Kay Gropp
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Medizin, Recht
    überregional
    Personalia
    Deutsch


     

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